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Downloads - Österreichischer Kommunal-Verlag

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26<strong>Kommunal</strong>: Infos aus dem InnenministeriumWahlkarte und BriefwahlEine kontinuierlicheEntwicklungTrotz einiger Wünsche auf weitere Reformen kommenbei der Nationalratswahl 2013 nur kleinere Änderungenzum Tragen. Die neue Regelung der Vorzugsstimmenbedeutet für Gemeinden, dass auch diese Stimmen amWahltag örtlich ausgezählt werden müssen. Eine wichtigeNeuerung: Im letzten Moment wurde das elektronischeAbstimmungsverzeichnis legalisiert.Englische Aufdrucke sollen diekostenlose Beförderung aus demAusland sicherstellen. Eine„Checkbox“ auf den Wahlkartenvon Auslandsösterreichern sollAufschluss über das Rücklangendieser Wahlkarten liefern. Miteinem Barcode werden zurückkehrendeWahlkarten aus den15 Statuarstädten besser erfasst.Am Prozedere, das das „Stranden“von Wahlkarten, die auf einerPost-Geschäftsstelle hinterlegt,jedoch nicht behoben wordensind, verhindern soll, hatsich nichts geändert. Das BM.Iwird aber in Zusammenarbeitmit der Post AG und mit denGemeinden alles daran setzen,um einer Wiederholung der zuletztaufgetretenen Probleme zubegegnen.Vorzugsstimmen –wesentlicheÄnderung für GemeindenMit einer Novellierung derNRWO wurde Anfang 2013 dieMöglichkeit der Vergabe vonVorzugsstimmen für Bewerberder Bundesparteilisten gesetzlichverankert. Für die Vergabeeiner Vorzugsstimme reicht esaus, in die entsprechende Rubrikanstelle des Namens dieReihungsnummer auf der Parteilisteeinzutragen.Bis 2008 wurden die Stimmenbei den örtlichen WahlbehördenFoto: BMI/Robert Steinausgezählt, dieErmittlung derVorzugsstimmen blieb den übergeordnetenBezirkswahlbehördenvorbehalten. Nunmehr werdenauch die Vorzugsstimmennoch am Wahltag bei den örtlichenWahlbehörden ausgezählt.Die Neuerung bedeutet zweifelsfreieine zeitliche Mehrbelastung.Der Umstand, dass in einemWahllokal – potenziell – anmehrere tausend Bewerber Vorzugsstimmenvergeben werdenkönnen, stellt für alle ein logistischesNeuland dar. Das BM.I hatsich dabei für eine Vorgangsweiseentschieden, bei der die Gemeindennicht mit einer Flut anneuen Formularen „zugeschüttet“werden, den Gemeindenaber ein umfangreiches Angebotan vorausgefüllten Drucksortenzum Herunterladen angebotenwird. Ein für alle Ermittlungsebenenpassendes Blankoformularwird auch in Papierform bereitgestelltwerden.Elektronisches AbstimmungsverzeichnislegalisiertAdministrative Probleme bei Wahlkarten sollen beseitigt werden.Als herausragender Erfolg derGespräche zwischen dem Gemeindebundund dem Städtebundsowie Vertretern der Regierungsparteienist die Schaffungder Möglichkeit, in Wahllokalenanstelle der Abstimmungsverzeichnissein Papierform eineEDV-Lösung heranzuziehen.Vom BM.I mit Blick auf dieRechtssicherheit zunächst mitSkepsis betrachtet, wurde in derNRWO in Abstimmung mit zweiIT-Providern eine Lösung verankert,die den Bedürfnissen derGemeinden entsprechen sollte.Wie kann das BM.I die Gemeindenunterstützen?Eine größtmögliche Unterstützunghat längst begonnen. „Eingeläutet“wurde das Paket anMaßnahmen mit einer Konferenzder Landeswahlleiter, zuder auch Vertreter der Interessenvertretungender Gemeindenund der Städte beigezogen wordensind. Der „Leitfaden“ wirdzum Herunterladen angeboten.Viele der Drucksortendateienkönnen ausgefüllt und in ausgefülltemZustand gespeichertwerden. Selbstverständlich wirdauch der populäre Arbeitsbehelf„Gültigkeit und Ungültigkeit vonStimmzetteln“ den neuen Gegebenheitenangepasst. In einerzentralen Telefonhotline desBM.I sollen Fragen, die die Ausstellungvon Wahlkarten undBriefwahl sowie die Vergabe vonVorzugsstimmen betreffen, beantwortetwerden.Entgeltliche Einschaltung des Innenministeriums

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