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Downloads - Österreichischer Kommunal-Verlag

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56<strong>Kommunal</strong>: Wirtschafts-InfoGemeinden können Baulandreserveflächen Interessierten bereitstellenBaulandreservemodellRaiffeisen bietet Gemeinden eine Möglichkeit, Bauland für Gemeindebürgeroder gewerbliche Betriebe zur Verfügung zu stellen. Der Vorteil:Ein wirtschaftlicher Überschuss nach Abzug der Ertragssteuernsteht zu 100 Prozent den Gemeinden zu.Gemeindegebiete sind einerständigen Veränderung unterworfen.Sei es durch den privaten,gemeinnützigen und öffentlichenWohnungsbau oder auchdurch die Veränderung derBetriebsstruktur der Unternehmenin der Kommune. Damit dieGemeinde diesen Veränderungengerecht werden kann, benötigtsie Reserveflächen, die sieden Interessenten bereitstellenkann. Bei diesem Vorhaben könnensich jedoch unterschiedlicheProblemstellungen ergeben.Raiffeisen hat zur Schaffung solcherBaulandreserven ein Modellentwickelt, das es der Gemeindeermöglicht, den (zukünftigen)Gemeindebürgernund gewerblichen Betriebenjene Flächen zur Verfügung zustellen.Produkt- und Leistungsbeschreibung3 Raiffeisen erwirbt jeneGrundstücksflächen, die dieGemeinde als Reserveflächenwünscht (idealerweise vor Um-Kirchberg/Wagram – eine von 40 erfolgreich umgesetztenBaulandreservemodellen über Raiffeisen-Leasingwidmung) und sichert somitBaulandreserven in geordneterForm. Die Kaufpreisfestlegungerfolgt in enger Abstimmung mitder Gemeinde.3 In Absprache mit der Gemeindewird eine Neuparzellierungdurchgeführt, um jene Flächengrößeund -konfigurationzu erhalten, die für die Gemeindeam besten verwertbar ist.3 Bei Gewerbegebieten ist dieErstellung eines Masterplanssinnvoll, Raiffeisen übernimmtdafür ebenfalls die Koordination.3 Auf Wunsch der Gemeindeübernimmt Raiffeisen auch diekaufmännische Abwicklung derInfrastruklurmaßnahmen.3 Raiffeisen unterstützt beijuristischen Fragen.3 Raiffeisen verwertet in Zusammenarbeitund nach denWünschen der Gemeinde dieneuen Liegenschaften. DieGemeinde hat dabei das Vorschlagsrechtund legt den Verkaufspreisfest.3 Bis zum Ende der Vereinbarung,die Vertragsdauer beträgtin der Regel fünf bis zehn Jahre,entsteht für die Gemeinde mitAusnahme etwaiger gewinnbezogenerSteuern keine finanzielleBelastung.Ein wirtschaftlicher Überschussnach Abzug der Ertragssteuernsteht zu 100 Prozent derGemeinde zu.Vorgehensweise3 Definition der Grundstücke3 Kalkulation3 Erstellung der Grundsatzvereinbarung3 Gemeinderatsbeschluss3 AufsichtsbehördlicheGenehmigungInformationbei Ihrer örtlichen Raiffeisenbankoder beiRaiffeisen Leasing GmbHwww.raiffeisen-leasing.atFotos: Raiffeisen-LeasingNach Erwerb der Grundstücksflächen erfolgt eine optimale Neuparzellierung.Ing. Michael SchreiberTel.: 01/71601-8067E-Mail:michael.schreiber@rl.co.atEva BalcarTel.: 01/71601-8035E-Mail: eva.balcar@rl.co.atE.E.

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