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22 Wahlen 2013 – Politik antwortetFrage 3Beschließen zwei (odermehrere) Gemeinden, sichgesamthaft zu fusionierenund ist dies auch der mehrheitlicheWille aller GemeindebürgerInnen,sprichtalles für eine derartige Zusammenlegung.Geschiehtdies jedoch, ohne den Willender BürgerInnen zuberücksichtigen, ist einederartige Zusammenlegungabzulehnen.Wir unterstützen jedeBemühung, die Zusammenarbeitvon Gemeinden zurRealisierung von Sparpotenzialen,vor allem aberzur Professionalisierungder Dienstleistungen zu intensivieren.Die Zusammenlegungvon Gemeindensollte ebenfalls diesenZweck verfolgen, aber inder Regel freiwillig sein.In vielen Fällen ist eine Zusammenlegungvon Gemeindensinnvoll. Jedochsollen diese Zusammenlegungenkeinesfalls vonoben verordnet werden.Die Zusammenlegung vonGemeinden ist grundsätzlichzu fördern. Es bedarf jedochder Zustimmung der betroffenenGemeinden, die überAnreize (etwa Förderungenfür eine Übergangsphase)hergestellt werden muss.Frage 4Entscheidend ist bei jederStaats-, Verwaltungs- oderFöderalismusreform, dassdie unterste demokratischeEbene (die Gemeinden) inautonomer Form erhaltenbleibt. Es muss jeder Tendenzmassiv entgegengewirktwerden, die eineSchwächung der Gemeindenzum Ziel hat.Das Grundprinzip solltedie Subsidiarität sein,dafür ist die ÖVP immerschon gestanden. Daraussind die Zuständigkeitenabzuleiten. Neben derOrdnung der Kompetenzengeht es immer mehrauch um die Verteilungder Steuermittel. Wirstellen fest, dass der Finanzbedarfder Ballungsräumeenormsteigt, was zu einer Ausdünnungin den Regionenführt. Die Gestaltungsmöglichkeiteninden Regionen sind derGradmesser für die Qualitätdes Föderalismus.Bei einer Neuausrichtungdes Staates muss es entwederzu einer Entscheidungfür den Zentralismus oderfür den Föderalismus kommen.Österreich sollte aufgrundseiner Traditionenund seiner Geschichte denWeg der Schweiz RichtungFöderalismus gehen undnicht den zentralistischenWeg Schwedens oder Finnlands.Die Grünen sind für die Beibehaltungder Landtage undeiner Landesgesetzgebung.Allerdings bedarf es einerNeuverteilung der GesetzgebungszuständigkeitenzwischenBund und Ländern, einergemeinsamen Aufgaben-,Einnahmen- und Ausgabenverantwortung,einer neuenFinanzverfassung und derReform des Bundesrates.Frage 5Wichtig für die Erhöhungder Attraktivität öffent -licher Funktionen ist insbesondere,neben der Aufwertungdes Images durch entsprechendemediale Berichterstattung,die Schaffungvon Rahmenbedingungen,die eine problemloseRückkehr in den vorherausgeübten Beruf ermöglichen.Um die Attraktivität desBürgermeisteramtes zusteigern, sind aus unsererSicht eine ordentliche Bezahlungund eine sozialeAbsicherung notwendig.Dem Bürgermeister kommteine besondere Verantwortungfür seine Gemeindeund die Gemeindebürgerzu. Es ist daher notwendig,die gewählten Gemeindevertreterfür ihre Tätigkeitgerecht zu entlohnen unddie finanzielle Basis der Gemeindensicherzustellen.Die Attraktivität kommunalerFunktionen kann nurdurch ein Mehr an Transparenz,Kontrolle und auchVerantwortungssplitting gelingen.Eine professionelleSteuerung politischer Prozesseunter Einbindung derZivilgesellschaft ist dafürVoraussetzung. Auch eineKompetenzreduktion – z. B.im Bereich der Raumordnung– könnte eine Entlas -tung bringen.

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