8<strong>Kommunal</strong>THEMENSchwellenwerte-Verordnung: Unterstützung für regionale Wirtschaft, Länder und GemeindenSchnellere Vergaben, geringere VerwaltungskostenFoto: KOMMUNAL/HorvathIm Rahmen der „<strong>Kommunal</strong>enSommergespräche2013“ in Bad Aussee forderteGemeindebund-PräsidentHelmut Mödlhammer ein„<strong>Kommunal</strong>paket“, ein Bündelan Maßnahmen, das dieGemeinden entlasten undihnen die tägliche Arbeit erleichternwürde. Als wichtigstenPunkt dieses Paketsnannte er die Verlängerungder Verordnung für höhereSchwellenwerte. Nun kamIn Bad Aussee forderte HelmutMödlhammer eine Verlängerungder Schwellenwerte-Verordnung.aus dem Wirtschaftsministeriumdie Erfolgsmeldung:„Die Schwellenwerte-Verordnungist eine wichtigeMaßnahme für die regionaleWirtschaft sowie Länderund Gemeinden. Damitkönnen wir unsere Unternehmenmit unbürokratischenAuftragsvergabenund Investitionen unterstützen.Aufgrund der anhaltendschwierigen Konjunkturlagebraucht es hier Kontinuität“,sagt dazu WirtschaftsministerReinholdMitterlehner, der sich beimzuständigen Bundeskanzleramtso wie in den Vorjahrenauch heuer wieder erfolgreichfür die Verlängerungder Verordnung eingesetzthat. Derzeit liegt die entsprechendeNovelle bereitszur Zustimmung bei denBundesländern: „Alle Beteiligtensparen sich Zeit undGeld, weil sich der Verwaltungsaufwandsowohl fürBund, Länder und Gemeindenals auch für die Unternehmenverringert“, betontMitterlehner.In der Vergabepraxis profitiereninsbesondere regionalorientierte Klein- undMittelbetriebe. „Sie werdenfür kleinere Aufträge direktzur Anbotslegung eingeladen,ohne sich vorher aneinem komplexen Vergabeverfahrenbeteiligen zumüssen. Eine regionale Beschaffungbietet kurzeTransportwege und raschenService“, betont Mitterlehner.Durch die Verordnungkönnen Bund, Länder undGemeinden Aufträge imBau-, Liefer-und Dienstleistungsbereichbis zu einemVolumen von 100.000 Eurodirekt an Unternehmen vergeben.Ohne Verlängerungwürde dieser Wert auf50.000 Euro zurückfallen.Der Schwellenwert für dassogenannte „nicht offeneVerfahren ohne Bekanntmachung“bei Bauaufträgenliegt aufgrund der aktuellenSchwellenwerte-Verordnungbei einer Million Euro anstattbei nur 300.000 Euro.Die Erfahrungen zeigen,dass die Schwellenwerte-Foto: BMWFJ/GlaserFür Reinhold Mitterlehner wardie Verlängerung aus mehrerenGründen wichtig.Verordnung im Durchschnittzu einer Verkürzung derDauer der Vergabeverfahrenum zwei bis drei Monateführt, in Einzelfällen sinddie Verfahren sogar um biszu fünf Monate kürzer. Dazusinken die Verfahrenskostenum rund 75 Prozent,in komplexeren Fällen sogarum mehr als 90 Prozent.„Durch schnellere Verfahrenkommen die Unternehmerschneller zu ihrem Geld, mitdem sie wiederum Wachstumund Beschäftigung inÖsterreich sichern“, bekräftigtMitterlehner.Entschließungsantrag zum Thema „Crowdfunding“Neue Regierung soll sich für rechtlicheRahmenbedingungen einsetzenOGH-Entscheid zur Rechnungslegung von Gemeinde-KGRückwirkende JahresabschlüssewahrscheinlichFoto: iStock/s_john79„Crowdfunding“ wird erst nachder Wahl weiter behandelt.Im Zuge der Regierungsvorlagezum „Alternative InvestmentfondsManager-Gesetz“wurde im Juli von denRegierungsparteien ein Entschließungsantragzum„Crowdfunding“,das spätestensseit den Querelendes Waldviertler SchuhproduzentenHeini Staudingermit der Finanzmarktaufsichtoder der Diskussion umkommunale „Bürgersolarkraftwerke“auch hierzulandeein Thema geworden ist,beschlossen. Somit wurdedie (nächste) Bundesregierungper Nationalratsbeschlussaufgefordert, sichfür die Schaffung von entsprechendenrechtlichenRahmenbedingungen fürein Crowfinancing vonKMU, NGO und Gemeindeneinzusetzen.Der Oberste Gerichtshof(OGH) hat endgültig klargestellt*,dass auch für Gemeinde-KGdie umfangreichenRechnungslegungsvorschriftendes 3. Buchs desUGB (Unternehmensgesetzbuch)anzuwenden sind.Diese Entscheidung trifftauf alle Gesellschaften zu,an denen keine natürlichen,sondern lediglich juristischePersonen als unbeschränkthaftende Gesellschafter beteiligtsind. Das sind z. B.Bürgermeister-KG, wo alsKomplementär meist alleindie Gemeinde fungiert.* Beschluss 6 OB 236/12t vom 8. Mai 2013Aus der seit 8. Mai 2013nun außer Streit stehendenVerpflichtung zur Anwendungdes 3. Buchs des UGB(§§ 189 ff.) ergeben sich fürbisher noch nicht handelsrechtlichgeführte Gemeinde-KGalso erweiterte Rech -nungslegungspflichten.Gemeinden, die über eineGemeinde-KG verfügen undbisher nicht diese Rechnungslegungsvorschriftenangewendet haben, solltenrasch Kontakt zu ihremSteuerberater aufnehmen.Die Entscheidung des OGHwird auch rückwirkendeFolgen haben.
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