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Profile von Senioren mit Autounfällen (PROSA)

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Weder in Bezug auf Aspekte der Fahrbiographie/<br />

-gewohnheiten, Einstellung noch auf gesundheitlichen<br />

Ebenen lassen sich Unterschiede zwischen<br />

den Gruppen der Schuldigen und der Unschuldigen<br />

finden, die beim multiplen Testen die Signifikanzkriterien<br />

nach Bonferroni-Holm erfüllen. Lediglich<br />

die Anzahl der Medikamente scheint ein Faktor<br />

zu sein, der sich tendenziell zwischen den Gruppen<br />

unterscheidet und im Falle einer Einzeltestung<br />

signifikant würde (siehe Tabelle 14). So nehmen<br />

die schuldig Beteiligten im Schnitt <strong>mit</strong> 3,13 Medikamenten<br />

tendenziell mehr als die Unschuldigen<br />

<strong>mit</strong> 2,06 Medikamenten ein. Es passt zu dem Ergebnis,<br />

dass die Schuldigen auch deskriptiv gesehen<br />

mehr Einzelerkrankungen aufweisen (3,53 vs.<br />

2,89). Dennoch muss betont werden, dass es sich<br />

bei dem Unterschied zwischen den Gruppen<br />

Schuldig und Unschuldig um keine signifikante<br />

Abweichung handelt und auch weitere Faktoren<br />

keinen Hinweis auf bedeutsame Unterschiede der<br />

beiden Beteiligtengruppen liefern. Demnach scheinen<br />

die Faktoren, einzeln betrachtet, keinen Erklärungswert<br />

zur schuldhaften Verunfallung zu haben.<br />

10.2 Ergebnisse der diagnostischen<br />

Untersuchung<br />

Um die Ergebnisse der diagnostischen Untersuchung<br />

zu vergleichen, die nur an einer Teilstichprobe<br />

durchgeführt wurden, können für die gematchten<br />

Gruppen der Unschuldigen und Schuldigen<br />

insgesamt 36 Datensätze analysiert werden.<br />

Da<strong>von</strong> fallen N=17 auf die Gruppe der Unschuldigen<br />

und N=19 auf die Gruppe der Schuldigen. Die<br />

Testung auf Gruppenunterschiede zeigt hinsichtlich<br />

der diagnostischen Leistungsparamater ein<br />

ähnliches Bild wie auch schon bei den erfassten<br />

Merkmalen des Interviews. So unterscheiden sich<br />

die Gruppen weder in Bezug auf die verkehrsmedizinische<br />

Untersuchung noch auf die verkehrspsychologische<br />

Aufmerksamkeitstestung oder auf<br />

die Ergebnisse der Fahrprobe.<br />

Bezogen auf die verkehrsmedizinische Untersuchung<br />

zeigt sich, dass die Gruppe der Schuldigen<br />

deskriptiv häufiger als erwartet in die Kategorie<br />

fällt, unter der die Fahreignung nach Einschätzung<br />

des Mediziners nur unter Auflagen (regelmäßige<br />

Kontrollen beim Facharzt) gegeben ist. So fallen<br />

57,9% der Schuldigen in diese Kategorie, während<br />

bei 42,1% die Fahreignung voll gegeben ist. Bei<br />

der Gruppe der Unschuldigen dagegen verhält es<br />

sich umgekehrt. Hier fällt <strong>mit</strong> 35,3% der kleinere<br />

Anteil in die Kategorie, in der die Fahreignung<br />

nach Einschätzung des Verkehrsmediziners nur<br />

unter Auflagen gegeben ist. Bei 64,7% der Unschuldigen<br />

ist da<strong>mit</strong> die Fahreignung voll gegeben.<br />

Diese Unterschiede fallen jedoch lediglich deskriptiv<br />

auf. Bei einer statistischen Testung zeigt sich<br />

eine stochastische Unabhängigkeit der Gruppenzugehörigkeit<br />

und der Fahreignungsbeurteilung<br />

(χ²=1,839; df=1; p=0,175).<br />

Auch bei der Betrachtung der verkehrspsychologischen<br />

Testung und der erreichten T-Werte ≥ 40<br />

der Testbatterie zur Aufmerksamkeitsprüfung zeigt<br />

sich, dass beide Gruppen im Durchschnitt ein ähnliches<br />

Leistungsniveau haben. Insgesamt sind 14<br />

kritische T-Werte der fünf Einzeltests der TAP zu<br />

prüfen. Die Gruppe der Unschuldigen erreicht im<br />

Schnitt 11,53 T-Werte <strong>mit</strong> dem Mindestkriterium<br />

<strong>von</strong> 40. In der Gruppe der Schuldigen werden im<br />

Schnitt 10,53 T-Werte ≥ 40 erzielt. Dieser Unterschied<br />

ist nur deskriptiv zu betrachten und wird bei<br />

statistischer Prüfung nicht signifikant (F=3,101;<br />

df=1; p=0,087).<br />

Ebenfalls ähnlich schneiden die beiden Gruppen<br />

bei der standardisierten Fahrprobe im realen Straßenverkehr<br />

ab. So erzielen die Gruppen in der abschließenden<br />

Fahrkompetenzbeurteilung durch<br />

den geschulten Beobachter <strong>mit</strong> den durchschnittlichen<br />

Noten <strong>von</strong> 3,47 (Unschuldige) und 3,58<br />

(Schuldige) keine signifikant unterschiedlichen Resultate<br />

(F=0,144; df=1; p=0,707). Auch bei der<br />

Auswertung der anteiligen Fahrfehler, die die<br />

Gruppen im Verlauf der Fahrprobe machten, zeigt<br />

sich kein Unterschied (Welch-Test, F=0,457;<br />

df1=1; df2=295,357; p=0,499). Während die Gruppe<br />

der Unschuldigen im Durchschnitt bei 9% aller<br />

beobachtbaren Fahrsituationen Fehler machte,<br />

verhielt sich die Gruppe der Schuldigen in 10,8%<br />

aller prüfbaren Fahraufgaben inkorrekt.<br />

Es lässt sich zusammenfassen, dass auch hinsichtlich<br />

der diagnostischen Untersuchung keine signifikanten<br />

Unterschiede zwischen den Gruppen der<br />

schuldig und unschuldig Unfallbeteiligten zu verzeichnen<br />

sind. So scheint die Schuldfrage allein<br />

kein gutes Merkmal zu sein, Unterschiede der<br />

Fahrleistung oder Fahreignung zu erklären und<br />

da<strong>mit</strong> Risikogruppen <strong>von</strong> unauffälligen Gruppen zu<br />

differenzieren. Vielmehr scheint es erforderlich, einen<br />

Weg zu finden, der neben der Schuldfrage<br />

weitere Merkmalsvariablen berücksichtigt und da<strong>mit</strong><br />

diese Gruppen herauspartialisieren kann.

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