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Profile von Senioren mit Autounfällen (PROSA)

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Bild 31: <strong>Profile</strong> der Cluster über die standardisierten Z-Werten<br />

Eine erneute Durchführung der Clusteranalyse unter<br />

einer anderen zufälligen Sortierung der Probanden<br />

ergibt die gleichen Cluster, was für die Güte<br />

der Clusteraufteilung spricht.<br />

11.2 Diskriminanzanalytische Ergebnisse<br />

Das strukturprüfende Verfahren der Diskriminanzanalyse<br />

soll nun eingesetzt werden, um die Trennkraft<br />

der Merkmalsvariablen zu testen und den Erklärungswert<br />

einzelner Variablen zu bestimmen.<br />

Als abhängige Variable wird die Clusterzugehörigkeit<br />

eingesetzt, als unabhängige Variablen werden<br />

alle in die Clusteranalyse aufgenommenen Merkmale<br />

integriert. Um die nominale Variable der<br />

Schuldfrage des Hauptunfalls aufgrund ihres Skalenniveaus<br />

nicht ausschließen zu müssen, wird<br />

stattdessen die Anzahl schuldhafter Unfälle der<br />

letzten fünf Jahre als metrische Variable eingesetzt.<br />

Diese beinhaltet den Hauptunfall, aufgrund<br />

dessen die Probanden rekrutiert worden sind, und<br />

<strong>Profile</strong> der Cluster<br />

63<br />

Schuldige<br />

(65-74 Jahre)<br />

Schuldige<br />

(≥75 Jahre)<br />

Unschuldige<br />

aller Altersklassen<br />

kann als Annäherungswert a die ursprüngliche Variable<br />

verstanden werden.<br />

Es zeigt sich, dass für die gleichzeitig aufgenommenen<br />

Variablen im Einschlussverfahren zwei signifikante<br />

Diskriminanzfunktionen zu er<strong>mit</strong>teln sind<br />

(p=0,000). So resultiert ein Wilks-Lambda-Wert<br />

<strong>von</strong> 0,236 für die Testung beider Funktionen. Die<br />

Kanonischen Korrelationen ergeben 0,764 für die<br />

erste und 0,657 für die zweite Diskriminanzfunktion.<br />

Auf die erste Funktion fällt da<strong>mit</strong> anteilig 64,9%<br />

der Streuung und auf die zweite 35,1%, wo<strong>mit</strong> die<br />

erste Funktion einen sehr viel größeren Beitrag zur<br />

Unterscheidung zwischen den Gruppen leistet.<br />

Auch die Tatsache, dass sich durch Hilfe der Funktionen<br />

89,3% der ursprünglich gruppierten Fälle<br />

korrekt klassifizieren lassen, spricht für die Güte<br />

beider Diskriminanzfunktionen. Um die diskriminatorische<br />

Bedeutung einer Merkmalsvariable bzgl.<br />

beider Diskriminanzfunktionen zu beurteilen, sind<br />

nach BACKHAUS et al. (2008) durch Gewichtung<br />

der absoluten Werte der Koeffizienten <strong>mit</strong> dem Eigenwertanteil<br />

der betreffenden Funktionen die <strong>mit</strong>t­

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