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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Wolfgang Ferner<br />

Aktuelles Verkehrsrecht 2011 V 5.11<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2008, 2 Ss OWi 580/08 (92/08) = NZV<br />

2008, 583 = VRS 115, 207<br />

Der Begriff der Nutzung des Mobiltelefons ist in der Obergerichtlichen<br />

Rechtsprechung inzwischen ausreichend geklärt. Danach ist es dem<br />

Fahrzeugführer untersagt, im Rahmen der Nutzung das Mobiltelefon<br />

aufzunehmen oder zu halten. Nicht erforderlich ist, dass tatsächlich eine<br />

Telefonverbindung hergestellt wird. Eine Benutzung des Mobiltelefons liegt<br />

auch vor, wenn das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird, um eine<br />

Kommunikation vorzubereiten. Dass kein ledigliches Umlegen vorliegt, ergibt<br />

sich bereits daraus, dass der Betroffene mit der linken Hand das Telefon am<br />

Ohr hielt.<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 20.04.2007, 2 Ss OWi 227/07 = NZV 2007, 483 =<br />

VRS 113, 75 = VRR 2007, 317<br />

Einstellung des Verfahrens<br />

Eine Einstellung kann gerechtfertigt sein, wenn eine etwaige Ahndung der Tag<br />

unter Berücksichtigung des weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis<br />

zur Bedeutung der Tat steht. Hintergrund ist eine unzureichende Aufklärung<br />

des Sachverhaltes durch die Bußgeldbehörde.<br />

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.8.2009, 1 Ss 135/08 = VA 2009, 210<br />

4. Anlegen des Sicherheitsgurt § 21a Abs. 1 S. 1 StVO<br />

Ein Sicherheitsgurt ist nicht angelegt im Sinne von § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO,<br />

wenn der Gurt lediglich über den linken Arm geführt wird. Notwendig ist also<br />

die Verwendung des Sicherheitsgurts in der vorgesehenen Form.<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2007, 2 Ss OWi 695/07 = DAR 2008, 34 =<br />

VRS 113, 373VA 2008, 18 = VRR 2008, 74<br />

Gurt<br />

Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes entfällt nicht bei einem<br />

kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. Gleiches gilt für das Verbot des<br />

Benutzen eines Handys.<br />

OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2005 - 211 Ss 111/05 (OWi) = SVR 2006,<br />

232<br />

5. Fahrverbot<br />

Backmann, Europarechtliche Vorgaben für Ausnahmen vom Entzug der<br />

Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot, BA 2010, 189<br />

Burhoff, Neue Rechtsprechung zum Fahrverbot, VA 2010, 159<br />

Burhoff: Rechtsprechung zum Fahrverbot, Teil 3 (berufliche Folgen), VRR<br />

2010, 293<br />

Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409<br />

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