12.12.2012 Aufrufe

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

III. Jugendstrafrecht<br />

Krumm, OWi-Verfahren vor dem Jugendrichter, NZV 2010, 68<br />

1. Anwendung von Jugendstrafrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

Aktuelles Verkehrsrecht 2011 V 5.11<br />

Der Angeklagte hat eine Beleidigung und eine vorsätzliche Gefährdung des<br />

Straßenverkehrs begangen. Eine Straßenverkehrsgefährdung ist erfüllt, wenn<br />

jemand (durch falsches Überholen) unmittelbar nach dem Überholvorgang<br />

einschert und scharf abbremst, um den nachfolgenden Kraftfahrer zu einer<br />

Vollbremsung zu zwingen.<br />

Obwohl der Betroffene 20 Jahre alt ist, kann Jugendstrafrecht angewandt<br />

werden. Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von<br />

vorneherein ausgeschlossen. Auch Straßenverkehrsvergehen können unter das<br />

JGG fallen. Ob eine Straftat eine Jugendverfehlung ist, ist im Wesentlichen<br />

Tatfrage. Im Zweifel ist Jugendstrafrecht anwendbar. Auch die Tatsache, dass<br />

der Angeklagte im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, lässt nicht auf das Vorliegen<br />

von Erwachsenenreife schließen. Das Wissen und die Verkehrsvorschriften<br />

bedeutet keine Reife im Sinne verantwortlichen Handels.<br />

AG Rudolstadt, Urteil vom 14.11.2006, 630 Js 20296/06 2 Ds jug. = VRS 111, 35<br />

So auch schon AG Saalfeld, Urteil vom 8.7.2003, 675 Js 1800/03 2 Ds jug. = StV<br />

2005, 65.<br />

2. Strafzumessung bei Jugendlichen<br />

Auch ein Jugendlicher muss sich effektiv verteidigen können. Bestreitet der<br />

Angeklagte die Tat, darf ihm keine fehlende Reue strafschärfend vorgeworfen<br />

werden.<br />

BGH, Beschluss vom 7.10.2009, 2 StR 283/09 = HRRS 2009, 533<br />

Die Verurteilung zur Strafe sowie die Anordnung der Unterbringung in einem<br />

psychiatrischen Krankenhaus sind auch im Jugendstrafrecht möglich.<br />

BVerfG, Beschluss vom 8.2.2007, 2 BVR 2060/06 = hrrs 2007, 95<br />

Bagatellfälle<br />

Das AG hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der<br />

Fahrerlaubnis zurückgewiesen. Zwar hat es einen Regelfall nach § 69 StGB<br />

bejaht. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass Betroffene Heranwachsender ist.<br />

In Ausnahmefällen kann jedoch von der Entziehung der Fahrerlaubnis<br />

abgesehen werden, weil die Indizwirkung des Regelbeispiels in Bagatellfällen<br />

entfällt. Dies hat das AG im vorliegenden Fall bejaht: der dann Beschuldigte hat<br />

im fahruntüchtigen Zustand seinen PKW aus einer Tiefgarage nur wenige Meter<br />

bis an den Fahrbahnrand der öffentlichen Straße geführt.<br />

AG Oldenburg, Beschluss vom 14.2.2008, 6 Ds jug. 202/07 = SVR 2008, 230 =<br />

BA 2008, 323<br />

Seite 11 von 150

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!