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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Wolfgang Ferner<br />

Aktuelles Verkehrsrecht 2011 V 5.11<br />

Verschlechterungsverbot<br />

Das Verschlechterungsverbot gilt nicht bei Änderungen des<br />

Schuldspruchs.<br />

Eine Erhöhung der Geldbuße mit Rücksicht auf den Wegfall des<br />

Fahrverbots scheidet aus, wenn die Anordnung des Fahrverbotes<br />

deswegen unterbleiben muss, weil zwischen Tat und Ahndung ein<br />

erheblicher Zeitablauf liegt.<br />

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.8.2010, 1 (8) SsBs 382/09 – AK 100/09<br />

= zfs 2011, 231<br />

Trunkenheitsfahrt<br />

Ein Absehen vom Fahrverbot kommt in Fällen des § 24a StVG nur unter<br />

ganz besonderen Ausnahmeumständen in Betracht.<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2008, 5 Ss OWi 205/08 = DAR 2008,<br />

652 = VA 2008, 156 = VRR 2008, 434<br />

Der Betroffene ist selbstständiger Transportunternehmer. Wegen einer<br />

fahrlässigen Trunkenheitsfahrt nach § 24a mit einer<br />

Atemalkoholkonzentration von 0,26 mg/l hat das AG auf eine Geldbuße<br />

von 500,00 € erkannt und von einem Fahrverbot abgesehen. Die<br />

Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg: Auch wenn<br />

einschlägig Voreintragungen fehlen und die Grenze des § 24a StVG nur<br />

geringfügig überschritten ist, reicht eine Verdopplung des Bußgeldes nicht<br />

aus, um ein Fahrverbot zu vermeiden.<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 9.5.2006, 4 Ss OWi 896/05 = SVR 2007, 274<br />

= DAR 2007, 340<br />

Trunkenheit – deklaratorische Bedeutung<br />

Eine Trunkenheitsfahrt ist auch dann eine einheitliche Fahrt, wenn die<br />

Fahrt an einer Tankstelle zum Zwecke des Einkaufs von Spirituosen<br />

kurzfristig unterbrochen wird. Von der Anordnung eines Fahrverbots nach<br />

einer Trunkenheitsfahrt (§ 24a StVG) kann jedenfalls dann abgesehen<br />

werden, wenn dem Fahrverbot wegen Anrechnung einer vorläufigen<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis nur noch deklaratorische Bedeutung<br />

zukommt.<br />

AG Lüdinghausen, Urteil vom 6.5.2008, 9 Ds – 82 Js 64/08-35/08 = SVR<br />

2008, 473 = DAR 2009, 102 = BA 2008, 269 = NZV 2008, 419 = VA 2008,<br />

142 = VRR 2008, 431<br />

Atemalkoholmessung ist ein standardisiertes Messverfahren, weitere<br />

Ausführungen bedarf es nicht, wenn keine Anhaltspunkte für eine<br />

Fehlmessung vorliegen.<br />

Auch das Fahrverbot ist angemessen. Zwar besteht in Ausnahmefällen die<br />

Möglichkeit unter Erhöhung der Geldbuße, von einem Fahrverbot<br />

abzusehen. Die bloße Behauptung des Verlusts der wirtschaftlichen<br />

Existenz reicht nicht aus.<br />

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