12.12.2012 Aufrufe

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wolfgang Ferner<br />

Aktuelles Verkehrsrecht 2011 V 5.11<br />

solches wird der Kausalzusammenhang nicht nur nicht unterbrochen,<br />

sondern gerade erst vermittelt. Ob ein Handeln auch nach rechtlichen<br />

Maßstäben für den Erfolg bedeutsam ist, bedarf jedoch einer wertenden<br />

Betrachtungsweise. In diesem Sinne zurechenbar ist ein durch<br />

menschliches Verhalten verursachter Erfolg deshalb nur dann, wenn<br />

dieses Verhalten eine rechtlich missbilligende Gefahr für das verletzte<br />

Rechtsgut geschaffen und gerade diese Gefahr sich im<br />

tatbestandmäßigen Erfolg verwirklicht hat.<br />

Ein vorheriges Kräftemessen mit einem anderen Kraftfahrer führt nicht<br />

unbedingt zu einem zurechenbaren Erfolg. Grundsätzlich hat jeder sein<br />

Verhalten so einzurichten, dass sein Verhalten Rechtsgüter Dritter nicht<br />

gefährdet.<br />

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.4.2011, 2 Ss 14/11 = DAR 2011, 415<br />

(anders die Rechtsprechung in der Schweiz)<br />

Fahren auf Sicht<br />

Fahren auf Sicht im Sinne von §§ 3 Abs. 1, 18 Abs. 6 StVO kann nachts<br />

auf unbeleuchteter Autobahn für einen Lkw-Fahrer bedeuten, dass er bei<br />

Abblendlicht mit 30 Metern Sichtweite eine Geschwindigkeit von 45 km/h<br />

nicht überschreiten darf. Fährt er gleichwohl schneller und prallt auf ein<br />

unbeleuchtetes Unfallfahrzeug, wodurch ein Mensch getötet wird, macht<br />

er sich der fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB schuldig.<br />

Nichts anderes ergibt sich aus § 18 Abs. 6 StVO. Danach braucht ein<br />

Kraftfahrer seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts<br />

anzupassen, wenn die Schlussleute des vorausgefahrenen<br />

Kraftfahrzeuges klar erkennbar ist und ein ausreichender Abstand von ihm<br />

eingehalten wird oder der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen<br />

mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse<br />

rechtzeitig erkannt werden können.<br />

Das LG hat den Angeklagten unter Vorbehalt einer Strafe verwarnt.<br />

LG Freiburg, Urteil vom 25.2.2008, 7 Ns 520 Js 14833/06 – AK 174/07 =<br />

Die Justiz 2008, 128<br />

Werkstattleiter<br />

Ein Werkstattleiter hat eine Garantenstellung inne und damit auch eine<br />

Erfolgsabwendungspflicht gegenüber Verkehrsunfallopfern. Dem steht<br />

nicht entgegen, dass nach dem Gesetz für den verkehrssicheren Zustand<br />

der Halter und Kraftfahrzeugführer verantwortlich ist. Der Halter kann<br />

seine Verantwortlichkeit schon durch die Bestellung einer sachkundigen<br />

und zuverlässigen Hilfsperson einschränken. Verantwortlich ist der<br />

Werkstattleiter (der firmeneigenen Werkstatt) jedoch nur, wenn es in<br />

seiner Macht steht, von sich aus Fahrzeuge bis zur Durchführung der<br />

notwendigen Reparaturen stillzulegen. Ansonsten reicht die Unterrichtung<br />

der Firmenleitung.<br />

Seite 26 von 150

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!