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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Wolfgang Ferner<br />

Aktuelles Verkehrsrecht 2011 V 5.11<br />

Die vorbehaltslose Anerkennung von Fahrerlaubnissen innerhalb der EU<br />

dient der Gewährleistung der Freizügigkeit. Wenn allerdings dieses Recht<br />

überhaupt nicht in Anspruch genommen wird, sondern unter bewusster<br />

Umgehung der Regeln für die Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-<br />

Ausland eine Fahrerlaubnis erworben wird, kann ein Führerscheininhaber<br />

sich auf dieses Recht nicht berufen.<br />

LG Meiningen, Beschluss vom 20.8.2009, 2 Qs 152/09=BA 2009, 428<br />

Die Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis begegnet keinen<br />

verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn dem Kraftfahrer zuvor unter<br />

Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit wirksam untersagt wurde, von<br />

einer im EU Ausland erworbenen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu<br />

machen.<br />

BVerfG, Beschluss vom 13.2.2008, 2 BvR 42/08 = DAR 2008, 386 = VRR<br />

2008, 187<br />

Ein im Ausland ausgestellter Führerschein berechtigt dann nicht zum<br />

Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland, wenn in ihm als Wohnsitz<br />

ein Ort in Deutschland angegeben ist. Bei einem Verbotsirrtum muss<br />

angegeben werden, welches Ergebnis eine Erkundigung bei einer<br />

deutschen Führerscheinbehörde ergeben hätte.<br />

OLG Oldenburg, Beschluss vom 6.4.2010, 1 Ss 25/10= SVR 2010, 219 =<br />

VA 2010, 123 = DAR 2010, 338 = NZV 2010, 305<br />

§ 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV ist mit der jetzt gültigen dritten<br />

Führerscheinrichtlinie vereinbar (2006/126/EG).<br />

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.5.2010, 2 Ss 269/10 = NZV 2010, 631 =<br />

NJW 2010, 2818 = DAR 2010, 481 = StRR 2010, 353 = VA 2010, 156 =<br />

VRS 119, 51 = VRR 2010, 309<br />

Ausländische Fahrerlaubnis<br />

Das OLG spricht einen Angeklagten frei, der mit einem tschechischen<br />

Führerschein unterwegs war, der am 14.11.2005 ausgestellt war. Es kommt<br />

darauf an, dass die Benutzung der Fahrerlaubnis nach Ablauf einer<br />

inländischen Sperrfrist erfolgt.<br />

Thüringer OLG, Urteil vom 6.3.2007, 1 Ss 251/06= SVR 2010, 187<br />

Verbotsirrtum<br />

Einem juristischen Laien muss nicht zwangsläufig klar sein, dass eine auf<br />

zwei Monate befristete Nebenstrafe (Fahrverbot) sich auf unbestimmte<br />

Zeit verlängert, wenn der Führerschein nicht in amtliche Verwahrung<br />

gegeben wird. Dies gilt insbesondere, wenn der Annahme des<br />

Beschuldigten eine falsche Auskunft des Verteidigers vorliegt.<br />

OLG Koblenz, Beschluss vom 6.4.2010, 1 Ss 185/09 = VRR 2010, 271<br />

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