Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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5. Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />
Wolfgang Ferner<br />
Aktuelles Verkehrsrecht 2011 V 5.11<br />
Führen eines Kraftfahrzeuges<br />
Der vergebliche Versuch, ein im Waldboden feststeckendes Fahrzeug frei<br />
zu bekommen, stellt kein Führen eines Kraftfahrzeuges im Sinne von §<br />
316 StGB, § 24a StVG dar. Dies gilt selbst im Falle minimaler<br />
Fortbewegung, sofern das Fahrzeug im Ergebnis sich nicht von seinem<br />
Standort fortbewegt.<br />
Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.12.2005, 2 Ss (OWi) 266<br />
B/05 = BA 2007, 43<br />
EU-Führerschein<br />
Der deutsche Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis macht sich nicht strafbar, wenn die<br />
Fahrerlaubnis nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist ausgestellt wurde.<br />
OLG Karlsruhe Urteil vom 26.8.2004, 3 Ss 103/04 = DAR 2004, 714 = VRS Bd.<br />
107, 382 = zfs 2004, 531 =StV 2005, 93<br />
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis macht sich strafbar, wer sich während<br />
des Laufs einer isolierten Sperre nach § 69 a Abs. 1 S. 3 StGB eine zuvor<br />
erworbenen EU-Fahrerlaubnis bedient. Das Verschlechterungsverbot<br />
des § 331 Abs. 1 StPO verhindert aber, dass gegen einen Angeklagten,<br />
gegen den in erster Instanz lediglich eine isolierte Sperre verhängt wurde,<br />
im Berufungsverfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt.<br />
OLG Köln, Beschluss vom 9.6.2010, 2 Ws 361/10 = NZV 2010, 633 = BA<br />
2011, 110<br />
Wird eine europäische Fahrerlaubnis während einer verhängten Sperrfrist<br />
ausgestellt, berechtigt diese auch nicht nach Ablauf der Sperre zum<br />
Führen von Kraftfahrzeugen.<br />
OLG Hamm, Beschluss vom 24.6.2009, 3 Ss 235/09 = NZV 2010, 162<br />
Dauer der Tat<br />
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nicht durch einen Tankvorgang<br />
unterbrochen.<br />
BGH, Beschluss vom 22.7.2009, 5 StR 268/09 =DAR 2010, 273<br />
Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst<br />
mit Abschluss einer von vornherein für eine längere Wegstrecke geplanten<br />
Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbstständige Taten<br />
aufgespalten. Dies gilt auch für Hin- und Rückfahrten. Dies gilt teils sogar<br />
bei längeren Gaststättenbesuch (2 Stunden, BayObLG, NStZ 1987, 114).<br />
BGH, Beschluss vom 30.9.2010, 3 StR 294/10=VRR 2010, 469<br />
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