Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wolfgang Ferner<br />
Aktuelles Verkehrsrecht 2011 V 5.11<br />
Tatopfer bereits zu Beginn des Angriffs Führer des Kraftfahrzeuges ist.<br />
Das Tatbestandsmerkmal „Verübung eines Angriffs“ ist vielmehr auch<br />
dann erfüllt, wenn ein Opfer durch einen vor Fahrtantritt begonnenen<br />
Angriffs zur Fahrt gezwungen wird und der Angriff während der Fahrt<br />
fortgesetzt wird. Erfasst wird damit auch der Zeitraum bis zur Beendigung<br />
des Angriffs. Dabei wurden auch die besonderen Verhältnisse des<br />
Straßenverkehrs ausgenutzt. Erforderlich ist insoweit, dass der Angriff<br />
unter den spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs erfolgt. Objektiv<br />
ist dies der Fall, wenn der Führer eines Kraftfahrzeuges im Zeitpunkt des<br />
Angriffs mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeuges und/oder mit der<br />
Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, sodass er gerade<br />
deshalb ein leichteres Angriffsobjekt ist. Dabei muss der Täter erkennen,<br />
dass die Abwehrmöglichkeiten des Opfers hierdurch deutlich<br />
eingeschränkt werden.<br />
BGH, Beschluss vom 25.9.2007, 4 StR 338/07 = SVR 2008, 189 = BGHSt<br />
52, 44 = NJW 2008, 451 = DAR 2008, 96 = NZV 2008, 256 = VRR 2008,<br />
71<br />
7. § 315c StGB, Straßenverkehrsgefährdung<br />
§ 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr<br />
Burhoff, Zwanzig Fragen zur Gefährdung des Straßenverkehrs nach §<br />
315c, VA 2008, 68<br />
Täter<br />
§ 315c StGB ist ein eigenhändiges Delikt. Bestraft werden kann nur, wer<br />
Führer eines Fahrzeuges ist. Ein Billigen im Rahmen einer verabredeten<br />
Verfolgungsfahrt reicht nicht aus.<br />
BGH, Beschluss vom 9.8.2007, 4 StR 339/07 = StraFo 2007, 475<br />
Übermüdung<br />
Nicht jedes langsame Abkommen von der Autobahn auf gerader Strecke<br />
ist durch Übermüdung zu erklären. Dies kann in der Regel nur durch ein<br />
rechtmedizinisches Gutachten geklärt werden.<br />
AG Aachen, Beschluss vom 23.2.2007, 41 Gs 421/07 = SVR 2008, 145<br />
Rücksichtslosigkeit<br />
Rücksichtsloses Verhalten ist nicht nur ein objektives Geschehen. Die<br />
Feststellung verlangt ein sich aus zusätzlichen Umständen ergebendes<br />
Defizit (Leichtsinn, Eigennutz oder Gleichgültigkeit), das weit über das<br />
hinausgeht, das normalerweise jedem begangenen Verkehrsverstoß<br />
zugrunde liegt.<br />
KG, Beschluss vom 25.5.2007, (3) 1 Ss 103/07 (46/07) = VRS 113, 291<br />
Seite 37 von 150