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152 Kapitel 5<br />
– sie darf Politiken, Aktionen und Programme der Gemeinschaft nicht beeinträchtigen;<br />
und<br />
– sie darf keine Diskriminierung oder Beschränkung des Handels zwischen<br />
den Mitgliedstaaten darstellen und die Wettbewerbsbedingungen zwischen<br />
diesen nicht verzerren (Art. K 15, 16 EUV; Art. 5 a EGV).<br />
Wenn diese Bedingungen eingehalten werden müssen, wird die verstärkte<br />
Zusammenarbeit keine neuen Chancen der positiven Integration in Politikbereichen<br />
bieten, in denen gegenwärtig europäische Lösungen durch grundlegende<br />
Konflikte zwischen den mitgliedstaatlichen Regierungen blockiert<br />
werden. Wie am Ende des zweiten Kapitels ausgeführt, entstehen derartige<br />
Konflikte entweder aus<br />
– ideologischen Meinungsverschiedenheiten über die angemessene Rolle<br />
des Staates gegenüber der Wirtschaft und die angemessene Rolle der Europäischen<br />
Union gegenüber den Nationalstaaten; aus<br />
– fundamentalen ökonomischen Interessenkonflikten, die auf sehr große<br />
Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung oder auf strukturell unterschiedliche<br />
Fähigkeiten zur Nutzung des unbeschränkten Wettbewerbs<br />
zurückgehen; oder aus<br />
– unterschiedlichen Präferenzen hinsichtlich des Inhalts gemeinsamer europäischer<br />
Politik, die aus grundlegenden Unterschieden der vorhandenen<br />
institutionellen Strukturen und Politikmuster auf nationaler Ebene resultieren.<br />
Am Ende des dritten Kapitels habe ich gezeigt, daß diese Konflikte in der<br />
Vergangenheit europäische Lösungen in einer Reihe kritischer Politikbereiche<br />
blockiert haben, in denen nationale Lösungen durch die negative Integration<br />
und die wirtschaftlichen Zwänge des regulativen Wettbewerbs behindert<br />
werden. Zu diesen Politikbereichen gehören<br />
– produktions- und standortbezogene Regelungen im Umweltbereich, die<br />
die Kosten für Produkte, die dem internationalem Wettbewerb ausgesetzt<br />
sind, stark ansteigen lassen;<br />
– Regelungen im Bereich der kollektiven Arbeitsbeziehungen, von denen<br />
man glaubt, daß sie die Dispositionsfreiheit der Geschäftsführung oder<br />
die Flexibilität der Arbeitsmärkte einschränken;<br />
– sozialpolitische Regelungen, von denen man glaubt, daß sie zu einer Erhöhung<br />
der Produktionskosten oder der Mindestlöhne führen; und<br />
– die Besteuerung von mobilen Produktionsfaktoren, von Kapitaleinkommen<br />
und von Einkommen der international mobilen Erwerbstätigen.