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152 Kapitel 5<br />

– sie darf Politiken, Aktionen und Programme der Gemeinschaft nicht beeinträchtigen;<br />

und<br />

– sie darf keine Diskriminierung oder Beschränkung des Handels zwischen<br />

den Mitgliedstaaten darstellen und die Wettbewerbsbedingungen zwischen<br />

diesen nicht verzerren (Art. K 15, 16 EUV; Art. 5 a EGV).<br />

Wenn diese Bedingungen eingehalten werden müssen, wird die verstärkte<br />

Zusammenarbeit keine neuen Chancen der positiven Integration in Politikbereichen<br />

bieten, in denen gegenwärtig europäische Lösungen durch grundlegende<br />

Konflikte zwischen den mitgliedstaatlichen Regierungen blockiert<br />

werden. Wie am Ende des zweiten Kapitels ausgeführt, entstehen derartige<br />

Konflikte entweder aus<br />

– ideologischen Meinungsverschiedenheiten über die angemessene Rolle<br />

des Staates gegenüber der Wirtschaft und die angemessene Rolle der Europäischen<br />

Union gegenüber den Nationalstaaten; aus<br />

– fundamentalen ökonomischen Interessenkonflikten, die auf sehr große<br />

Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung oder auf strukturell unterschiedliche<br />

Fähigkeiten zur Nutzung des unbeschränkten Wettbewerbs<br />

zurückgehen; oder aus<br />

– unterschiedlichen Präferenzen hinsichtlich des Inhalts gemeinsamer europäischer<br />

Politik, die aus grundlegenden Unterschieden der vorhandenen<br />

institutionellen Strukturen und Politikmuster auf nationaler Ebene resultieren.<br />

Am Ende des dritten Kapitels habe ich gezeigt, daß diese Konflikte in der<br />

Vergangenheit europäische Lösungen in einer Reihe kritischer Politikbereiche<br />

blockiert haben, in denen nationale Lösungen durch die negative Integration<br />

und die wirtschaftlichen Zwänge des regulativen Wettbewerbs behindert<br />

werden. Zu diesen Politikbereichen gehören<br />

– produktions- und standortbezogene Regelungen im Umweltbereich, die<br />

die Kosten für Produkte, die dem internationalem Wettbewerb ausgesetzt<br />

sind, stark ansteigen lassen;<br />

– Regelungen im Bereich der kollektiven Arbeitsbeziehungen, von denen<br />

man glaubt, daß sie die Dispositionsfreiheit der Geschäftsführung oder<br />

die Flexibilität der Arbeitsmärkte einschränken;<br />

– sozialpolitische Regelungen, von denen man glaubt, daß sie zu einer Erhöhung<br />

der Produktionskosten oder der Mindestlöhne führen; und<br />

– die Besteuerung von mobilen Produktionsfaktoren, von Kapitaleinkommen<br />

und von Einkommen der international mobilen Erwerbstätigen.

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