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Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...

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Grußsw<br />

ort<br />

| 110<br />

Präventionsorientierte Zahnheilkunde als umfassende Gesundheitsbetreuung ein Leben lang<br />

ihrer Wirksamkeit und Absicherung negativer<br />

Nebeneffekte abgesichert sein muss. Ganz<br />

wesentlich werden alle Strategien getragen von<br />

der Information und Beratung der Patienten,<br />

denn nur eine allgemein akzeptierte Prävention<br />

kann wirken und eine erwartete Breitenwirkung<br />

entfalten.<br />

Präventive Anreize in den Finanzierungssystemen<br />

und Verschuldungsprinzip<br />

In der Zahnmedizin bestehen in Deutschland<br />

seit langem, allerdings nur im Bereich der<br />

Tertiärprävention finanzielle Anreize durch einen<br />

höheren Erstattungsanspruch, wenn regelmäßig<br />

eine zahnärztliche Behandlung bzw. Diagnostik<br />

in Anspruch genommen wurde. <strong>Die</strong>se Anreize<br />

zeigen durchaus positive Auswirkungen auf die<br />

Frequenz der Teilnahme an regelmäßigen, präventiven<br />

Untersuchungen, wobei die finanziellen<br />

Anreize über die prothetischen Leistungen<br />

hinaus ausgeweitet werden könnten. Sinnvoller<br />

wäre auch ein direkter Bezug zu der Inanspruchnahme<br />

präventiver Leistungen. Es bestehen<br />

keine Ansätze, das Mundgesundheitsverhalten<br />

bzw. die persönliche Zahnhygiene befundorientiert,<br />

z.B.: orientiert am Plaque-Index, zu fördern,<br />

obwohl dies eine sachgerechte aber kaum<br />

realisierbare Alternative darstellen würde. Da in<br />

der jetzigen Systematik über die Zuzahlungsregelungen<br />

in der Prothetik persönliche Anreize<br />

gesetzt werden, würden dies bei einer Herausnahme<br />

der prothetischen Leistungen aus der<br />

GKV entfallen, oder es kommt zu Querbezügen<br />

in zwei völlig unterschiedlichen Versorgungssystemen.<br />

Da eine regelmäßige häusliche Mundhygiene<br />

ein wesentlicher Baustein der Prophylaxe<br />

für die wichtigsten Zahnerkrankungen Karies<br />

und Parodontose darstellt, wurde in Kombination<br />

mit der professionellen Zahnreinigung und<br />

lokalen sowie systemischen Fluoridierung sehr<br />

rasch die Eigenverantwortung des Patienten für<br />

diese Erkrankungen in den Mittelpunkt gesellschaftlicher<br />

Diskussionen gestellt. <strong>Die</strong>se beiden<br />

Erkrankungen werden dadurch gleichsam im<br />

Verschuldungsprinzip als eigenverantwortete<br />

Bereiche außerhalb der Leistung der GKV diskutiert.<br />

<strong>Die</strong>ser Ansatz ist neben den ethischen<br />

Bedenken gegen diesen Ansatz der Verschuldung<br />

als Maßstab der GKV-Finanzierung auch<br />

objektiv falsch, da keineswegs nur die persönliche<br />

Hygiene die Frequenz und vor allem den<br />

Ausprägungs- und Verlaufsgrad dieser Erkran-<br />

kungen bestimmt. Deutlich widersprochen werden<br />

muss daher den häufigen Aussagen, dass<br />

die oralen Erkrankungen durch Eigenverantwortung<br />

vermeidbare Erkrankungen seien und<br />

durch Umsteuerung der Finanzierung eine Verbesserung<br />

der Prävention erreicht werden<br />

könne, wozu fälschlicherweise die Situation in<br />

der Schweiz argumentativ vorgebracht wird<br />

(Staehle and Kerschbaum 2003).<br />

Eine weitgehende Entlassung der prothetischen<br />

Versorgung in ihren sehr unterschiedlichen<br />

Möglichkeiten und Leistungsumfängen in<br />

die finanzielle Eigenverantwortung und nur das<br />

Belassen einer befundorientierten präventiven<br />

Basisversorgung in der Solidarabsicherung und<br />

gleichzeitig erhaltener individueller Freiheit der<br />

Therapieauswahl durch Bestimmung des gewünschten<br />

Leistungsumfangs als Mehrkostenregelung<br />

wären ein indirekt wirksamer präventiver<br />

Ansatz in den sozialen Finanzierungssystemen.<br />

Selbstverständlich kann diese Regelung auf<br />

alle restaurativen Maßnahmen der Tertiärprävention<br />

übertragen werden, in denen fast durchgehend<br />

unterschiedlich aufwendige Therapieformen<br />

zur Verfügung stehen, deren Zielsetzung<br />

keineswegs immer präventiv, sondern durch verständliche<br />

Ansprüche an Ästhetik und Komfort<br />

wesentlich bestimmt werden. Statt wissenschaftlich<br />

und sozialpolitisch kaum vertretbarer Leistungsausgrenzung<br />

würden befundorientierte<br />

Festzuschüsse die präventive Basisversorgung<br />

für die gesamte Bevölkerung absichern und die<br />

Bestimmung des darüber hinausgehenden Leistungsumfangs<br />

in die Entscheidung und Verantwortung<br />

des mündigen Patienten legen.<br />

Zukunft einer ganzheitlichen Prävention<br />

durch eine prädiktive Risikoanalyse und<br />

risikoadaptierte Prävention<br />

<strong>Die</strong> Zukunft der ganzheitlichen Prävention<br />

liegt vor allem in der Sensibilisierung der Bevölkerung<br />

durch sachgerechte Information und<br />

Bewusstseinsbildung, die durch Erziehung im<br />

umfassenden Sinne durch Vorbild, Schule, Fachkräfte<br />

und Medien erfolgen kann. Daneben<br />

müssen organisatorische Vorgaben (globale<br />

Strategien: z.B. fluoridiertes Speisesalz) und<br />

sozialpolitische Anreize weitergehend versucht<br />

werden, die die Eigenverantwortung des Patienten<br />

anregen.<br />

Begleitet werden müssen diese Maßnahmen<br />

allerdings mit einer epidemiologischen Versorgungsforschung,<br />

die auch die Effektivität und

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