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Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...

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Grußsw<br />

ort<br />

| 46<br />

Von Rothenburg nach Berlin<br />

bei maßgebenden Vertretern der Zahnärzte<br />

herrschten.<br />

Gewarnt wurde vor einem neuen Dualismus,<br />

der zwischen kassenzahnärztlichen und allgemeinzahnärztlichen<br />

Organisationen entstehen<br />

könne. Eine weitgehende Personalunion in den<br />

Vorständen und in der Vertreter- und Hauptversammlung<br />

sowie die Personalunion in den Verwaltungen<br />

und die gemeinsame Unterbringung<br />

der Geschäftsstellen böten eine ausreichende<br />

Garantie dafür, eine den Interessen der deutschen<br />

Zahnärzteschaft dienende Bindung zu<br />

erhalten, heißt es im Geschäftsbericht 1955.<br />

<strong>Die</strong> Trennung<br />

Ab 1966 waren Präsidentenamt des BDZ<br />

und Vorsitz der KZBV nicht mehr in einer Hand.<br />

<strong>Die</strong> Nachfolger hatten in beiden Vorständen<br />

mitgearbeitet und setzten die Tradition gemeinsamen<br />

Handelns fort. Dennoch setzte sich zunehmend<br />

die Tendenz durch, dass jede Organisation<br />

ihr Eigenleben führen wollte. Sie wurde<br />

zum Programm, als Führungspositionen von<br />

Personen übernommen wurden, die zuvor nicht<br />

zusammengearbeitet hatten. Außerdem verlagerte<br />

sich der Schwerpunkt der Tätigkeiten hin<br />

zu Problemen der Sozialversicherung, nachdem<br />

bis dahin die Beseitigung der Kurierfreiheit,<br />

Beendigung des Dualismus, Aufhebung der<br />

Preugo und Schaffung einer neuen Gebührenordnung<br />

im Vordergrund gestanden hatten. <strong>Die</strong><br />

Beseitigung der Zulassungsbeschränkungen, die<br />

schließlich 1961 durch das Bundesverfassungsgericht<br />

erfolgte, war noch als gemeinsames<br />

Anliegen beider Organisationen verfolgt worden.<br />

Zu Beginn einte beide noch die feste Vision, die<br />

Zulassungsfreiheit für jeden zulassungssuchenden<br />

Zahnarzt zu erreichen, später kämpfte die<br />

KZBV allein um eine angemessene Vergütung<br />

der kassenzahnärztlichen Leistungen. Sie führte<br />

jetzt auch die Verhandlungen mit den Krankenkassen<br />

und musste bei deren Scheitern den<br />

Gang zum Schiedsamt antreten. <strong>Die</strong> KZBV war<br />

auch allein gefordert, als die Kieferorthopädie<br />

durch Urteile des Bundessozialgerichts zur<br />

Pflichtleistung und die Prothetik dem Vertragszwang<br />

unterworfen wurde. Mehr und mehr<br />

wurden die Errungenschaften, die der BDZ erkämpft<br />

hatte, als Selbstverständlichkeiten empfunden.<br />

Das Behandlungsmonopol der Zahnärzte<br />

blieb unangefochten. <strong>Die</strong> private Gebührenordnung<br />

wurde beim Vergleich mit den Kassengebühren<br />

nicht mehr als störend empfunden,<br />

sondern geradezu als gutes Beispiel angesehen.<br />

Neben ihrer wachsenden Bedeutung war die<br />

KZBV auch finanziell wesentlich besser gestellt<br />

als der BDZ. Das geerbte Vermögen einschließlich<br />

des Zahnärztehauses sowie die über die<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einfach<br />

einzuziehenden Mitgliedsbeiträge machten ihr<br />

das Dasein leichter. Der BDZ musste hingegen<br />

Miete zahlen – abgesehen von der Zeit, als ihm<br />

in Köln ein Teil des gemeinsamen Hauses gehörte<br />

– und seine Beiträge letztlich aus den<br />

Kammerbeiträgen der Zahnärzte erheben, die<br />

belastender empfunden wurden als die Verwaltungskosten<br />

der KZVen. Der Spruch kursierte,<br />

die <strong>Bundeszahnärztekammer</strong> sei für die<br />

Ethik und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />

für die Monetik zuständig. Wobei<br />

das Geld schwerer wog.<br />

Alle standespolitischen Richtungen waren im<br />

Vorstand des BDZ vertreten. Das bedeutete,<br />

dass nach Lösungen gesucht werden musste, die<br />

von allen getragen wurden. <strong>Die</strong> Vorstände der<br />

KZBV hingegen setzten sich aus Vertretern einer<br />

Richtung zusammen. 1962 wurden in den zweiten<br />

gewählten KZBV-Vorstand zwei Vertreter der<br />

„Opposition“ gewählt, auf Vorschlag des Vorsitzenden<br />

der KZBV, der zugleich ja BDZ-<br />

Präsident war. In der praktischen Arbeit machte<br />

sich das nicht negativ bemerkbar. Dennoch fiel<br />

der KZBV homogenes Handeln leichter als dem<br />

BDZ, der Kammern und Mitglieder immer wieder<br />

hinter sich vereinen musste. Wegen Meinungsverschiedenheiten<br />

in der Prothetikfrage trat 1960<br />

eine, wegen verschiedener Vorstellungen über<br />

die Zusammensetzung des Verbandes traten<br />

30 <strong>Jahre</strong> später gleich drei Kammern aus. Es<br />

bedurfte jeweils behutsamer Bemühungen, eine<br />

neue gemeinsame Linie zu finden. Bei der KZBV<br />

dagegen gibt es das Druckmittel des Austritts<br />

nicht. KZVen in Opposition zum Vorstand konnten<br />

zwar Arbeitsgemeinschaften bilden, mussten<br />

aber in der KZBV bleiben. All das machte eine<br />

gemeinsame Geschäftsführung immer schwieriger,<br />

die durch die Einstellung eines neuen Hauptgeschäftsführers<br />

der KZBV und die Trennung<br />

vom gemeinsamen Verbandsdirektor aufgegeben<br />

wurde. Zwar blieben einige Abteilungen<br />

der Verwaltung noch vereint, so die Rechtsabteilung,<br />

aber auch hier wurde mit dem Ausscheiden<br />

des gemeinsamen Justiziars eine Trennung<br />

vollzogen. Obwohl die Ärzte von Anfang<br />

an über zwei getrennte Organisationen verfügten,<br />

die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung, hielten und halten<br />

sie doch an gemeinsamen Abteilungen ihrer<br />

Verwaltungen fest, so an der gemeinsamen

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