Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...
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Grußsw<br />
ort<br />
| 46<br />
Von Rothenburg nach Berlin<br />
bei maßgebenden Vertretern der Zahnärzte<br />
herrschten.<br />
Gewarnt wurde vor einem neuen Dualismus,<br />
der zwischen kassenzahnärztlichen und allgemeinzahnärztlichen<br />
Organisationen entstehen<br />
könne. Eine weitgehende Personalunion in den<br />
Vorständen und in der Vertreter- und Hauptversammlung<br />
sowie die Personalunion in den Verwaltungen<br />
und die gemeinsame Unterbringung<br />
der Geschäftsstellen böten eine ausreichende<br />
Garantie dafür, eine den Interessen der deutschen<br />
Zahnärzteschaft dienende Bindung zu<br />
erhalten, heißt es im Geschäftsbericht 1955.<br />
<strong>Die</strong> Trennung<br />
Ab 1966 waren Präsidentenamt des BDZ<br />
und Vorsitz der KZBV nicht mehr in einer Hand.<br />
<strong>Die</strong> Nachfolger hatten in beiden Vorständen<br />
mitgearbeitet und setzten die Tradition gemeinsamen<br />
Handelns fort. Dennoch setzte sich zunehmend<br />
die Tendenz durch, dass jede Organisation<br />
ihr Eigenleben führen wollte. Sie wurde<br />
zum Programm, als Führungspositionen von<br />
Personen übernommen wurden, die zuvor nicht<br />
zusammengearbeitet hatten. Außerdem verlagerte<br />
sich der Schwerpunkt der Tätigkeiten hin<br />
zu Problemen der Sozialversicherung, nachdem<br />
bis dahin die Beseitigung der Kurierfreiheit,<br />
Beendigung des Dualismus, Aufhebung der<br />
Preugo und Schaffung einer neuen Gebührenordnung<br />
im Vordergrund gestanden hatten. <strong>Die</strong><br />
Beseitigung der Zulassungsbeschränkungen, die<br />
schließlich 1961 durch das Bundesverfassungsgericht<br />
erfolgte, war noch als gemeinsames<br />
Anliegen beider Organisationen verfolgt worden.<br />
Zu Beginn einte beide noch die feste Vision, die<br />
Zulassungsfreiheit für jeden zulassungssuchenden<br />
Zahnarzt zu erreichen, später kämpfte die<br />
KZBV allein um eine angemessene Vergütung<br />
der kassenzahnärztlichen Leistungen. Sie führte<br />
jetzt auch die Verhandlungen mit den Krankenkassen<br />
und musste bei deren Scheitern den<br />
Gang zum Schiedsamt antreten. <strong>Die</strong> KZBV war<br />
auch allein gefordert, als die Kieferorthopädie<br />
durch Urteile des Bundessozialgerichts zur<br />
Pflichtleistung und die Prothetik dem Vertragszwang<br />
unterworfen wurde. Mehr und mehr<br />
wurden die Errungenschaften, die der BDZ erkämpft<br />
hatte, als Selbstverständlichkeiten empfunden.<br />
Das Behandlungsmonopol der Zahnärzte<br />
blieb unangefochten. <strong>Die</strong> private Gebührenordnung<br />
wurde beim Vergleich mit den Kassengebühren<br />
nicht mehr als störend empfunden,<br />
sondern geradezu als gutes Beispiel angesehen.<br />
Neben ihrer wachsenden Bedeutung war die<br />
KZBV auch finanziell wesentlich besser gestellt<br />
als der BDZ. Das geerbte Vermögen einschließlich<br />
des Zahnärztehauses sowie die über die<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einfach<br />
einzuziehenden Mitgliedsbeiträge machten ihr<br />
das Dasein leichter. Der BDZ musste hingegen<br />
Miete zahlen – abgesehen von der Zeit, als ihm<br />
in Köln ein Teil des gemeinsamen Hauses gehörte<br />
– und seine Beiträge letztlich aus den<br />
Kammerbeiträgen der Zahnärzte erheben, die<br />
belastender empfunden wurden als die Verwaltungskosten<br />
der KZVen. Der Spruch kursierte,<br />
die <strong>Bundeszahnärztekammer</strong> sei für die<br />
Ethik und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />
für die Monetik zuständig. Wobei<br />
das Geld schwerer wog.<br />
Alle standespolitischen Richtungen waren im<br />
Vorstand des BDZ vertreten. Das bedeutete,<br />
dass nach Lösungen gesucht werden musste, die<br />
von allen getragen wurden. <strong>Die</strong> Vorstände der<br />
KZBV hingegen setzten sich aus Vertretern einer<br />
Richtung zusammen. 1962 wurden in den zweiten<br />
gewählten KZBV-Vorstand zwei Vertreter der<br />
„Opposition“ gewählt, auf Vorschlag des Vorsitzenden<br />
der KZBV, der zugleich ja BDZ-<br />
Präsident war. In der praktischen Arbeit machte<br />
sich das nicht negativ bemerkbar. Dennoch fiel<br />
der KZBV homogenes Handeln leichter als dem<br />
BDZ, der Kammern und Mitglieder immer wieder<br />
hinter sich vereinen musste. Wegen Meinungsverschiedenheiten<br />
in der Prothetikfrage trat 1960<br />
eine, wegen verschiedener Vorstellungen über<br />
die Zusammensetzung des Verbandes traten<br />
30 <strong>Jahre</strong> später gleich drei Kammern aus. Es<br />
bedurfte jeweils behutsamer Bemühungen, eine<br />
neue gemeinsame Linie zu finden. Bei der KZBV<br />
dagegen gibt es das Druckmittel des Austritts<br />
nicht. KZVen in Opposition zum Vorstand konnten<br />
zwar Arbeitsgemeinschaften bilden, mussten<br />
aber in der KZBV bleiben. All das machte eine<br />
gemeinsame Geschäftsführung immer schwieriger,<br />
die durch die Einstellung eines neuen Hauptgeschäftsführers<br />
der KZBV und die Trennung<br />
vom gemeinsamen Verbandsdirektor aufgegeben<br />
wurde. Zwar blieben einige Abteilungen<br />
der Verwaltung noch vereint, so die Rechtsabteilung,<br />
aber auch hier wurde mit dem Ausscheiden<br />
des gemeinsamen Justiziars eine Trennung<br />
vollzogen. Obwohl die Ärzte von Anfang<br />
an über zwei getrennte Organisationen verfügten,<br />
die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung, hielten und halten<br />
sie doch an gemeinsamen Abteilungen ihrer<br />
Verwaltungen fest, so an der gemeinsamen