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Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...

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Grußsw<br />

ort<br />

| 92<br />

Wettbewerb und Umverteilung im Gesundheitswesen<br />

fasst, also neben der Sozialhilfe einschließlich<br />

Gesundheitskosten auch das Wohngeld und die<br />

Ausbildungsbeihilfen.<br />

Während sich der Umverteilungsbedarf bei<br />

einer Kopfprämie ähnlich darstellt wie bei einer<br />

risikoäquivalenten Prämie, bleiben zwei gravierende<br />

Unterschiede. Erstens bleibt man mit der<br />

Kopfprämie im Umlagesystem, d. h. es wird<br />

keine Altersrückstellung gebildet, so dass die<br />

demographischen Probleme ungebremst auf uns<br />

zukommen. Zweitens wird der Wechsel zwischen<br />

den Versicherungen nicht konsequent den<br />

Marktbedingungen angepasst, so dass sich Risikoselektion<br />

lohnt.<br />

Ohne Zweifel ist der Wechsel vom lohnorientierten<br />

Beitrag zum risikoäquivalenten Beitrag<br />

schwierig. Das beginnt schon mit den Missverständnissen<br />

darüber, was unter risikoäquivalenten<br />

Beiträgen zu verstehen ist. Es ist klarzustellen,<br />

dass selbstverständlich das Versicherungsprinzip<br />

beibehalten wird, d. h. die Solidarität<br />

zwischen Gesunden und Kranken bleibt bestehen.<br />

<strong>Die</strong> Prämie wird nicht in jeder Periode neu<br />

festgelegt und nach dem jeweils aktuellen Risiko<br />

berechnet. Vielmehr richtet sich die Prämie<br />

nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

bestehenden Risiko. <strong>Die</strong> privaten Versicherten<br />

geben schon heute ihren Versicherten die<br />

Zusage, soweit sie Kinder haben werden, diese<br />

zum Normaltarif aufzunehmen. Damit ergeben<br />

sich grundsätzlich gleiche Prämien für alle<br />

Mitglieder eines Altersjahrgangs in einer Versicherung.<br />

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt<br />

Risiken erkennbar werden, hat das keinen<br />

Einfluss auf die Höhe der Prämie. <strong>Die</strong> grundsätzlich<br />

konstante Prämie über den Lebensverlauf<br />

wird durch das Ansparen und spätere Abschmelzen<br />

einer Altersrücklage gesichert.

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