Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...
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System der Leistungserstellung als auch im Umverteilungssystem<br />
besteht, oder er muss sich darum<br />
kümmern, die Effizienz des Systems zu verbessern.<br />
Selbstverständlich muss gewährleistet<br />
sein, dass tatsächlich von den Leistungsstarken<br />
zu den Leistungsschwachen umverteilt wird und<br />
dass nicht einzelne Personen oder Gruppen sich<br />
der Belastung entziehen können.<br />
Um die Effizienz zu erhöhen und die Kosten<br />
unter Kontrolle zu halten, müssen die Eigenverantwortung<br />
der Versicherten gestärkt und mehr<br />
Wettbewerb im System ermöglicht werden. Das<br />
setzt voraus, dass sich Marktpreise für Medikamente,<br />
Gesundheitsleistungen und Versicherungsprämien<br />
herausbilden können. Einer der<br />
wichtigsten Schritte ist dabei der Übergang von<br />
den lohnbezogenen Prämien zu risikoäquivalenten<br />
Prämien in der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
<strong>Die</strong>ser Schritt ist allerdings nur vertretbar,<br />
wenn geklärt ist, wie in einem solchen<br />
System eine effektive Umverteilung gewährleistet<br />
werden kann.<br />
B. Umverteilung in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung<br />
<strong>Die</strong> Beiträge der Pflichtversicherten in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung werden in<br />
der Regel nach dem Einkommen aus abhängiger<br />
Beschäftigung bemessen. Freiwillig Versicherte<br />
haben Beiträge von den gesamten Einkünften,<br />
also auch von Kapitaleinkünften, Einkünften aus<br />
Vermietung und Verpachtung usw. zu entrichten.<br />
Rentner zahlen Beiträge vom Zahlbetrag der<br />
Rente, und zwar sowohl die Pflichtversicherten<br />
als auch die freiwillig Versicherten.<br />
Für geringfügig beschäftigte Personen mit<br />
einem Einkommen bis zu 400 € monatlich gibt<br />
es zwar eine Beitragspflicht im Umfang von<br />
11% des Lohnes, aber damit wird kein Anspruch<br />
auf Versicherungsleistungen erworben. Im Sozialgesetzbuch<br />
V (§ 7) heißt es lapidar, das sie in<br />
dieser Beschäftigung „versicherungsfrei“ sind.<br />
Faktisch handelt es sich bei der pauschalen Belastung<br />
geringfügiger Einkünfte um eine Steuer,<br />
die unmittelbar der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
zufließt. <strong>Die</strong> geringfügig Beschäftigten<br />
subventionieren somit die gesetzliche Krankenversicherung,<br />
soweit sie nicht einer anderen versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung nachgehen.<br />
Das ist mit Sicherheit keine Umverteilung, bei<br />
der gewährleistet ist, dass einerseits nur besonders<br />
leistungsfähige Personen einzahlen und<br />
andererseits nur bedürftige Personen davon<br />
begünstigt werden.<br />
Wettbewerb und Umverteilung im Gesundheitswesen<br />
Abhängig Beschäftigte mit einem Monatslohn<br />
von 400 € bis zu 3.825 € sind pflichtversichert.<br />
Sie zahlen – je nach Versicherungsgesellschaft<br />
– Beiträge zwischen etwa 13 und 15<br />
Prozent von ihrem Lohn bis zu 3.4<strong>50</strong> € monatlich<br />
(Beitragsbemessungsgrenze). Das bedeutet:<br />
Der Beitrag für die grundsätzlich einheitlichen<br />
Versicherungsleistungen beträgt zwischen etwa<br />
60 € und <strong>50</strong>0 € monatlich. <strong>Die</strong> Beiträge der<br />
Versicherten werden nicht nach Gesundheitsrisiken<br />
differenziert, also nicht nach dem Alter,<br />
dem Geschlecht, den Vorerkrankungen usw.<br />
Kinder und Ehegatten mit sehr geringen eigenen<br />
Einkünften sind unentgeltlich mitversichert.<br />
Nur am Rande ist zu erwähnen, dass Sozialhilfeempfänger<br />
nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
versichert sind. Für diese Gruppe<br />
übernimmt die jeweilige Kommune die Kosten<br />
der Gesundheitsvorsorge, die sich nach den Bedingungen<br />
der privaten Versicherungen richten.<br />
Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der<br />
Versicherungspflichtgrenze können zwischen<br />
der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung<br />
wählen. <strong>Die</strong>se Option ist verteilungspolitisch<br />
nicht unproblematisch. So kann es für<br />
Versicherte, bei denen mehrere Familienangehörige<br />
unentgeltlich mitversichert sind oder bei<br />
denen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />
bestehen, vorteilhaft sein, in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung zu bleiben, weil sie<br />
gemessen an der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen<br />
einen geringen Beitrag zahlen<br />
und per Saldo von den übrigen Versicherten unterstützt<br />
werden. Umgekehrt kann es für junge<br />
Einzelpersonen oder Doppelverdiener, deren<br />
Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze<br />
liegt, vorteilhaft sein, in eine private<br />
Krankenkasse zu wechseln. Damit entziehen sie<br />
sich der Umverteilung innerhalb des Systems<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entlasten<br />
allerdings die künftigen Generationen,<br />
weil sie keine Leistungen mehr aus dem Umlagesystem<br />
beanspruchen.<br />
Als politisch nicht lösbar hat sich die Frage<br />
herausgestellt, wie pflichtversicherte und freiwillig<br />
versicherte Rentner behandelt werden sollen.<br />
Nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts,<br />
die Ungleichbehandlung zu beenden<br />
(Urteil vom 15. 3. 2000) hat der Gesetzgeber<br />
nicht den von der Verteilungsidee her konsequenten<br />
Weg gewählt, auch von den sonstigen<br />
Einkünften der Pflichtversicherten Beiträge zu<br />
erheben, sondern er hat gesetzlich vorgegeben,<br />
dass auch die freiwillig Versicherten nur noch<br />
Beiträge von Renten und vergleichbaren Alters-<br />
ort<br />
87 |<br />
Grußsw