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Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...

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System der Leistungserstellung als auch im Umverteilungssystem<br />

besteht, oder er muss sich darum<br />

kümmern, die Effizienz des Systems zu verbessern.<br />

Selbstverständlich muss gewährleistet<br />

sein, dass tatsächlich von den Leistungsstarken<br />

zu den Leistungsschwachen umverteilt wird und<br />

dass nicht einzelne Personen oder Gruppen sich<br />

der Belastung entziehen können.<br />

Um die Effizienz zu erhöhen und die Kosten<br />

unter Kontrolle zu halten, müssen die Eigenverantwortung<br />

der Versicherten gestärkt und mehr<br />

Wettbewerb im System ermöglicht werden. Das<br />

setzt voraus, dass sich Marktpreise für Medikamente,<br />

Gesundheitsleistungen und Versicherungsprämien<br />

herausbilden können. Einer der<br />

wichtigsten Schritte ist dabei der Übergang von<br />

den lohnbezogenen Prämien zu risikoäquivalenten<br />

Prämien in der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

<strong>Die</strong>ser Schritt ist allerdings nur vertretbar,<br />

wenn geklärt ist, wie in einem solchen<br />

System eine effektive Umverteilung gewährleistet<br />

werden kann.<br />

B. Umverteilung in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung<br />

<strong>Die</strong> Beiträge der Pflichtversicherten in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung werden in<br />

der Regel nach dem Einkommen aus abhängiger<br />

Beschäftigung bemessen. Freiwillig Versicherte<br />

haben Beiträge von den gesamten Einkünften,<br />

also auch von Kapitaleinkünften, Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung usw. zu entrichten.<br />

Rentner zahlen Beiträge vom Zahlbetrag der<br />

Rente, und zwar sowohl die Pflichtversicherten<br />

als auch die freiwillig Versicherten.<br />

Für geringfügig beschäftigte Personen mit<br />

einem Einkommen bis zu 400 € monatlich gibt<br />

es zwar eine Beitragspflicht im Umfang von<br />

11% des Lohnes, aber damit wird kein Anspruch<br />

auf Versicherungsleistungen erworben. Im Sozialgesetzbuch<br />

V (§ 7) heißt es lapidar, das sie in<br />

dieser Beschäftigung „versicherungsfrei“ sind.<br />

Faktisch handelt es sich bei der pauschalen Belastung<br />

geringfügiger Einkünfte um eine Steuer,<br />

die unmittelbar der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

zufließt. <strong>Die</strong> geringfügig Beschäftigten<br />

subventionieren somit die gesetzliche Krankenversicherung,<br />

soweit sie nicht einer anderen versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung nachgehen.<br />

Das ist mit Sicherheit keine Umverteilung, bei<br />

der gewährleistet ist, dass einerseits nur besonders<br />

leistungsfähige Personen einzahlen und<br />

andererseits nur bedürftige Personen davon<br />

begünstigt werden.<br />

Wettbewerb und Umverteilung im Gesundheitswesen<br />

Abhängig Beschäftigte mit einem Monatslohn<br />

von 400 € bis zu 3.825 € sind pflichtversichert.<br />

Sie zahlen – je nach Versicherungsgesellschaft<br />

– Beiträge zwischen etwa 13 und 15<br />

Prozent von ihrem Lohn bis zu 3.4<strong>50</strong> € monatlich<br />

(Beitragsbemessungsgrenze). Das bedeutet:<br />

Der Beitrag für die grundsätzlich einheitlichen<br />

Versicherungsleistungen beträgt zwischen etwa<br />

60 € und <strong>50</strong>0 € monatlich. <strong>Die</strong> Beiträge der<br />

Versicherten werden nicht nach Gesundheitsrisiken<br />

differenziert, also nicht nach dem Alter,<br />

dem Geschlecht, den Vorerkrankungen usw.<br />

Kinder und Ehegatten mit sehr geringen eigenen<br />

Einkünften sind unentgeltlich mitversichert.<br />

Nur am Rande ist zu erwähnen, dass Sozialhilfeempfänger<br />

nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

versichert sind. Für diese Gruppe<br />

übernimmt die jeweilige Kommune die Kosten<br />

der Gesundheitsvorsorge, die sich nach den Bedingungen<br />

der privaten Versicherungen richten.<br />

Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der<br />

Versicherungspflichtgrenze können zwischen<br />

der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung<br />

wählen. <strong>Die</strong>se Option ist verteilungspolitisch<br />

nicht unproblematisch. So kann es für<br />

Versicherte, bei denen mehrere Familienangehörige<br />

unentgeltlich mitversichert sind oder bei<br />

denen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

bestehen, vorteilhaft sein, in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung zu bleiben, weil sie<br />

gemessen an der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen<br />

einen geringen Beitrag zahlen<br />

und per Saldo von den übrigen Versicherten unterstützt<br />

werden. Umgekehrt kann es für junge<br />

Einzelpersonen oder Doppelverdiener, deren<br />

Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze<br />

liegt, vorteilhaft sein, in eine private<br />

Krankenkasse zu wechseln. Damit entziehen sie<br />

sich der Umverteilung innerhalb des Systems<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie entlasten<br />

allerdings die künftigen Generationen,<br />

weil sie keine Leistungen mehr aus dem Umlagesystem<br />

beanspruchen.<br />

Als politisch nicht lösbar hat sich die Frage<br />

herausgestellt, wie pflichtversicherte und freiwillig<br />

versicherte Rentner behandelt werden sollen.<br />

Nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts,<br />

die Ungleichbehandlung zu beenden<br />

(Urteil vom 15. 3. 2000) hat der Gesetzgeber<br />

nicht den von der Verteilungsidee her konsequenten<br />

Weg gewählt, auch von den sonstigen<br />

Einkünften der Pflichtversicherten Beiträge zu<br />

erheben, sondern er hat gesetzlich vorgegeben,<br />

dass auch die freiwillig Versicherten nur noch<br />

Beiträge von Renten und vergleichbaren Alters-<br />

ort<br />

87 |<br />

Grußsw

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