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Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...

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Zinsen und Mieten, generell in die Beitragsbemessung<br />

einbezieht, trägt der gegenüber der<br />

Nachkriegszeit veränderten Einkommens- und<br />

Vermögenssituation der Versicherten Rechnung.<br />

<strong>Die</strong> Reformoption im Rahmen der beitragsfreien<br />

Mitversicherung sieht für Ehepartner ein<br />

Splitting des gemeinsamen Arbeitsentgeltes bzw.<br />

Einkommens mit anschließender Anwendung<br />

des hälftigen Beitragssatzes auf beide Entgeltteile<br />

vor. Das Splittingverfahren entspricht insofern<br />

dem bisherigen Prinzip der Beitragsgestaltung,<br />

als es zu keiner zusätzlichen Belastung bei einer<br />

Familie führt, bei der das Arbeitsentgelt bzw.<br />

Einkommen des berufstätigen Partners unter der<br />

Beitragsbemessungsgrenze liegt.<br />

<strong>Die</strong>se beiden Reformoptionen weisen je<br />

nach Ausgestaltung ein Beitragssatzsenkungspotential<br />

zwischen 0,7 und 1,3 Beitragssatzpunkten<br />

auf. <strong>Die</strong> fiskalische Wirkung einer<br />

Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage,<br />

die bei maximal 0,4 Beitragssatzpunkten<br />

liegt, hängt vor allem davon ab, ob die übrigen<br />

Einkunftsarten dem vollen oder halben Beitragssatz<br />

unterliegen und ob die Empfänger von<br />

Zinsen in den Genuss eines Freibetrages oder<br />

einer Freigrenze kommen. Das Splittingverfahren,<br />

das eine Senkung der Beitragssätze um<br />

maximal 0,9 Prozentpunkte erlaubt, könnte<br />

zunächst den nicht-berufstätigen Partner, der<br />

Kinder erzieht bzw. erzogen hat und/oder häusliche<br />

Pflegedienste leistet, von der Beitragsbelastung<br />

freistellen. Der fiskalische Ertrag dieser<br />

Reformoption nimmt weiter ab, wenn für die<br />

Versicherten hier die Option besteht, zwischen<br />

dem Splittingverfahren und der Zahlung eines<br />

Mindestbeitrages für den nicht-berufstätigen<br />

Partner zu wählen.<br />

Darüber hinaus befürwortet eine Minderheit<br />

des Sachverständigenrates noch eine Erhöhung<br />

der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der GKV auf das Niveau der<br />

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (GRV), d.h. auf z. Zt. (2003)<br />

monatlich 5.100 €. <strong>Die</strong>se Reformoption erlaubt<br />

eine Beitragssatzsenkung um etwa 0,7 – mittelfristig<br />

0,9 – Beitragssatzpunkte. Eine kombinierte<br />

Erhöhung dieser beiden Grenzen belastet allerdings<br />

gerade jene Versicherten zusätzlich, die<br />

mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen<br />

3.340 € und 5.100 € bereits einer sehr hohen<br />

Grenzabgabenbelastung unterliegen. Für diese<br />

Versichertengruppe wirkt diese Zusatzbelastung<br />

wie eine Steuer, da ihr mit Ausnahme des<br />

Krankengeldes keine Mehrleistungen gegenüberstehen.<br />

Perspektivem einer Reform des Gesundheitswesens<br />

6. Adaptive Reformen als Voraussetzung<br />

einer Stabilisierung des Systems<br />

<strong>Die</strong> diskutierten Handlungsoptionen stellen<br />

überwiegend keine konkurrierenden Alternativen,<br />

sondern sich ergänzende Reformmaßnahmen<br />

dar. Eine Kombination dieser Optionen<br />

bietet sich vor allem an, wenn hohe Budgetdefizite<br />

drohen oder die Politik eine deutliche<br />

Senkung der Beitragssätze anstrebt. Ein kombinierter<br />

Einsatz unterschiedlicher Reformelemente<br />

besitzt zudem die Möglichkeit bzw. den<br />

Vorzug, allfällige Belastungen gleichmäßiger zu<br />

verteilen. So fällt z.B. eine Verbreiterung der<br />

Beitragsbemessungsgrundlage und/oder eine<br />

Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung<br />

für die Betroffenen weniger ins Gewicht,<br />

wenn gleichzeitig die Beitragssätze spürbar sinken.<br />

<strong>Die</strong> vorgestellten Reformschritte<br />

- Revision der Politik der<br />

„Verschiebebahnhöfe“,<br />

-Verlagerung krankenversicherungsfremder<br />

Leistungen auf andere Ausgabenträger,<br />

- Einengung des Leistungskatalogs,<br />

- Ausweitung der Selbstbeteiligung und<br />

- Änderung der Beitragsgestaltung<br />

beinhalten insgesamt ein Beitragssatzsenkungspotential<br />

in der GKV (Sozialversicherung)<br />

von ca. 4 (3,5) Prozentpunkten.<br />

Dabei bleiben die fiskalischen<br />

Effekte einer Einengung des Leistungskataloges,<br />

einer Ausweitung der Selbstbeteiligung<br />

und eventueller Effizienzsteigerungen<br />

noch unberücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Umsetzung eines derartigen Reformspektrums<br />

würde wahrscheinlich – zumindest<br />

für absehbare Zeit – den Ruf nach einem Übergang<br />

zu alternativen Gesundheitssystemen verstummen<br />

lassen. <strong>Die</strong>s gilt um so mehr, als sich,<br />

wie internationale Erfahrungen zeigen, auch<br />

diese Systeme mit fiskalischen und Effizienzproblemen<br />

konfrontiert sehen. <strong>Die</strong> Abneigung<br />

gegenüber adaptiven Reformschritten entspringt<br />

häufig einer isolierten Betrachtungsweise, die<br />

nur die Vor- und Nachteile einer Handlungsoption<br />

gewichtet und die relevanten Alternativen<br />

vernachlässigt. Für sich betrachtet bilden weder<br />

eine Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung<br />

noch eine Einengung des Leistungskataloges<br />

oder eine Ausweitung der Selbstbeteiligung<br />

attraktive sozialpolitische Reformmaßnahmen.<br />

<strong>Die</strong> relevanten Alternativen bestehen<br />

aber nicht in dem Unterlassen dieser Optionen<br />

ort<br />

83 |<br />

Grußsw

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