Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...
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Grußsw<br />
ort<br />
| <strong>50</strong><br />
Von Rothenburg nach Berlin<br />
gangsfrist von sechs <strong>Jahre</strong>n. Ärzte, die mindestens<br />
drei <strong>Jahre</strong> lang die Zahnheilkunde ausgeübt<br />
hatten und hierüber eine Bescheinigung<br />
beibrachten, wurden in den anderen Ländern<br />
wie Zahnärzte anerkannt. Das galt aber nur für<br />
Ärzte, die spätestens 1979 ihr Studium begonnen<br />
hatten. <strong>Die</strong>se „medici dentisti“ erhielten<br />
die gleiche Rechtsstellung wie die Absolventen<br />
des neuen Studienganges, die „odontoiatri“, wie<br />
die Italiener sie mit diesem griechischen Namen<br />
bezeichnen. <strong>Die</strong> gegenseitige Anerkennung der<br />
Diplome zwischen Italien und den anderen<br />
Mitgliedsstaaten wurde bis zur offiziellen Mitteilung<br />
Italiens über die erfolgte Einführung des<br />
zahnärztlichen Studiums zurückgestellt. Italien<br />
trat mit Vertretern verschiedener Zahnärzteorganisationen<br />
dem Comité de Liaison bei.<br />
Als andere Staaten mit Ärzten als Ausübenden<br />
der Zahnheilkunde der Europäischen<br />
Union beitraten, wurde das italienische Beispiel<br />
befolgt. Spanien, Portugal und Österreich verpflichteten<br />
sich beim Beitritt, innerhalb bestimmter<br />
Fristen ein zahnärztliches Studium einzuführen.<br />
Für die gegenseitige Anerkennung der<br />
Diplome gab es jeweils Übergangsfristen.<br />
Beziehungen zum Europäischen Parlament<br />
Der Verbindungsausschuss suchte schon früh<br />
enge Beziehungen zum europäischen Parlament.<br />
Dabei konnte man sich auf das gute<br />
Verhältnis der deutschen Vertreter im Ausschuss<br />
zu Mitgliedern des Parlaments stützen. Eine<br />
Initiative von Zahntechnikern, über das Europäische<br />
Parlament zur Anerkennung als Zahnbehandler<br />
zu kommen, konnte so schon in der<br />
Entstehungsphase gestoppt werden.<br />
Nach dem Mauerfall: Öffnung nach Osten<br />
Unmittelbar nach dem Fall der Berliner<br />
Mauer nahm die <strong>Bundeszahnärztekammer</strong> Kontakt<br />
zu den nun frei wirkenden Zahnärzteorganisationen<br />
anderer Länder auf, die zuvor durch<br />
den Eisernen Vorhang getrennt waren. Sie wünschen<br />
sich Gesundheitssysteme, in denen Patient<br />
und Zahnarzt möglichst frei über die zahngesundheitliche<br />
Versorgung entscheiden können.<br />
<strong>Die</strong> BZÄK bietet dabei ihre Unterstützung<br />
an. Mit der Polnischen Hauptärztekammer, in<br />
der Ärzte und Zahnärzte zusammengeschlossen<br />
sind, wurde ein Vertrag über Zusammenarbeit<br />
abgeschlossen, ein ähnlicher mit der tschechischen<br />
Zahnärztekammer. In Polen, Kroatien und<br />
Slowenien wurden mit kräftiger Unterstützung<br />
der BZÄK Konferenzen der mitteleuropäischen<br />
Zahnärztekammern veranstaltet, in denen gemeinsame<br />
Bemühungen um die Förderung freiberuflicher<br />
Praxen, Fort- und Weiterbildung,<br />
Qualitätssicherung, Berufsordnung, Finanzierung<br />
der Versorgungssysteme und Stärkung der<br />
Kammerstrukturen angestellt wurden. <strong>Die</strong>se<br />
Zusammenarbeit wird die künftige Integration<br />
der Zahnärzteschaft beim Beitritt weiterer<br />
Staaten zur EU erleichtern.