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Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...

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Grußsw<br />

ort<br />

| <strong>50</strong><br />

Von Rothenburg nach Berlin<br />

gangsfrist von sechs <strong>Jahre</strong>n. Ärzte, die mindestens<br />

drei <strong>Jahre</strong> lang die Zahnheilkunde ausgeübt<br />

hatten und hierüber eine Bescheinigung<br />

beibrachten, wurden in den anderen Ländern<br />

wie Zahnärzte anerkannt. Das galt aber nur für<br />

Ärzte, die spätestens 1979 ihr Studium begonnen<br />

hatten. <strong>Die</strong>se „medici dentisti“ erhielten<br />

die gleiche Rechtsstellung wie die Absolventen<br />

des neuen Studienganges, die „odontoiatri“, wie<br />

die Italiener sie mit diesem griechischen Namen<br />

bezeichnen. <strong>Die</strong> gegenseitige Anerkennung der<br />

Diplome zwischen Italien und den anderen<br />

Mitgliedsstaaten wurde bis zur offiziellen Mitteilung<br />

Italiens über die erfolgte Einführung des<br />

zahnärztlichen Studiums zurückgestellt. Italien<br />

trat mit Vertretern verschiedener Zahnärzteorganisationen<br />

dem Comité de Liaison bei.<br />

Als andere Staaten mit Ärzten als Ausübenden<br />

der Zahnheilkunde der Europäischen<br />

Union beitraten, wurde das italienische Beispiel<br />

befolgt. Spanien, Portugal und Österreich verpflichteten<br />

sich beim Beitritt, innerhalb bestimmter<br />

Fristen ein zahnärztliches Studium einzuführen.<br />

Für die gegenseitige Anerkennung der<br />

Diplome gab es jeweils Übergangsfristen.<br />

Beziehungen zum Europäischen Parlament<br />

Der Verbindungsausschuss suchte schon früh<br />

enge Beziehungen zum europäischen Parlament.<br />

Dabei konnte man sich auf das gute<br />

Verhältnis der deutschen Vertreter im Ausschuss<br />

zu Mitgliedern des Parlaments stützen. Eine<br />

Initiative von Zahntechnikern, über das Europäische<br />

Parlament zur Anerkennung als Zahnbehandler<br />

zu kommen, konnte so schon in der<br />

Entstehungsphase gestoppt werden.<br />

Nach dem Mauerfall: Öffnung nach Osten<br />

Unmittelbar nach dem Fall der Berliner<br />

Mauer nahm die <strong>Bundeszahnärztekammer</strong> Kontakt<br />

zu den nun frei wirkenden Zahnärzteorganisationen<br />

anderer Länder auf, die zuvor durch<br />

den Eisernen Vorhang getrennt waren. Sie wünschen<br />

sich Gesundheitssysteme, in denen Patient<br />

und Zahnarzt möglichst frei über die zahngesundheitliche<br />

Versorgung entscheiden können.<br />

<strong>Die</strong> BZÄK bietet dabei ihre Unterstützung<br />

an. Mit der Polnischen Hauptärztekammer, in<br />

der Ärzte und Zahnärzte zusammengeschlossen<br />

sind, wurde ein Vertrag über Zusammenarbeit<br />

abgeschlossen, ein ähnlicher mit der tschechischen<br />

Zahnärztekammer. In Polen, Kroatien und<br />

Slowenien wurden mit kräftiger Unterstützung<br />

der BZÄK Konferenzen der mitteleuropäischen<br />

Zahnärztekammern veranstaltet, in denen gemeinsame<br />

Bemühungen um die Förderung freiberuflicher<br />

Praxen, Fort- und Weiterbildung,<br />

Qualitätssicherung, Berufsordnung, Finanzierung<br />

der Versorgungssysteme und Stärkung der<br />

Kammerstrukturen angestellt wurden. <strong>Die</strong>se<br />

Zusammenarbeit wird die künftige Integration<br />

der Zahnärzteschaft beim Beitritt weiterer<br />

Staaten zur EU erleichtern.

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