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Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...

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Grußsw<br />

ort<br />

| 42<br />

Von Rothenburg nach Berlin<br />

Organisation der Zahnärzteschaft<br />

Alte Organisationen angeschlagen<br />

und unbrauchbar<br />

<strong>Die</strong> früheren, durch Nationalsozialismus und<br />

Krieg schwer beschädigten Organisationen der<br />

Selbstverwaltung waren handlungsunfähig, etwa<br />

die 1933 als Körperschaft öffentlichen Rechts<br />

gegründete Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

Deutschlands (KZVD). Sie stand unter Treuhandschaft,<br />

weil sie als Naziorganisation verdächtigt<br />

wurde. Gleiches galt für die 1940 geschaffene<br />

Kassendentistische Vereinigung Deutschlands<br />

(KDVD). <strong>Die</strong> Deutsche Zahnärzteschaft (DZ),<br />

hervorgegangen aus dem zivilrechtlichen Verein<br />

Reichsverband der Deutschen Zahnärzte, basierend<br />

auf Einzelmitgliedschaft, war in der<br />

Nazizeit nach dem Führerprinzip ausgerichtet<br />

worden. An der Spitze stand ein „Reichszahnärzteführer“,<br />

der zugleich Vorsitzender der KZVD<br />

war. Er war vom Reichsinnenminister berufen<br />

und nicht von einer Wahl der Mitglieder getragen.<br />

Eine solche Organisation taugte nicht für<br />

die neue Demokratie, ebenso wenig wie der<br />

„Reichsverband Deutscher Dentisten“ (RDD)<br />

mit seinem Reichsdentistenführer. Außerdem<br />

waren DZ und RDD hoch verschuldet, besonders<br />

durch Gehaltsforderungen ihrer Angestellten,<br />

welche die neuen Organisationen nicht<br />

übernehmen wollten. Was schließlich zu Konkursverfahren<br />

gegen beide führte. <strong>Die</strong> Angestellten<br />

der DZ wurden mit der Konkursmasse<br />

abgefunden. <strong>Die</strong> auf Lebenszeit Angestellten der<br />

KZVD und KDVD bekamen nach Artikel 131<br />

Grundgesetz andere Stellen oder wurden pensioniert.<br />

Gegen den Widerstand der neuen<br />

Organisationen wurden so auch Personen versorgt,<br />

die ihre Stellung den Beziehungen zum<br />

Nationalsozialismus zu verdanken hatten.<br />

1957 kaufte der BDZ aus der Konkursmasse<br />

der DZ die wertvolle Bücherei, die der Freien<br />

Universität Berlin zur Nutzung überlassen<br />

worden war. Zum Schätzpreis, nachdem eine<br />

Einigung mit den Angestellten der DZ als<br />

Konkursgläubigern erzielt worden war. <strong>Die</strong><br />

Bücherei kam dann nach Köln ins Zahnärztehaus,<br />

wo sie gepflegt und erweitert wurde und<br />

vielen Benutzern anderswo nicht erreichbaren<br />

Nutzen bot, besonders der gemeinsamen Verwaltung<br />

des BDZ und der KZBV, die ohne sie<br />

ihre Arbeit nicht so effektiv hätten leisten können.<br />

Inzwischen ist die Büchersammlung, stark<br />

verkleinert, der Deutschen Medizinischen Zen-<br />

tralbibliothek in Köln überlassen worden. Aus<br />

der DZ-Masse erwarb der BDZ zu gleichen<br />

Bedingungen wie die Bücherei auch die bedeutende<br />

kunsthistorische Sammlung, die nunmehr<br />

in der Berliner Charité ihren Platz gefunden hat.<br />

Organisationen in den Ländern<br />

In den Ländern entwickelten Reste der KZVD<br />

und der KDVD ein Eigenleben, ohne dass die<br />

rechtlichen Grundlagen geklärt waren. In einigen<br />

Ländern wurden durch Landesrecht Zahnärztekammern<br />

und auch Dentistenkammern als<br />

Körperschaften öffentlichen Rechts geschaffen,<br />

in anderen bildeten sich eingetragene und nicht<br />

eingetragene Vereine mit Einzelmitgliedschaft.<br />

<strong>Die</strong> unterschiedlichen Gebilde schlossen sich<br />

1949 zum „Verband der Deutschen Zahnärztlichen<br />

Berufsvertretungen“ (VDZB) zusammen,<br />

die staatlich anerkannten Dentisten bildeten den<br />

„Verband Deutscher Dentisten“ (VDD). <strong>Die</strong><br />

zahnärztlichen und dentistischen Verbände in<br />

den Ländern bildeten „Zweckverbände“ zur<br />

Vereinigung, und diese Verbände waren die<br />

Gründungsmitglieder des „Bundesverbandes der<br />

Deutschen Zahnärzte“ (BDZ). In Rheinland-<br />

Pfalz übernahm ein „Verband der Rheinland-<br />

Pfälzischen Zahnärzte und Dentisten“ die Rolle<br />

des Gründungsmitglieds, weil sich die Landeszahnärztekammer<br />

nicht an der neuen zentralen<br />

Organisation beteiligen wollte.<br />

Das Vorbild<br />

Der Bundesverband der Deutschen Zahnärzte<br />

wurde als Verein des Bürgerlichen Rechts<br />

gestaltet und in das Vereinsregister eingetragen.<br />

Vorbild hierfür war der „Reichsverband der<br />

Deutschen Zahnärzte“ aus der Zeit vor 1933.<br />

Das erklärt den Namen der neuen Organisation,<br />

das Zurückgreifen auf die Rechtsform des eingetragenen<br />

Vereins und die Mentalität, die bei<br />

den leitenden Personen herrschte. Sie waren<br />

schon im Reichsverband tätig gewesen und<br />

knüpften an die Tradition aus den Tagen vor der<br />

Umwandlung in die „Deutsche Zahnärzteschaft“<br />

an.<br />

Das geschah im Gegensatz zu den von den<br />

Ärzten gesuchten Formen. Ab 1936 hatte es<br />

eine „Reichsärztekammer“ als Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts gegeben, die nach dem<br />

neuen Grundgesetz keine Nachfolge finden

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