Festschrift "50 Jahre Bundeszahnärztekammer 1953 - 2003" - Die ...
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Grußsw<br />
ort<br />
| 42<br />
Von Rothenburg nach Berlin<br />
Organisation der Zahnärzteschaft<br />
Alte Organisationen angeschlagen<br />
und unbrauchbar<br />
<strong>Die</strong> früheren, durch Nationalsozialismus und<br />
Krieg schwer beschädigten Organisationen der<br />
Selbstverwaltung waren handlungsunfähig, etwa<br />
die 1933 als Körperschaft öffentlichen Rechts<br />
gegründete Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />
Deutschlands (KZVD). Sie stand unter Treuhandschaft,<br />
weil sie als Naziorganisation verdächtigt<br />
wurde. Gleiches galt für die 1940 geschaffene<br />
Kassendentistische Vereinigung Deutschlands<br />
(KDVD). <strong>Die</strong> Deutsche Zahnärzteschaft (DZ),<br />
hervorgegangen aus dem zivilrechtlichen Verein<br />
Reichsverband der Deutschen Zahnärzte, basierend<br />
auf Einzelmitgliedschaft, war in der<br />
Nazizeit nach dem Führerprinzip ausgerichtet<br />
worden. An der Spitze stand ein „Reichszahnärzteführer“,<br />
der zugleich Vorsitzender der KZVD<br />
war. Er war vom Reichsinnenminister berufen<br />
und nicht von einer Wahl der Mitglieder getragen.<br />
Eine solche Organisation taugte nicht für<br />
die neue Demokratie, ebenso wenig wie der<br />
„Reichsverband Deutscher Dentisten“ (RDD)<br />
mit seinem Reichsdentistenführer. Außerdem<br />
waren DZ und RDD hoch verschuldet, besonders<br />
durch Gehaltsforderungen ihrer Angestellten,<br />
welche die neuen Organisationen nicht<br />
übernehmen wollten. Was schließlich zu Konkursverfahren<br />
gegen beide führte. <strong>Die</strong> Angestellten<br />
der DZ wurden mit der Konkursmasse<br />
abgefunden. <strong>Die</strong> auf Lebenszeit Angestellten der<br />
KZVD und KDVD bekamen nach Artikel 131<br />
Grundgesetz andere Stellen oder wurden pensioniert.<br />
Gegen den Widerstand der neuen<br />
Organisationen wurden so auch Personen versorgt,<br />
die ihre Stellung den Beziehungen zum<br />
Nationalsozialismus zu verdanken hatten.<br />
1957 kaufte der BDZ aus der Konkursmasse<br />
der DZ die wertvolle Bücherei, die der Freien<br />
Universität Berlin zur Nutzung überlassen<br />
worden war. Zum Schätzpreis, nachdem eine<br />
Einigung mit den Angestellten der DZ als<br />
Konkursgläubigern erzielt worden war. <strong>Die</strong><br />
Bücherei kam dann nach Köln ins Zahnärztehaus,<br />
wo sie gepflegt und erweitert wurde und<br />
vielen Benutzern anderswo nicht erreichbaren<br />
Nutzen bot, besonders der gemeinsamen Verwaltung<br />
des BDZ und der KZBV, die ohne sie<br />
ihre Arbeit nicht so effektiv hätten leisten können.<br />
Inzwischen ist die Büchersammlung, stark<br />
verkleinert, der Deutschen Medizinischen Zen-<br />
tralbibliothek in Köln überlassen worden. Aus<br />
der DZ-Masse erwarb der BDZ zu gleichen<br />
Bedingungen wie die Bücherei auch die bedeutende<br />
kunsthistorische Sammlung, die nunmehr<br />
in der Berliner Charité ihren Platz gefunden hat.<br />
Organisationen in den Ländern<br />
In den Ländern entwickelten Reste der KZVD<br />
und der KDVD ein Eigenleben, ohne dass die<br />
rechtlichen Grundlagen geklärt waren. In einigen<br />
Ländern wurden durch Landesrecht Zahnärztekammern<br />
und auch Dentistenkammern als<br />
Körperschaften öffentlichen Rechts geschaffen,<br />
in anderen bildeten sich eingetragene und nicht<br />
eingetragene Vereine mit Einzelmitgliedschaft.<br />
<strong>Die</strong> unterschiedlichen Gebilde schlossen sich<br />
1949 zum „Verband der Deutschen Zahnärztlichen<br />
Berufsvertretungen“ (VDZB) zusammen,<br />
die staatlich anerkannten Dentisten bildeten den<br />
„Verband Deutscher Dentisten“ (VDD). <strong>Die</strong><br />
zahnärztlichen und dentistischen Verbände in<br />
den Ländern bildeten „Zweckverbände“ zur<br />
Vereinigung, und diese Verbände waren die<br />
Gründungsmitglieder des „Bundesverbandes der<br />
Deutschen Zahnärzte“ (BDZ). In Rheinland-<br />
Pfalz übernahm ein „Verband der Rheinland-<br />
Pfälzischen Zahnärzte und Dentisten“ die Rolle<br />
des Gründungsmitglieds, weil sich die Landeszahnärztekammer<br />
nicht an der neuen zentralen<br />
Organisation beteiligen wollte.<br />
Das Vorbild<br />
Der Bundesverband der Deutschen Zahnärzte<br />
wurde als Verein des Bürgerlichen Rechts<br />
gestaltet und in das Vereinsregister eingetragen.<br />
Vorbild hierfür war der „Reichsverband der<br />
Deutschen Zahnärzte“ aus der Zeit vor 1933.<br />
Das erklärt den Namen der neuen Organisation,<br />
das Zurückgreifen auf die Rechtsform des eingetragenen<br />
Vereins und die Mentalität, die bei<br />
den leitenden Personen herrschte. Sie waren<br />
schon im Reichsverband tätig gewesen und<br />
knüpften an die Tradition aus den Tagen vor der<br />
Umwandlung in die „Deutsche Zahnärzteschaft“<br />
an.<br />
Das geschah im Gegensatz zu den von den<br />
Ärzten gesuchten Formen. Ab 1936 hatte es<br />
eine „Reichsärztekammer“ als Körperschaft des<br />
öffentlichen Rechts gegeben, die nach dem<br />
neuen Grundgesetz keine Nachfolge finden