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FEST Jahresbericht 2020

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screanshot ECDC v.

9.Febr. 2021

Titel des Projekts:

Ressortforschung: Forschung zur

Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter

besonderer Berücksichtigung des

Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher

Gesundheitsverantwortung

Laufzeit:

seit Oktober 2017

bearbeitet von:

A. Katarina Weilert

gefördert von:

Deutsche Forschungsgemeinschaft

(DFG)

Religion, Recht und Kultur

Krankheiten (ECDC), eine Unionsagentur, die zum Schutz der öffentlichen

Gesundheit gegründet wurde. Sie hat den Auftrag, Gesundheitsgefahren durch

Infektionskrankheiten zu überwachen und Risiken einzuschätzen. Das ECDC

vernetzt nationale Public Health-Einrichtungen und dient der Bündelung von

Informationen und epidemiologischen Daten. Es ist eine Einrichtung der Risikoeinschätzung,

aber nicht des daraus folgenden Risikomanagements, das

noch immer weitgehend in die Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fällt.

Anlass für die Gründung des Instituts war die im Jahr 2002 sich von Südchina

ausbreitende Atemwegserkrankung SARS. Es wurde deutlich, dass grenzüberschreitende

Infektionen auch grenzüberschreitende Antworten erfordern.

Hierfür ist eine solide wissenschaftlich Grundlage unentbehrlich. Beim Europäischen

Zentrum ist ein Netz für die epidemiologische Überwindung und die

Kontrolle übertragbarer Krankheiten angesiedelt, das auch ein Frühwarnsystem

(Early Warning and Response System – EWRS) für die Verhütung und Kontrolle

übertragbarer Krankheiten beinhaltet. Die Mitgliedstaaten haben in diesem

Zuge bestimmte Daten zu erheben und zu übermitteln. Während das

Robert Koch-Institut in der Corona-Krise eine sehr medienwirksame Rolle

einnahm, erfuhr das ECDC trotz seiner umfangreichen auf Corona bezogenen

Risikobewertungen und der Aufbereitung der epidemiologischen Daten keine

besondere öffentliche Aufmerksamkeit. Dies hängt unter anderem mit der

bestehenden Kompetenzverteilung für den Bereich der Öffentlichen Gesundheit

zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zusammen, da

die Union nur aktiv werden darf, insoweit ihr entsprechende Kompetenzen

vertraglich eingeräumt wurden (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung).

Die Europäische Union hat vor diesem Hintergrund den Aufbau einer „starken“

europäischen Gesundheitsunion angeregt.

Arbeitsbereich „Religion, Recht und Kultur“

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