FEST Jahresbericht 2020
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screanshot ECDC v.
9.Febr. 2021
Titel des Projekts:
Ressortforschung: Forschung zur
Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter
besonderer Berücksichtigung des
Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher
Gesundheitsverantwortung
Laufzeit:
seit Oktober 2017
bearbeitet von:
A. Katarina Weilert
gefördert von:
Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG)
Religion, Recht und Kultur
Krankheiten (ECDC), eine Unionsagentur, die zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit gegründet wurde. Sie hat den Auftrag, Gesundheitsgefahren durch
Infektionskrankheiten zu überwachen und Risiken einzuschätzen. Das ECDC
vernetzt nationale Public Health-Einrichtungen und dient der Bündelung von
Informationen und epidemiologischen Daten. Es ist eine Einrichtung der Risikoeinschätzung,
aber nicht des daraus folgenden Risikomanagements, das
noch immer weitgehend in die Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fällt.
Anlass für die Gründung des Instituts war die im Jahr 2002 sich von Südchina
ausbreitende Atemwegserkrankung SARS. Es wurde deutlich, dass grenzüberschreitende
Infektionen auch grenzüberschreitende Antworten erfordern.
Hierfür ist eine solide wissenschaftlich Grundlage unentbehrlich. Beim Europäischen
Zentrum ist ein Netz für die epidemiologische Überwindung und die
Kontrolle übertragbarer Krankheiten angesiedelt, das auch ein Frühwarnsystem
(Early Warning and Response System – EWRS) für die Verhütung und Kontrolle
übertragbarer Krankheiten beinhaltet. Die Mitgliedstaaten haben in diesem
Zuge bestimmte Daten zu erheben und zu übermitteln. Während das
Robert Koch-Institut in der Corona-Krise eine sehr medienwirksame Rolle
einnahm, erfuhr das ECDC trotz seiner umfangreichen auf Corona bezogenen
Risikobewertungen und der Aufbereitung der epidemiologischen Daten keine
besondere öffentliche Aufmerksamkeit. Dies hängt unter anderem mit der
bestehenden Kompetenzverteilung für den Bereich der Öffentlichen Gesundheit
zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zusammen, da
die Union nur aktiv werden darf, insoweit ihr entsprechende Kompetenzen
vertraglich eingeräumt wurden (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung).
Die Europäische Union hat vor diesem Hintergrund den Aufbau einer „starken“
europäischen Gesundheitsunion angeregt.
Arbeitsbereich „Religion, Recht und Kultur“
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