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FEST Jahresbericht 2020

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© Fotalia

Titel des Projekts:

Assistierter Suizid

Laufzeit:

laufend

Mitglieder:

Regionalbischöfin Dr. theol. Petra Bahr

Bischöfin Kirsten Fehrs

Prof. Dr. theol. Elisabeth Gräb-Schmidt

Prof. Dr. theol. Martin Laube

Prof. Dr. theol. Thorsten Moos

Prof. Dr. theol. Isabelle Noth,

Oberkirchenrat Joachim Ochel

PD Dr. phil. Magnus Schlette

Prof. Dr. theol. Magnus Striet

Prof. Dr. med. Andreas Unterberg

Dr. iur. A. Katarina Weilert.

Kooperation der Arbeitsbereiche

Unter Leitung von Prof. Dr. theol. Reiner Anselm, Dr. Horst Gorski und Prof.

Dr. theol. Philipp Stoellger wurde im Jahr 2020 an der FEST eine neue

Arbeitsgruppe aufgestellt, die sich ab dem Januar 2021 regelmäßig und

intensiv, zunächst in digitalen Workshops, mit dem Thema des assistierten

Suizids beschäftigen wird. Anlass zu dieser Arbeitsgruppe bietet die jüngste

Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020, mit dem der §

217 in der Fassung von 2015 aufgehoben wurde, stützt seine Entscheidung

wesentlich auf ein bestimmtes Verständnis von Selbstbestimmung. „Die

selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben ist vielmehr unmittelbarer

Ausdruck der der Menschenwürde innewohnenden Idee autonomer Persönlichkeitsentfaltung;

sie ist, wenngleich letzter, Ausdruck von Würde.“

(Rn 211)

Seitdem ist die Debatte nicht zum Stillstand gekommen. Auf verschiedenen

Ebenen besteht Handlungsbedarf. Der Bundestag ist gehalten, in dem vom

Gericht gesetzten Rahmen ein „legislatives Schutzkonzept“ zum assistierten

Suizid zu erarbeiten. (Vgl. Rn 338–342) Die Wohlfahrtsverbände und die

Diakonie müssen sich auf dem praktischen Handlungsfeld bewegen, was zu

tun ist, wenn Menschen in von ihnen getragenen Einrichtungen begleitet

sterben wollen und ggfs. dazu einen geschäftsmäßig tätigen Verein heranziehen.

Ethiker aller philosophischer, theologischer oder weltanschaulicher

Richtungen diskutieren über die dem Handeln zugrunde liegenden Normen,

Werte oder Maximen.

Der Rat der EKD hat am 12.06.2020 noch einmal kritisch zum Urteil des

BVferG Stellung genommen. Abgeschlossen ist die Debatte damit aber auch

im Raum der EKD nicht und schon gar nicht im Raum der (evangelischen)

Theologie und Ethik.

Die FEST e.V. als eine Einrichtung der EKD zur interdisziplinären Grundlagenforschung

ist der geeignete Ort, dieser Debatte nachzugehen. Gedacht

ist, eine Art „Hintergrundgrammatik“ zur Sterbehilfe zu erarbeiten, also

nicht zu wiederholen, was theologisch, politisch und juristisch schon gesagt

worden ist, sondern in den Blick zu nehmen, wie z.B. Selbstbestimmung,

Lebensschutz und Fürsorge, die sich als grammatische Formeln durch alle

sozialethischen Themen ziehen, in der Debatte um die Sterbehilfe zu stehen

kommen und weitergedacht werden können. Es geht nicht vordergründig

um eine neue Stellungnahme oder Positionierung, sondern um ein vertieftes

Verständnis des Wirkens der grammatischen Formeln und um eine

Vertiefung und Kontextualisierung der theologischen Debatte.

Assistierter

Suizid

Philipp Stoellger

Magnus Schlette

A. Katarina Weilert

Kooperation der Arbeitsbereiche

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