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Dissertation zur Erlangung des Grades des Doktors der ...

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SÜDKURIER-Hauptsport (1945 bis 2002) Patrick EICH<br />

pressefremden Berufen. In <strong>der</strong> Westzone 109 erschienen bis Ende 1949 wie<strong>der</strong> 149<br />

Blätter.<br />

Dazu kamen 20 in den Westsektoren Berlins. 110 Die Schwächen und Mängel <strong>der</strong><br />

Lizenzpresse lagen auf <strong>der</strong> Hand:<br />

1) Papiermangel schränkte den Umfang und die Erscheinungsweise deutlich ein.<br />

2) Die Lizenzpresse war de facto keine freie Presse, da alle Zeitungen am<br />

Erscheinungstag den Besatzungsbehörden (Presseoffizieren) nachgelegt werden<br />

mussten.<br />

3) Die Zeitungen waren fast ausschließlich auf Nachrichtenmaterial <strong>der</strong> Alliierten<br />

angewiesen. Der Zeitung war es zudem nicht gestattet, sich frei über die Politik<br />

<strong>der</strong> Besatzungsmächte zu äußern. Kritische Blätter wurden mehrfach gerügt o<strong>der</strong><br />

mit Papierkürzungen bestraft.<br />

4) Die Vergabe von Gruppenlizenzen durch die Amerikaner führte zu<br />

Interessenskonflikten <strong>der</strong> Lizenznehmer untereinan<strong>der</strong>. Die Besatzungsmächte<br />

mussten daher als Streitschlichter agieren.<br />

5) Einen Zeitungsaustausch über die Zonengrenzen hinweg gab es nur im Vier-<br />

Zonen-Gebiet Berlin sowie den westlichen Gebieten. Die sowjetische<br />

Besatzungsmacht ließ sonst keinen Austausch mit an<strong>der</strong>en Zonen zu.<br />

Die Aufhebung <strong>des</strong> Lizenzzwangs wurde bereits am 30. September 1948 durch die<br />

amerikanische Militärregierung angekündigt. Offiziell endete sie allerdings erst in <strong>der</strong><br />

am 29. Mai 1949 gegründeten Bun<strong>des</strong>republik Deutschland auf Grund <strong>des</strong> Gesetzes<br />

Nummer fünf <strong>der</strong> Alliierten Hohen Kommission, das am 21. September 1949 in Kraft<br />

trat. 111 Der Grundstein für eine vielfältige Tagespresse war gelegt. Artikel 5 <strong>des</strong><br />

Grundgesetzes garantiert seither die Pressefreiheit:<br />

„(1) Je<strong>der</strong> hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und<br />

zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehin<strong>der</strong>t zu<br />

unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit <strong>der</strong> Berichterstattung durch Rundfunk<br />

und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte<br />

finden ihre Schranken in den Vorschriften <strong>der</strong> allgemeinen Gesetze, den<br />

gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze <strong>der</strong> Jugend und dem Recht <strong>der</strong><br />

persönlichen Ehre.“<br />

109 Aufteilung <strong>der</strong> alliierten Zonen: Nordrhein-Westfalen, Nie<strong>der</strong>sachsen und Schleswig-Holstein war<br />

unter britischer Kontrolle, Bremen, Bayern, Hessen sowie die nördliche Hälfte <strong>des</strong> heutigen Baden-<br />

Württemberg war amerikanisches Besatzungsgebiet. Rheinland-Pfalz, das Saarland, <strong>der</strong> südbadische<br />

Teil Deutschlands sowie Württemberg-Hohenzollern waren in französischer Hand. Die heutigen neuen<br />

Län<strong>der</strong> gehörten <strong>zur</strong> russisch kontrollierten Ostzone.<br />

110 Vgl. MEYN 1999a, S.79. KOSZYK 1988, S.70 ff.: Die Anzahl <strong>der</strong> bis 1948 lizenzierten Zeitungen<br />

betragen bei ihm mit Ost- und Westzone insgesamt 178 mit 753 Ausgaben. Laut PÜRER/RAABE<br />

1996, S.104, entfalten sich 1949 im Zeitschriftensektor 1949 bereits 1.537 Titel mit einer<br />

Gesamtauflage von 37,5 Millionen Exemplaren.<br />

111 Vgl. PÜRER/RAABE 1996, S.104f.<br />

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