Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)
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GRUNDLAGEN<br />
•wie wird sich die Lage in den Einsatzländern bis<br />
hin zur FIFA-Fußballweltmeisterschaft — und damit<br />
auch der Kräfteansatz der Bundeswehr — entwickeln?<br />
Situation im Sanitätsbereich<br />
Die Unterstützungsforderungen für den Zentralen<br />
Sanitätsdienst der Bundeswehr umfassen:<br />
•Ärzte und Anästhesisten,<br />
•Transportkapazitäten in Form von<br />
- 6 CH 53 (Großraumhubschrauber)<br />
- 5 Airbus A 310<br />
- 2 Transall C 160<br />
- 19 GRKTW (Großraumkrankentransportwagen)<br />
•3 Gestellungen eines Medical-Centers,<br />
•15 Sanitätsentseuchungsplätze (SanEPlätze),<br />
•Ausstattung mit BOS-Funk und Navigationssystemen.<br />
Damit werden die Möglichkeiten der Hilfeleistung<br />
deutlich überschritten, was man zum Beispiel<br />
an der Anzahl der angeforderten Lufttransportmittel<br />
sieht. Grundsätzlich möglich sind:<br />
•die Gestellung von Krankentragen und Tragenwagen,<br />
•die Mitbenutzung von stationären Bundeswehr-<br />
Einrichtungen wie Bundeswehrkrankenhäuser oder<br />
Sanitätszentren, sowie<br />
•der Aufbau und Betrieb eines Medical-Centers –<br />
analog zum Weltjugendtag. Dieses ist dem Austragungsort<br />
Kaiserslautern zugesagt.<br />
Für die Errichtung eines Medical-Centers<br />
muss der Antragsteller beachten:<br />
•Auf- und Abbauzeit je 10 Tage<br />
•der Untergrund (Boden) muss durch den Antragsteller<br />
vorbereitet werden,<br />
•der Antragsteller ist zuständig für logistische Zuund<br />
Ableitungen, für die fernmeldetechnische und<br />
•IT-technische Anbindung des Medical-Centers.<br />
Außerdem ist er für die Bewachung zuständig.<br />
Keine Zusagen kann es geben für die Gestellung<br />
von Airbus A 310 und Transall, da diese Fluggeräte<br />
in zu geringer Zahl vorhanden sind und auch<br />
für Bw-eigene Aufgaben verfügbar sein müssen.<br />
Die Sanitätsbusse (hier: GRKTW) sind aufgrund<br />
ihres Alters und Zustandes für Übungszwecke<br />
gesperrt. Ob sie für Einsatzzwecke — als Reserve —<br />
freigegeben werden, wird derzeit noch geprüft.<br />
12 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ SONDERAUSGABE 2006<br />
Neben den Besatzungen der CH 53, der Rettungsstellen<br />
und der Rettungsstationen können<br />
keine Ärzte, Assistenten und Anästhesisten abgestellt<br />
werden, da andernfalls die Grundversorgung in den<br />
Bundeswehrkrankenhäusern nicht mehr sichergestellt<br />
wäre. Dies gilt insbesondere auch unter dem<br />
Gesichtspunkt, dass diese stationären Einrichtungen<br />
ja in die Notfallplanungen einbezogen wurden.<br />
Bild 1 zeigt einen Vorschlag, der die räumliche<br />
Abdeckung der Spielorte mit den 2 CH 53<br />
betrifft. Diese Maschinen sind in Wunstorf sowie in<br />
Laupheim stationiert. Sie würden dort auf Abruf<br />
verbleiben, da jeweils mehrere Spiele parallel angesetzt<br />
sind.<br />
Bild 1<br />
Die Antragsteller müssen auf den Zeitfaktor<br />
der Heranführung hingewiesen werden. Außerdem<br />
ist den Anfordernden klar zu machen, dass die<br />
Voraussetzungen für Landeplätze für die CH-53 zu<br />
beachten sind (Rotorausmaße).<br />
Als Hintergrundinformation ist zu bedenken,<br />
dass der GRHS CH-53, der in Laupheim stationiert<br />
ist, laut Heeresführungskommando für die räumliche<br />
Abdeckung mit fliegender San-Transportkapazi-