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Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)

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GRUNDLAGEN<br />

•wie wird sich die Lage in den Einsatzländern bis<br />

hin zur FIFA-Fußballweltmeisterschaft — und damit<br />

auch der Kräfteansatz der Bundeswehr — entwickeln?<br />

Situation im Sanitätsbereich<br />

Die Unterstützungsforderungen für den Zentralen<br />

Sanitätsdienst der Bundeswehr umfassen:<br />

•Ärzte und Anästhesisten,<br />

•Transportkapazitäten in Form von<br />

- 6 CH 53 (Großraumhubschrauber)<br />

- 5 Airbus A 310<br />

- 2 Transall C 160<br />

- 19 GRKTW (Großraumkrankentransportwagen)<br />

•3 Gestellungen eines Medical-Centers,<br />

•15 Sanitätsentseuchungsplätze (SanEPlätze),<br />

•Ausstattung mit BOS-Funk und Navigationssystemen.<br />

Damit werden die Möglichkeiten der Hilfeleistung<br />

deutlich überschritten, was man zum Beispiel<br />

an der Anzahl der angeforderten Lufttransportmittel<br />

sieht. Grundsätzlich möglich sind:<br />

•die Gestellung von Krankentragen und Tragenwagen,<br />

•die Mitbenutzung von stationären Bundeswehr-<br />

Einrichtungen wie Bundeswehrkrankenhäuser oder<br />

Sanitätszentren, sowie<br />

•der Aufbau und Betrieb eines Medical-Centers –<br />

analog zum Weltjugendtag. Dieses ist dem Austragungsort<br />

Kaiserslautern zugesagt.<br />

Für die Errichtung eines Medical-Centers<br />

muss der Antragsteller beachten:<br />

•Auf- und Abbauzeit je 10 Tage<br />

•der Untergrund (Boden) muss durch den Antragsteller<br />

vorbereitet werden,<br />

•der Antragsteller ist zuständig für logistische Zuund<br />

Ableitungen, für die fernmeldetechnische und<br />

•IT-technische Anbindung des Medical-Centers.<br />

Außerdem ist er für die Bewachung zuständig.<br />

Keine Zusagen kann es geben für die Gestellung<br />

von Airbus A 310 und Transall, da diese Fluggeräte<br />

in zu geringer Zahl vorhanden sind und auch<br />

für Bw-eigene Aufgaben verfügbar sein müssen.<br />

Die Sanitätsbusse (hier: GRKTW) sind aufgrund<br />

ihres Alters und Zustandes für Übungszwecke<br />

gesperrt. Ob sie für Einsatzzwecke — als Reserve —<br />

freigegeben werden, wird derzeit noch geprüft.<br />

12 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ SONDERAUSGABE 2006<br />

Neben den Besatzungen der CH 53, der Rettungsstellen<br />

und der Rettungsstationen können<br />

keine Ärzte, Assistenten und Anästhesisten abgestellt<br />

werden, da andernfalls die Grundversorgung in den<br />

Bundeswehrkrankenhäusern nicht mehr sichergestellt<br />

wäre. Dies gilt insbesondere auch unter dem<br />

Gesichtspunkt, dass diese stationären Einrichtungen<br />

ja in die Notfallplanungen einbezogen wurden.<br />

Bild 1 zeigt einen Vorschlag, der die räumliche<br />

Abdeckung der Spielorte mit den 2 CH 53<br />

betrifft. Diese Maschinen sind in Wunstorf sowie in<br />

Laupheim stationiert. Sie würden dort auf Abruf<br />

verbleiben, da jeweils mehrere Spiele parallel angesetzt<br />

sind.<br />

Bild 1<br />

Die Antragsteller müssen auf den Zeitfaktor<br />

der Heranführung hingewiesen werden. Außerdem<br />

ist den Anfordernden klar zu machen, dass die<br />

Voraussetzungen für Landeplätze für die CH-53 zu<br />

beachten sind (Rotorausmaße).<br />

Als Hintergrundinformation ist zu bedenken,<br />

dass der GRHS CH-53, der in Laupheim stationiert<br />

ist, laut Heeresführungskommando für die räumliche<br />

Abdeckung mit fliegender San-Transportkapazi-

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