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Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)

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GRUNDLAGEN<br />

Bundespolizei und<br />

Katastrophenschutz<br />

Von Nico Marchlewski<br />

„Wir sind mit Sicherheit dabei!“ ...<br />

... heißt es für die rund 40.000 Angehörigen<br />

der Bundespolizei bei der FIFA Fußball-WM 2006<br />

in Deutschland. Alle verfügbaren Kräfte sowie Führungs-<br />

und Einsatzmittel werden für mehrere Wochen<br />

rund um die Uhr hauptsächlich im Rahmen der<br />

eigenen Aufgaben und bei Notwendigkeit zur Unterstützung<br />

der Polizeien der Länder oder anderer Behörden<br />

eingesetzt, um die größtmögliche Sicherheit<br />

bei diesem Großereignis zu gewährleisten.<br />

Die Bundespolizei wird im Rahmen ihrer bundesweiten<br />

Zuständigkeit (vor allem als Grenz- und<br />

Bahnpolizei und im Bereich der Luftsicherheit) gemeinsam<br />

mit den Polizeien der Länder und in enger<br />

Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden<br />

sowie dem Veranstalter für<br />

einen reibungslosen und<br />

sicheren Verlauf der<br />

WM 2006 sorgen.<br />

Die Sicherheitskooperationen<br />

mit den<br />

Polizeien der<br />

Länder und die<br />

Ordnungspartnerschaft<br />

mit<br />

der DB AG<br />

bieten hierzu<br />

gute Voraussetzungen.<br />

Die Vorbereitungen<br />

haben bereits<br />

vor mehreren Jahren begonnen<br />

und laufen auf Hochtouren. Die<br />

Bundespolizei bereitet sich in allen<br />

Aufgabenbereichen gezielt auf die Fußballweltmeisterschaft<br />

vor. Alle geplanten polizeilichen<br />

Maßnahmen sind in einem „Einsatzkonzept<br />

14 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ SONDERAUSGABE 2006<br />

der Bundespolizei aus Anlass der WM 2006“<br />

beschrieben.<br />

In Sankt Augustin wurde ein Vorbereitungsstab<br />

WM 2006 eingerichtet, der die einzelnen Aktivitäten<br />

der Behörden und Dienststellen der Bundespolizei<br />

koordiniert. Er ist damit gleichzeitig der zentrale<br />

Ansprechpartner für andere Behörden und<br />

Institutionen für alle Belange der Bundespolizei und<br />

wird bis zur WM 2006 zu einem Führungsstab aufwachsen.<br />

Katastrophen- und Notfallhilfe<br />

durch die Bundespolizei<br />

Im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung<br />

hält die Bundespolizei eine größere Anzahl<br />

von Spezialkräften und Spezialgerät vor. Diese speziellen<br />

Einsatzkräfte und –mittel können im Rahmen<br />

der Katastrophen- und Notfallhilfe auf<br />

Anforderung den Ländern und Kommunen<br />

zur Verfügung gestellt werden, sofern sie<br />

nicht für die Erfüllung eigener Aufgaben<br />

benötigt werden.<br />

Neben der technischen Katastrophenhilfe<br />

kann die Bundespolizei auch<br />

polizeiliche Katastrophenhilfe zur Unterstützung<br />

der zuständigen Länderpolizei<br />

leisten.<br />

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der<br />

Bundespolizei ergibt sich aus Artikel 35 GG in Verbindung<br />

mit der Bundespolizeikatastrophenhilfeverwaltungsverordnung<br />

(BPOLKatHiVwV). Danach leistet<br />

die Bundespolizei technische oder polizeiliche<br />

Katastrophenhilfe, wenn eine zuständige Behörde<br />

oder Stelle eines Landes hierzu Kräfte der Bundespolizei<br />

anfordert oder die Bundesregierung unter den<br />

Voraussetzungen des Artikels 35 Abs. 3 des Grund-

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