Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)
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GRUNDLAGEN<br />
Bundespolizei und<br />
Katastrophenschutz<br />
Von Nico Marchlewski<br />
„Wir sind mit Sicherheit dabei!“ ...<br />
... heißt es für die rund 40.000 Angehörigen<br />
der Bundespolizei bei der FIFA Fußball-WM 2006<br />
in Deutschland. Alle verfügbaren Kräfte sowie Führungs-<br />
und Einsatzmittel werden für mehrere Wochen<br />
rund um die Uhr hauptsächlich im Rahmen der<br />
eigenen Aufgaben und bei Notwendigkeit zur Unterstützung<br />
der Polizeien der Länder oder anderer Behörden<br />
eingesetzt, um die größtmögliche Sicherheit<br />
bei diesem Großereignis zu gewährleisten.<br />
Die Bundespolizei wird im Rahmen ihrer bundesweiten<br />
Zuständigkeit (vor allem als Grenz- und<br />
Bahnpolizei und im Bereich der Luftsicherheit) gemeinsam<br />
mit den Polizeien der Länder und in enger<br />
Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden<br />
sowie dem Veranstalter für<br />
einen reibungslosen und<br />
sicheren Verlauf der<br />
WM 2006 sorgen.<br />
Die Sicherheitskooperationen<br />
mit den<br />
Polizeien der<br />
Länder und die<br />
Ordnungspartnerschaft<br />
mit<br />
der DB AG<br />
bieten hierzu<br />
gute Voraussetzungen.<br />
Die Vorbereitungen<br />
haben bereits<br />
vor mehreren Jahren begonnen<br />
und laufen auf Hochtouren. Die<br />
Bundespolizei bereitet sich in allen<br />
Aufgabenbereichen gezielt auf die Fußballweltmeisterschaft<br />
vor. Alle geplanten polizeilichen<br />
Maßnahmen sind in einem „Einsatzkonzept<br />
14 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ SONDERAUSGABE 2006<br />
der Bundespolizei aus Anlass der WM 2006“<br />
beschrieben.<br />
In Sankt Augustin wurde ein Vorbereitungsstab<br />
WM 2006 eingerichtet, der die einzelnen Aktivitäten<br />
der Behörden und Dienststellen der Bundespolizei<br />
koordiniert. Er ist damit gleichzeitig der zentrale<br />
Ansprechpartner für andere Behörden und<br />
Institutionen für alle Belange der Bundespolizei und<br />
wird bis zur WM 2006 zu einem Führungsstab aufwachsen.<br />
Katastrophen- und Notfallhilfe<br />
durch die Bundespolizei<br />
Im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung<br />
hält die Bundespolizei eine größere Anzahl<br />
von Spezialkräften und Spezialgerät vor. Diese speziellen<br />
Einsatzkräfte und –mittel können im Rahmen<br />
der Katastrophen- und Notfallhilfe auf<br />
Anforderung den Ländern und Kommunen<br />
zur Verfügung gestellt werden, sofern sie<br />
nicht für die Erfüllung eigener Aufgaben<br />
benötigt werden.<br />
Neben der technischen Katastrophenhilfe<br />
kann die Bundespolizei auch<br />
polizeiliche Katastrophenhilfe zur Unterstützung<br />
der zuständigen Länderpolizei<br />
leisten.<br />
Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der<br />
Bundespolizei ergibt sich aus Artikel 35 GG in Verbindung<br />
mit der Bundespolizeikatastrophenhilfeverwaltungsverordnung<br />
(BPOLKatHiVwV). Danach leistet<br />
die Bundespolizei technische oder polizeiliche<br />
Katastrophenhilfe, wenn eine zuständige Behörde<br />
oder Stelle eines Landes hierzu Kräfte der Bundespolizei<br />
anfordert oder die Bundesregierung unter den<br />
Voraussetzungen des Artikels 35 Abs. 3 des Grund-