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Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)

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<strong>Dekontamination</strong> und<br />

Behandlung <strong>Verletzter</strong><br />

Ergebnisse eines Forschungsauftrags des BMI<br />

Von B. Domres, S. Brockmann, A. Manger und R. Wenke<br />

Es gibt 11 Millionen Chemikalien, davon werden regelmäßig<br />

70.000 verschiedene Substanzen jährlich<br />

weltweit in einer Menge von ca. 500 Millionen Tonnen<br />

produziert, transportiert und verwendet. Eine<br />

Kontamination mit chemischen Schadstoffen kann als<br />

Folge eines Unfalls nach ungewollter Freisetzung<br />

toxischer Chemikalien auftreten. Auch besteht das Risiko,<br />

dass chemische Kampfstoffe von kriminellen<br />

Banden und Terroristen eingesetzt werden, da die Herstellung<br />

einfach ist und die dazu notwendigen Ausgangsstoffe<br />

relativ leicht beschafft werden können.<br />

Von den 70.000 chemischen Substanzen wurden seit<br />

dem Jahr 1900 70 verschiedene von militärischer Seite<br />

im Krieg und von Terroristen eingesetzt.<br />

Daher sind effektive Konzepte zur <strong>Dekontamination</strong><br />

sowohl am Schadensort als auch vor der stationären<br />

Aufnahme ins Krankenhaus zu fordern. Für<br />

die <strong>Dekontamination</strong> <strong>Verletzter</strong> am Schadensort hat<br />

die AGKM der Universität Tübingen im Auftrag des<br />

Bundesinnenministeriums ein Konzept erarbeitet<br />

(1008/00/1-XA2), das auf den 460 Dekon-P-Einheiten<br />

basiert, die vom Bund nach einem Schlüssel pro<br />

180.000 Einwohner den Feuerwehren überstellt wurden.<br />

Nach einem Zwischenfall mit chemischen Gefahrstoffen<br />

muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass<br />

alle Personen, die sich im Gefahrenbereich aufgehalten<br />

haben, kontaminiert sind. Daher ist eine <strong>Dekontamination</strong><br />

aller Betroffenen mit anschließendem<br />

Kontaminationsnachweis unerlässlich. Dies muss zum<br />

Schutz der Betroffenen so rasch wie möglich vor<br />

Ort geschehen aus folgenden Gründen:<br />

1. eine Einwirkung von Chemikalien auf den menschlichen<br />

Körper kann bei Verzögerung der <strong>Dekontamination</strong><br />

zu weiteren Schäden des Patienten führen.<br />

2.Einsatzkräfte, die in Kontakt mit den Kontaminierten<br />

kommen, müssen vor der Chemikalie<br />

geschützt werden.<br />

3.Nachfolgende medizinische Versorgungseinheiten<br />

wie Krankenhäuser und Behandlungsplätze müssen<br />

frei von jeglicher Kontamination gehalten werden,<br />

da ansonsten die weitere Versorgung von<br />

Gefährdeten, Erkrankten und Verletzten massiv<br />

beeinträchtigt werden kann.<br />

4.Insgesamt muss gefolgert werden, dass eine Verschleppung<br />

der Kontamination schwerwiegende<br />

Einflüsse auf die rettungsdienstliche sowie medizinische<br />

Infrastruktur und das „Outcome“ der Verletzten<br />

haben kann.<br />

Wie der Terroranschlag mit dem Nervengift<br />

Sarin der Aum-Sekte in Tokio 1995 zeigt, werden<br />

Krankenhäuser aufgrund unterlassener <strong>Dekontamination</strong><br />

inkapaziert. Infolge des Abgasens der giftigen,<br />

flüchtigen Substanzen, die von den Betroffenen<br />

ausgehen, wird das Krankenhauspersonal gefährdet<br />

und arbeitsunfähig.<br />

Beispiel Tokio:<br />

Der Giftgasanschalg auf die Tokyoter U-Bahn<br />

hat die Probleme und Defizite der herkömmlichen<br />

Katastrophenplanungen aufgedeckt. So wurde das<br />

Krankenhaus innerhalb weniger Stunden nach dem<br />

Zwischenfall von Selbsteinweisern „überrannt“.<br />

Am Schadensort wurde keine <strong>Dekontamination</strong><br />

durchgeführt und alle Patienten, die mobil waren,<br />

haben sich auf eigene Faust und somit „unkoordiniert“<br />

in Behandlung begeben.<br />

SONDERAUSGABE 2006 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ<br />

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