Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)
Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)
Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
medizinisch erforderlich vor Ort zu dekontaminieren<br />
oder zu desinfizieren. Daraus ergibt sich nicht<br />
nur eine Forderung für die <strong>Dekontamination</strong> von<br />
Schutzanzugträgern, sondern auch für nicht<br />
geschützte Einsatzkräfte und Betroffene. Bei radioaktiven<br />
Stoffen ist eine Kontaminationskontrolle durchzuführen.<br />
Als Kontamination wird das Erreichen der<br />
dreifachen Nullrate definiert. Kontaminierte Kleidung<br />
ist schnellstmöglich im Schwarzbereich abzulegen.<br />
Eine Kontamination der Haut ist schnellstmöglich<br />
zu entfernen. Dabei ist lauwarmes Wasser einzusetzen<br />
und/oder abzutupfen. Bei einem Verdacht<br />
auf Kontamination oder Inkorporation ist die Person<br />
einem Arzt vorzustellen. Kontaminierte Personen<br />
sind zu registrieren.<br />
Grundsätzlich gehen bei der <strong>Dekontamination</strong><br />
von Verletzten lebensrettende Sofortmaßnahmen<br />
vor (Grob-) <strong>Dekontamination</strong>. Der Eigenschutz ist<br />
aber sicherzustellen, um die Einsatzkräfte nicht zu gefährden.<br />
Kontaminierte Verletzte sind unter Anleitung<br />
des Rettungsdienstes (Notarzt) zu dekontaminieren.<br />
Dabei soll eine Inkorporation vermieden werden. Bei<br />
einigen ABC-Gefahrstoffen (z.B. Kampfstoffen, besonderen<br />
B- Kampfstoffen und ansteckungsgefährlichen<br />
Stoffen) ist ein <strong>Dekontamination</strong>/Desinfektion an<br />
der Einsatzstelle erforderlich. Der Rettungsdienst ist<br />
über eine Kontamination oder einen Kontaminationsverdacht<br />
zu informieren, um sich schützen zu können.<br />
Das Krankenhaus ist über den ABC-Gefahrstoff<br />
zu informieren, damit es nicht zu einer Gefährdung<br />
kommt oder eine Verschleppung der Kontamination<br />
bis ins Krankenhaus erfolgt.<br />
Bei der <strong>Dekontamination</strong> von Geräten soll die<br />
„Grobreinigung“ so weit wie möglich an der Einsatzstelle<br />
erfolgen. Kontaminierte Geräte werden verpackt<br />
und verbleiben an der Einsatzstelle. Alle weiteren<br />
Maßnahmen sollten durch eine Spezialfirma<br />
durchgeführt werden.<br />
Handlungsfelder der Zukunft<br />
Um eine Kontaminationsversschleppung zu<br />
vermeiden ist ein Nachweis des <strong>Dekontamination</strong>serfolges<br />
nötig. Dieser ist messtechnisch außer im A-<br />
Bereich im Moment nur sehr schwer möglich. Es<br />
gibt erste Entwicklungen im C-Bereich. Für den B-<br />
Bereich wird es solche Lösungen aber in absehbarer<br />
Zeit nicht geben.<br />
Im Hinblick auf die WM2006 gibt es auch in<br />
Deutschland erste Konzepte für die Massendekontamination.<br />
Diese orientieren sich an Konzepten aus<br />
den USA. Es werden mit Löschfahrzeugen der Feuerwehr<br />
Gassen gebildet; in diese Gassen wird mit<br />
Strahlrohren Wasser gesprüht, um die Personen zu<br />
dekontaminieren.<br />
Abb. 1: Lage des Dekon-Platzes.<br />
Neben einem Forschungsvorhaben des BBK<br />
zur Verletztendekontamination gab es einige Entwicklung<br />
zu diesem Thema im Bereich der Hilfsorga-<br />
Ankleidebereich<br />
(grün)<br />
Dekonbereich<br />
(gelb)<br />
Abb. 2: Aufbau eines Dekon-Platzes.<br />
Kontaminationsbereich<br />
(rot)<br />
nisationen. Ein großes Problem ist das Tragen von<br />
Schutzkleidung und Atemschutz durch medizinisches<br />
Personal. Dieses Personal ist in der Regel nicht<br />
arbeitsmedizinisch nach G 26 untersucht. Beim Tragen<br />
von Masken mit Filter ist dies im Einsatz aber<br />
notwendig. Außerdem wurden verschiedene Verfahren<br />
entwickelt, wie ein kontaminierter <strong>Verletzter</strong> entklei-<br />
SONDERAUSGABE 2006 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ<br />
27