Sonderausgabe: Dekontamination Verletzter (PDF, 2MB)
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DEKON: KLINIK<br />
der können die finanziellen Mittel für Ausbildung,<br />
Ausstattung und Katastrophenschutzübungen in<br />
Krankenhäusern selbst aufbringen. Insbesondere<br />
bestehen Defizite hinsichtlich der Ausstattung von<br />
Einrichtungen, der Ausbildung des Krankenhauspersonals<br />
(Umgang mit Schutzausrüstung, Kenntnissen<br />
im Selbstschutz etc.), der Notfallplanung der Krankenhäuser<br />
sowie im Umgang mit „unkontrollierten<br />
Patientenströmen“.<br />
Aus dem Kreis der Teilnehmer wurden verschiedene<br />
Lösungsansätze vorgetragen. Diese reichen<br />
von entsprechenden Maßnahmen wie z. B. der<br />
Bereitstellung von Information für das Krankenhauspersonal<br />
(Schulungsmaßnahmen zu <strong>Dekontamination</strong>,<br />
Merkblätter, sog. Action Cards), der Ausbildung<br />
von Multiplikatoren, der Einbindung von Berufsverbänden<br />
und Organisationen bis hin zur Beteiligung<br />
der Bundesländer an den Vorhaltungskosten der<br />
Krankenhäuser.<br />
Ergebnisse des Workshops<br />
•Jede Klinik muss auf kontaminierte „Selbsteinweiser“<br />
vorbereitet sein.<br />
•Die Krankenhausnotfallplanung ist zu vervollständigen.<br />
•Die bestehenden Informationswege sind zu erweitern,<br />
um Informationen vom Amtsarzt an die<br />
Leitstellen zu gewährleisten.<br />
•Es ist ein Ausbildungsprogramm für Krankenhauspersonal<br />
zu erstellen, bzw., zu ergänzen. (Grundlage:<br />
ABC-Curriculum der Ständigen Konferenz für<br />
Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz)<br />
•Eine zusätzlich externe Bevorratung von Antidota<br />
und Notfallmedikamenten sollte noch angestrebt<br />
werden.<br />
•Die Vorhaltung von Antibiotikabeständen ist zu<br />
überprüfen.<br />
•Die Krankenhäuser sollten regelmäßig Katastrophenschutzübungen<br />
durchführen.<br />
Für die Katastrophenvorsorge der Krankenhäuser<br />
wurde ein besonders dringlicher Handlungsbedarf<br />
gesehen. Es fehlen einheitliche Standards<br />
bzw. Rahmenkonzepte für die Versorgung kontaminierter<br />
<strong>Verletzter</strong> im Krankenhaus, wie sie bereits für<br />
die präklinische Versorgung bestehen und den Bundesländern<br />
am 27./28.09.2005 in der 65. Sitzung des<br />
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ SONDERAUSGABE 2006<br />
Arbeitskreises V in Reinbek vorgelegt wurden (s. S.<br />
37; Rahmenkonzept zur <strong>Dekontamination</strong> verletzter<br />
Personen, Entwurf: Bund-Länder-Arbeitsgruppe<br />
<strong>Dekontamination</strong>, Stand 07.09.2005).<br />
Abschließend wurden folgende Grundsätze<br />
formuliert:<br />
• Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung<br />
beteiligt sind, müssen künftig geeignete bauliche,<br />
organisatorische und personelle Ressourcen vorhalten,<br />
um Patienten dekontaminieren zu können.<br />
• Die Vorhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe, die nicht allein von den Kliniken getragen<br />
werden kann.<br />
• Jede Klinik hat bis zur WM 2006 geeignete Maßnahmen<br />
zum Grundschutz zu treffen.<br />
• An ausgewählten Kliniken sind die <strong>Dekontamination</strong>skapazitäten<br />
durch mobile Anlagen zu erweitern.<br />
• Dafür haben die Länder die Voraussetzungen zu<br />
schaffen.