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Chronik der Gemeinde Dreba aus dem Jahr 2002

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II.6 Bedeutung <strong>der</strong> Eisenbahn für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dreba</strong><br />

II.6.1 Bau <strong>der</strong> Eisenbahnstrecke Triptis - Lobenstein - Marxgrün<br />

Vor etwa 110 <strong>Jahr</strong>en waren die östlichen Landesteile Thüringens durch<br />

Eisenbahnen kaum erschlossen. Das Gebiet war in viele Kleinstaaten<br />

aufgeteilt.<br />

Unter an<strong>der</strong>en das Großherzogtum „Sachsen-Weimar“, das Herzogtum<br />

„Sachsen-Altenburg“, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß<br />

ältere Linie und Reuß jüngere Linie übten in dieser Gegend die<br />

Hoheitsrechte <strong>aus</strong>. Um den Ort Ziegenrück bestand eine größere preußische<br />

Enklave. <strong>Dreba</strong> gehörte damals zum Großherzogtum „Sachsen-Weimar“.<br />

Diese Kleinstaaten besaßen nicht die finanziellen Mittel, eigene<br />

Eisenbahnlinien zu errichten. Weiterhin bestand in <strong>dem</strong> vorwiegend land-<br />

und forstwirtschaftlich genutztem Gebiet mit wenig Industrie auch keine<br />

zwingende Notwenigkeit einer Bahnverbindung. Daher dauerte es noch bis<br />

Ende <strong>der</strong> achtziger <strong>Jahr</strong>e des 19. <strong>Jahr</strong>hun<strong>der</strong>ts, ehe die Eisenbahn auch in<br />

unser Gebiet Einzug hielt. Vor dieser Zeit waren auf meist schlechten<br />

Straßen o<strong>der</strong> Wegen Fuhrwerke das einzige Transportmittel. In den<br />

angrenzenden größeren Staaten, Sachsen und Bayern, existierten bereits<br />

seit 1848 Eisenbahnen, welche einen großen wirtschaftlichen Aufschwung<br />

für die Län<strong>der</strong> mit sich brachten. So entschloss sich auch Preußen, in das<br />

„Eisenbahngeschäft“ einzutreten, um sich so Vorteile zu sichern.<br />

Am 10. November 1887 schloss Preußen zunächst einen Staatsvertrag mit<br />

den beteiligten Staaten ab. Dieser beinhaltete den Bau <strong>der</strong> Bahnstrecke von<br />

Triptis nach Lobenstein und weiter nach Marxgrün, um dort den Anschluss<br />

an das bayrische Eisenbahnnetz zu gewährleisten.<br />

Die Genehmigung zum Bau und Betrieb dieser Strecke wurde durch ein<br />

preußisches Gesetz vom 11.Mai 1888 erteilt und noch im gleichen <strong>Jahr</strong>e<br />

wurde mit den Vermessungsarbeiten begonnen. Diese gestalteten sich<br />

schwierig und zeitaufwendig, beson<strong>der</strong>s im Teilstück zwischen Ziegenrück<br />

und Lückenmühle, in <strong>dem</strong> die Trasse an hohen, steilen Felswänden entlang<br />

und über tiefe Schluchten geführt werden musste. Nach Beendigung <strong>der</strong><br />

Vorarbeiten konnte man 1890 mit <strong>dem</strong> Streckenbau beginnen.<br />

50<br />

WIRTSCHAFT

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