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Zentrales für Betriebsräte - IG BCE - THUERINGEN

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B W S<br />

Bildungszentrum<br />

Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum<br />

vom bis Seminarnummer<br />

26.03. 28.03.2008 BWS-001-970101-08<br />

Beginn mittags, Ende mittags<br />

Teilnahmegebühr<br />

468 Euro zzgl. 274 Euro Unterkunfts- und<br />

Verpflegungskosten<br />

Dauer<br />

3 Tage<br />

Freistellungsmöglichkeiten<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Aktuelle Rechtsprechung <strong>für</strong><br />

Personalräte der Betriebskrankenkassen<br />

Die Ausgestaltung des Personalvertretungsrechts durch Bund und Länder<br />

unterliegt verfassungsrechtlichen Grenzen. Personalräte werden daher<br />

nur im Rahmen der gesetzlich ausdrücklich eingeräumten Befugnisse<br />

tätig. Sie sind hiernach keine (einseitige) Interessenvertretung, sondern<br />

an der Wahrnehmung derjenigen Aufgaben der Dienststelle beteiligt, die<br />

(zumindest auch) die Interessen der Beschäftigten berühren. In diesem<br />

Zuschnitt können sie nur kaum »Anwalt« der Beschäftigten sein. Sie sind<br />

zur »vertrauensvollen Zusammenarbeit« mit der Dienststelle verpflichtet,<br />

allerdings »zum Wohle der Dienststelle« und der darin beschäftigten<br />

Menschen.<br />

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat vor diesem Hintergrund <strong>für</strong><br />

die Arbeit von Personalräten Grundsätze entwickelt: Hiernach darf sich<br />

die Mitbestimmung nur auf innerdienstliche Maßnahmen erstrecken.<br />

Weiter differenziert das BVerfG Beteiligungstatbestände danach, ob es<br />

sich um beschäftigungsrelevante, innerdienstliche Aufgaben oder um<br />

Aufgaben zur Erledigung der Dienstaufgaben handelt. Hiernach richtet<br />

sich dann auch die Tiefe der Beteiligung. Es kann jedoch im Bereich der<br />

funktionalen Selbstverwaltung (Betriebskrankenkassen, Wasserverband<br />

etc.) unter dem Aspekt der Steigerung der Effektivität der Einrichtung<br />

eine weitergehende Mitbestimmung mit dem Grundgesetz vereinbar<br />

sein.<br />

Es ist also nicht verwunderlich, dass es schon um die Frage, ob ein mitbestimmungspflichtiger<br />

Tatbestand vorliegt, häufig Meinungsunterschiede<br />

zwischen Personalrat und Dienststellenleitung gibt. Zu diesem, wie auch<br />

zu anderen Themen, gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung.<br />

Inhalte:<br />

Personalratsmitglieder<br />

Grundlagenwissen der Personalratsmitglieder auffrischen<br />

Aktuelle Entscheidungen vorstellen und Hintergründe <strong>für</strong> das rechtssichere<br />

Handeln von Personalräten vermitteln<br />

Ein Verwaltungsrichter wird die rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>für</strong><br />

das Personalratshandeln aufzeigen, Entscheidungen erläutern und auf<br />

Rechtsfragen eingehen<br />

118 <strong>Zentrales</strong> Bildungsprogramm <strong>für</strong> <strong>Betriebsräte</strong>

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