Zentrales für Betriebsräte - IG BCE - THUERINGEN
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Aktuelle Rechtsprechung <strong>für</strong><br />
Personalräte der Wasserwirtschaft<br />
Die Ausgestaltung des Personalvertretungsrechts durch Bund und Länder<br />
unterliegt verfassungsrechtlichen Grenzen. Personalräte werden daher<br />
nur im Rahmen der gesetzlich ausdrücklich eingeräumten Befugnisse<br />
tätig. Sie sind hiernach keine (einseitige) Interessenvertretung, sondern<br />
an der Wahrnehmung derjenigen Aufgaben der Dienststelle beteiligt, die<br />
(zumindest auch) die Interessen der Beschäftigten berühren. In diesem<br />
Zuschnitt können sie nur kaum »Anwalt« der Beschäftigten sein. Sie sind<br />
zur »vertrauensvollen Zusammenarbeit« mit der Dienststelle verpflichtet,<br />
allerdings »zum Wohle der Dienststelle« und der darin beschäftigten<br />
Menschen.<br />
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat vor diesem Hintergrund <strong>für</strong><br />
die Arbeit von Personalräten Grundsätze entwickelt: Hiernach darf sich<br />
die Mitbestimmung nur auf innerdienstliche Maßnahmen erstrecken.<br />
Weiter differenziert das BVerfG Beteiligungstatbestände danach, ob es<br />
sich um beschäftigungsrelevante, innerdienstliche Aufgaben oder um<br />
Aufgaben zur Erledigung der Dienstsaufgaben handelt. Hiernach richtet<br />
sich dann auch die Tiefe der Beteiligung. Es kann jedoch im Bereich der<br />
funktionalen Selbstverwaltung (Betriebskrankenkassen, Wasserverband<br />
etc.) unter dem Aspekt der Steigerung der Effektivität der Einrichtung<br />
eine weitergehende Mitbestimmung mit dem Grundgesetz vereinbar<br />
sein.<br />
Es ist also nicht verwunderlich, dass es schon um die Frage, ob ein mitbestimmungspflichtiger<br />
Tatbestand vorliegt, häufig Meinungsunterschiede<br />
zwischen Personalrat und Dienststellenleitung gibt. Zu diesem, wie auch<br />
zu anderen Themen gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung.<br />
Inhalte:<br />
Grundlagenwissen der Personalratsmitglieder aufzufrischen<br />
Aktuelle Entscheidungen vorstellen und Hintergründe <strong>für</strong> das rechtssichere<br />
Handeln von Personalräten vermitteln<br />
Ein Verwaltungsrichter wird die rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>für</strong><br />
das Personalratshandeln aufzeigen, Entscheidungen erläutern und auf<br />
Rechtsfragen eingehen<br />
Personalratsmitglieder<br />
B W S<br />
Bildungszentrum<br />
Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum<br />
vom bis Seminarnummer<br />
21.09. 24.09.2008 BWS-001-970201-08<br />
Beginn abends, Ende mittags<br />
Teilnahmegebühr<br />
474 Euro zzgl. 390 Euro Unterkunfts- und<br />
Verpflegungskosten<br />
Dauer<br />
3 Tage<br />
Freistellungsmöglichkeiten<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />
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