Zentrales für Betriebsräte - IG BCE - THUERINGEN
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FREISTELLUNG<br />
auszuhändigen. Grundvoraussetzung <strong>für</strong> eine<br />
Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist, dass die<br />
Bildungsveranstaltung Kenntnisse vermittelt, die<br />
<strong>für</strong> die Arbeit des Betriebs-/Personalrats der<br />
Jugend- und Auszubildendenvertretung oder<br />
der Schwerbehindertenvertretung erforderlich<br />
sind. Unter inhaltlichen Gesichtspunkten gelten<br />
solche Veranstaltungen als erforderlich, die die<br />
Aufgaben des Betriebsrats betreffen. Danach<br />
kann grundsätzlich jede Thematik erforderlich<br />
sein, mit der sich der Betriebsrat in seiner<br />
betrieblichen Praxis befasst.<br />
Die Auswahl einer Veranstaltung mit betriebsratsspezifischer<br />
Themenstellung genügt<br />
je doch nicht. Für die Erforderlichkeit des<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG müssen weitere Voraussetzungen<br />
erfüllt sein. Nach der Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichts sind die Bildungsinhalte<br />
allein nicht ausschlaggebend. Der<br />
Betriebsrat muss vielmehr prüfen, ob das im<br />
Seminar vermittelte Wissen unter den konkret<br />
aktuellen Verhältnissen im Betrieb notwendig ist.<br />
Es muss <strong>für</strong> die aktuellen oder zukünftig anstehenden<br />
Aufgaben des Betriebsrats, der JAV oder<br />
der Schwerbehinderten vertretung sach- und<br />
fach gerecht notwendig sein.<br />
B W S<br />
§ 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz gewährt<br />
nicht dem einzelnen Betriebsratsmitglied<br />
Schulungsrechte, sondern dem Betriebsratsgremium.<br />
Das einzelne Mitglied kann nicht<br />
alleine ein <strong>für</strong> sich passendes Seminar auswählen.<br />
Erst wenn der Betriebsrat per Beschluss ein<br />
Mitglied <strong>für</strong> die Teilnahme bestimmt hat, entsteht<br />
daraus ein abgeleiteter Individualanspruch.<br />
Ein Muster zur Freistellungsmitteilung befindet<br />
sich am Ende dieses Bildungsprogramms.<br />
<strong>Zentrales</strong> Bildungsprogramm <strong>für</strong> <strong>Betriebsräte</strong> 137