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Zentrales für Betriebsräte - IG BCE - THUERINGEN

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Fachseminare<br />

Workshop »Durchsetzung der<br />

Mitbestimmungs- und Informationsrechte<br />

des Betriebsrats«<br />

Die Kultur der Mitbestimmung in Deutschland geht von einer gegenseitigen<br />

Loyalität zwischen den Betriebspartnern Betriebsrat und<br />

Arbeitgeber aus. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach<br />

dem Betriebsverfassungsgesetz gibt der Zusammenarbeit einen rechtlichen<br />

Rahmen.<br />

Das Seminar behandelt den Aspekt unterschiedlicher Ansichten und<br />

Missverständnisse zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und der unterschiedlichen<br />

Lösungsmöglichkeiten. Von der Mediation bis zu den im<br />

Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Gerichtsverfahren und der<br />

Einigungsstelle gibt es eine Reihe von Konfliktlösungsmöglichkeiten.<br />

Diese sollen im Einzelnen untersucht und ihre Möglichkeiten und<br />

Grenzen aufgezeigt werden.<br />

Inhalte:<br />

Das Einigungsstellenverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz<br />

Anwendungsmöglichkeiten einer Mediation<br />

Möglichkeiten des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, die<br />

einstweilige Verfügung und den Unterlassungsanspruch des<br />

Betriebsrats zu untersuchen<br />

Abwägen und bewerten der Chancen und Risiken unterschiedlicher<br />

Durchsetzungsmöglichkeiten<br />

Die Rechte als Betriebsrat realistisch bewerten, durchsetzen und<br />

mögliche Folgewirkungen einschätzen lernen<br />

Arbeitsrecht – Fachseminare<br />

B W S<br />

Bildungszentrum<br />

Haltern am See<br />

vom bis Seminarnummer<br />

13.02. 15.02.2008 BWS-002-320901-08<br />

19.11. 21.11.2008 BWS-002-320902-08<br />

Beginn mittags, Ende mittags<br />

Teilnahmegebühr<br />

433 Euro zzgl. 240 Euro Unterkunfts- und<br />

Verpflegungskosten<br />

Bildungszentrum<br />

Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum<br />

vom bis Seminarnummer<br />

14.12. 17.12.2008 BWS-001-320903-08<br />

Beginn abends, Ende mittags<br />

Teilnahmegebühr<br />

419 Euro zzgl. 390 Euro Unterkunfts- und<br />

Verpflegungskosten<br />

Dauer<br />

3 Tage<br />

Freistellungsmöglichkeiten<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

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