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Zentrales für Betriebsräte - IG BCE - THUERINGEN

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Hinweise zur Teilnahme an Seminaren<br />

Seminarkosten<br />

Seminargebühren –<br />

Kostenübernahme durch<br />

den Arbeitgeber<br />

Die Seminare in diesem Programm sind<br />

Fortbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> Betriebs-/<br />

Personalräte, Jugend- und Auszubildenden- und<br />

Schwerbehindertenvertretungen. Hier werden<br />

<strong>für</strong> die Interessen vertretung notwendige<br />

Kenntnisse vermittelt. Wenn der Betriebsrat<br />

einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der<br />

Arbeitgeber die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und<br />

Verpflegung sowie die Kursgebühr. Reisekosten<br />

werden direkt beim Arbeitgeber geltend<br />

gemacht. Ein Formblatt zur Kostenübernahmeerklärung<br />

durch den Arbeitgeber wird mit der<br />

Einladung zugestellt.<br />

Die jeweilige Höhe der Seminargebühren ist den<br />

einzelnen Seminarbeschreibungen zu<br />

entnehmen.<br />

Kosten <strong>für</strong> Unterkunft<br />

und Verpflegung<br />

Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren (steuerfrei<br />

gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten<br />

<strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung <strong>für</strong> die im<br />

Programm aufgeführten Seminare.<br />

Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden<br />

Hauses zu Grunde gelegt.<br />

In diesen Kosten ist eine Übernachtung im<br />

Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.<br />

Fahrtkosten und Spesen<br />

B W S<br />

Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-,<br />

Jugend- und Auszubildendenvertretungen und<br />

andere Teilneh merinnen und Teilnehmer, die<br />

Anspruch auf Kostenübernahme durch den<br />

Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten<br />

und Spesen direkt mit dem Arbeit geber ab. Die<br />

<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.<br />

Rücktritts- und<br />

Stornogebühren<br />

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist durch<br />

schriftliche Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis<br />

28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom<br />

28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine<br />

Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei<br />

Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn<br />

oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag<br />

fällig. Bei verbindlicher Benennung eines<br />

Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren.<br />

Bei Absage durch die <strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> BWS<br />

GmbH werden bereits entrichtete Gebühren<br />

zurück erstattet.<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

der <strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> BWS GmbH <strong>für</strong> die Buchung von<br />

Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind<br />

jederzeit auf unserer Internetseite<br />

www.igbce-bws.de<br />

einsehbar.<br />

<strong>Zentrales</strong> Bildungsprogramm <strong>für</strong> <strong>Betriebsräte</strong> 9

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