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Zentrales für Betriebsräte - IG BCE - THUERINGEN

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Betriebliche Arbeitszeitgestaltung<br />

Feste Arbeitszeiten von Montag bis Freitag sind mittlerweile zur<br />

Ausnahme geworden. Betriebliche Arbeitszeitsysteme werden immer<br />

komplexer und flexibler. Ziel ist es häufig, durch eine Anpassung der<br />

tatsächlichen Arbeitszeiten mit den betrieblichen Erfordernissen,<br />

Personalkosten zu sparen.<br />

Auf der anderen Seite führt aber eine höhere Flexibilität auch zu deutlichen<br />

Mehrbelastungen <strong>für</strong> die Beschäftigten. Hohe Flexibilität kann<br />

zu Demotivation und sogar zu höheren Krankenständen führen. Daher<br />

haben <strong>Betriebsräte</strong> die Aufgabe, solche betrieblichen Arbeitszeitsysteme<br />

mitzugestalten, um Vorteile <strong>für</strong> das Unternehmen und die Beschäftigten<br />

miteinander zu verbinden.<br />

Das Seminar stellt unterschiedliche Arbeitszeitsysteme vor. Dabei<br />

werden insbesondere Fragen der Mitbestimmung der <strong>Betriebsräte</strong><br />

sowie die Belastungen <strong>für</strong> die Arbeitnehmer und die Auswirkungen<br />

auf das Unternehmen behandelt. Die Palette der Modelle reicht von<br />

Gleitzeit und flexiblen Arbeitszeitregelungen bis hin zu Langzeit- und<br />

Lebensarbeitszeitkonten. Hinzu kommen Modelle ohne Arbeitszeiterfassung,<br />

wie beispielsweise Vertrauensarbeitszeit sowie mögliche<br />

Rahmenregelungen <strong>für</strong> Teilzeitarbeit.<br />

Inhalte:<br />

Arbeitszeit und<br />

Schichtplangestaltung<br />

Gestaltung von Arbeitszeitkonten<br />

Langzeitkonten<br />

Versetzte Arbeitszeit<br />

Gleitzeit<br />

Vertrauensarbeitszeit<br />

Teilzeit<br />

Mitbestimmungsfragen<br />

Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen<br />

Arbeitszeit und Schichtplangestaltung<br />

B W S<br />

Bildungszentrum<br />

Wilhelm-Gefeller-Bildungszentrum<br />

vom bis Seminarnummer<br />

27.05. 30.05.2008 BWS-065-830101-08<br />

Beginn abends, Ende mittags<br />

Teilnahmegebühr<br />

336 Euro zzgl. 390 Euro Unterkunfts- und<br />

Verpflegungskosten<br />

Dauer<br />

3 Tage<br />

Freistellungsmöglichkeiten<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

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