Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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. Hans v. <strong>Davier</strong> zu Rosenburg 11<br />
Valent<strong>in</strong> (Valten) v. <strong>Davier</strong> <strong>der</strong> Ältere zu Eilenburg ( Eilen-<br />
bergk) hatte e<strong>in</strong>e For<strong>der</strong>ung an zwei Zerbster Bürger Jakob Klesser<br />
und Bartholomäus Runge. Da er <strong>von</strong> dem Rate, an den er sich<br />
zunächst gewendet hatte, nach se<strong>in</strong>er Ansicht ke<strong>in</strong> Recht, son<strong>der</strong>n die<br />
allerd<strong>in</strong>gs nicht angenehme Antwort erhielt, er solle die Stadt mit<br />
se<strong>in</strong>em Schreiben verschonen, bat er um Festsetzung e<strong>in</strong>es neuen Tages<br />
zur Verhandlung und schlug dazu den 3. November 1563 vor, weil<br />
er schon am 2. November vom Fürsten nach Zerbst beschieden se<strong>in</strong><br />
und gern alle unnötigen Unkosten vermieden sehen möchte.<br />
Die Güter <strong>der</strong> <strong>Familie</strong> v. <strong>Davier</strong> s<strong>in</strong>d also zunächst Lehnbesitz<br />
In Rosenburg, dazu Lehnbesitz <strong>in</strong> Steutz, Breitenhagen und Barby.<br />
In <strong>der</strong> Stadt Zerbst hatten die Herren v. <strong>Davier</strong> wahrsche<strong>in</strong>lich<br />
aus ihren älteren Besitzungen noch e<strong>in</strong> Wohnhaus (Bude), welches<br />
zum Lehen St. Bartholomäi II. fundationis <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kirche St. Nikolai<br />
gehörte. Die erste Fundation dieser Kommende, die aus den Visi-<br />
tationsprotokollen <strong>von</strong> 1545 bekannt ist, nennt unter den Gütern<br />
„e<strong>in</strong>e Buden, gelegen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Silberstraßen, 9 ½ Ste<strong>in</strong>e Talg <strong>von</strong><br />
den Scharren zu St. Bartholomäi und e<strong>in</strong>en Garten zu Ankuhn.<br />
Die zweite Fundation ist nicht bekannt, es dürfte sich aber wohl<br />
um dasselbe Haus <strong>in</strong> <strong>der</strong> Silberstraße handeln. Die Herren <strong>von</strong><br />
<strong>Davier</strong> haben wahrsche<strong>in</strong>lich das Lehen, <strong>in</strong> dessen Besitz sie gekommen<br />
waren, nach <strong>der</strong> Reformation als Eigentum besessen und wurden,<br />
als man damit umg<strong>in</strong>g, die Güter <strong>der</strong> alten Kirche wie<strong>der</strong> kirchlichen<br />
Zwecken zuzuführen, um Herausgabe verklagt, und zwar vom Rate<br />
<strong>der</strong> Stadt, welcher das Patronat über die St. Nikolaikirche hatte.<br />
Da das Lehen ursprünglich zu e<strong>in</strong>er Kommende (Vicarei) zur Aus-<br />
stattung des Gottesdienstes am Altare St. Bartholomäi <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kirche<br />
St. Nikolai gedient hatte, so war unter dem Besitze auch e<strong>in</strong> Kelch<br />
<strong>der</strong> allerd<strong>in</strong>gs mit dem Lehen an sich nichts zu tun hatte. Diesen<br />
Kelch for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Rat zunächst <strong>von</strong> Asmus v. <strong>Davier</strong> zurück. Dieser<br />
erklärte sich auch zu gütlicher Verhandlung bereit, und es stellte<br />
sich heraus, o<strong>der</strong> wurde wenigstens behauptet, daß er nicht im Besitze<br />
des Asmus v. <strong>Davier</strong> war, son<strong>der</strong>n <strong>von</strong> se<strong>in</strong>em Bru<strong>der</strong> und Vetter<br />
entfremdet. Wegen <strong>der</strong> Talglieferung konnte Asmus nachweisen,<br />
daß er und die Se<strong>in</strong>en <strong>von</strong> ihren Eltern und Voreltern her aus<br />
den Scharren zu Zerbst 10 Ste<strong>in</strong>e Talg und 10 Groschen Z<strong>in</strong>s gehabt<br />
hätten; deshalb wurde die Sache am Tage Andreä (= 30. November)<br />
1530 vertragen, die Innungsmeister aber kamen dieser Verpflichtung<br />
nicht nach . Im Jahre 1531 verlangte <strong>der</strong> Rat <strong>von</strong> dem Lehen, das<br />
Friedrich v. <strong>Davier</strong> <strong>von</strong> se<strong>in</strong>em Vetter mit völligem Rechte erhalten