Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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22 Die Neekener L<strong>in</strong>ie <strong>der</strong>er <strong>von</strong> <strong>Davier</strong> .<br />
dieser Abmachung muß He<strong>in</strong>rich v. Retzow e<strong>in</strong> Gut <strong>in</strong> Steutz dem<br />
Andreas v. <strong>Davier</strong> übergeben haben, letzterer aber e<strong>in</strong> Gut <strong>in</strong> Neeken<br />
dem He<strong>in</strong>rich v. Retzow, somit war Andreas v. <strong>Davier</strong> vielleicht<br />
deswegen noch zu e<strong>in</strong>er For<strong>der</strong>ung an Neeken berechtigt, die ke<strong>in</strong>en<br />
an<strong>der</strong>en Charakter, als den des Ausgleichs des verschiedenen Wertes <strong>der</strong><br />
getauschten Güter gehabt haben kann.<br />
Trotz <strong>der</strong> getroffenen Abmachung konnte e<strong>in</strong>e Belehnung bei<strong>der</strong><br />
<strong>Familie</strong>n mit ihren Gütern nicht <strong>von</strong> sich gehen. Am 3. Juli des-<br />
selben Jahres fanden vor <strong>der</strong> fürstlichen Lehnskammer deswegen<br />
Verhandlungen statt; die v. <strong>Davier</strong> waren erschienen, außerdem Wolf<br />
und Andreaß v. Retzau, Vettern zu Neeken. Sie brachten Briefe<br />
über Neeken bei, aber über das Gut Steutz waren ke<strong>in</strong>e vorhanden.<br />
Kaspar, <strong>der</strong> Bru<strong>der</strong> Wolfs, war ungehorsam ausgeblieben. Der Fürst<br />
bekundete die Geneigtheit, die beiden Retzaus mit ihrem Teile zu<br />
belehnen (mit Ausschluß <strong>von</strong> Kaspars Anteil) und dann Kaspar<br />
noch e<strong>in</strong>mal zu laden. Aber die v. <strong>Davier</strong> wollten darauf nicht e<strong>in</strong>-<br />
gehen. Außerdem wollten die v. Retzau über das Gut Steutz vom<br />
Fürsten Wolfgang die Dokumente sich erbitten. Im November des-<br />
selben Jahres fand erneut Verhandlung statt, es waren alle Retzau´s<br />
und <strong>Davier</strong>s mit Ausnahme <strong>von</strong> Andreas erschienen, aber Lehn-<br />
briefe o<strong>der</strong> sonstige Beweismittel waren nicht beigebracht.<br />
Im Jahre 1549 hat sich Andreas v. Retzau mit Margarete<br />
v. Stock, Tochter Hansens v. Stock, verheiratet. Die Ehestiftung<br />
datiert vom 19. Februar 1549.<br />
Am 26. März 1549 fanden wie<strong>der</strong> Verhandlungen zwischen denen<br />
v. <strong>Davier</strong> zu Steutz und denen v. Retzau zu Neeken vor <strong>der</strong> Lehs-<br />
kammer statt; da wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>ige Gesamthän<strong>der</strong> fehlten, mußten die<br />
Verhandlungen vertagt und auf den 28. Mai verschoben werden.<br />
Das Lehnbuch vom Jahre 1551 erklärt geradezu, daß die Lehns-<br />
Verhältnisse noch nicht geordnet seien. „Die Retzawen zu Neycken<br />
und die <strong>Davier</strong> zu Steutz: zu merken, das die beide geschlechter<br />
zusammengesetzt se<strong>in</strong>, ist aus <strong>der</strong> ursach geschehen, diweil sie ettwa<br />
zuvor (1548 ?) mit ihren guetern e<strong>in</strong> umbwechsell gehaltenn, das noch<br />
solches welches halben allerley fuerfallen mochte, die Lehen berurent,<br />
darumb sie zu zeiten semptlich <strong>in</strong> die Lehnsregistratur gebracht werden<br />
musten und was sie gleich geson<strong>der</strong>t zu verzeichnen, so ist`s doch nicht<br />
weitleussigk hier<strong>in</strong>ne zu f<strong>in</strong>den.“<br />
Nun verkaufte am 8. Juli 1551 Andreas Retzau zu Neeken den<br />
Dritten Teil se<strong>in</strong>er Güter se<strong>in</strong>em Vetter Wolf Retzau für 600 Gulden,