Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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http://buro−klieken.de<br />
. Neeken – Neues Haus. 85<br />
nicht gegründeten praetension halber etliche Meil wegs anhero zu<br />
reisen und den Term<strong>in</strong> persönlich abzuwarten“, und erklärte sich<br />
schließlich zu e<strong>in</strong>er Entschädigung <strong>von</strong> 60 Talern bereit.<br />
Se<strong>in</strong>e beiden Güter zu Neeken hatte Sebastian Wilhelm <strong>von</strong><br />
<strong>Davier</strong> verpachtet, und zwar das kle<strong>in</strong>e Gut <strong>von</strong> Johannis 1731 bis<br />
dah<strong>in</strong> 1738, das Rittergut aber <strong>von</strong> Johannis 1732 bis dah<strong>in</strong> 1738,<br />
für 700 Taler und gegen 600 Taler Kaution. Pächter war Philipp<br />
Johann Friedrich Möhr<strong>in</strong>g. Dem Vertrage gemäß wurde diesem<br />
Johannis 1731 das kle<strong>in</strong>e Gut für 150 Taler Pacht und 150 Taler<br />
Kaution zugestellt, aber als im Jahre darauf <strong>in</strong> gleicher Weise das<br />
Rittergut ihm übergeben werden sollte, hielt <strong>der</strong> Herr v. <strong>Davier</strong><br />
die Bed<strong>in</strong>gungen des Kontraktes nicht. Der Pächter mußte klagbar<br />
werden, und da die Fürstliche Regierung dah<strong>in</strong> entschied, daß die<br />
Pachtbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong>negehalten werden sollten, so erschwerte <strong>der</strong> Herr<br />
v. <strong>Davier</strong> se<strong>in</strong>em Pächter die Pachtung dadurch, daß er ihn wegen<br />
mangeln<strong>der</strong> Wirtschaft und Verschlechterung des Vieh- und Feld-<br />
<strong>in</strong>ventars verklagte. Am 12. August 1733 e<strong>in</strong>igten sich beide Teile<br />
dah<strong>in</strong> vor Gericht, daß <strong>der</strong> v. <strong>Davier</strong> se<strong>in</strong> Gut zurücknehmen und<br />
dem Pächter 100 Taler Abstand sowie die Kautionssumme <strong>von</strong> 600<br />
Talern nach Abzug se<strong>in</strong>er Ansprüche <strong>von</strong> 138 Talern geben sollte;<br />
doch erfolgte die endgiltige Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung erst am 5. Sept. 1733.<br />
Im Jahre 1753 klagte <strong>der</strong> Stallmeister v. Lattorf auf Klieken<br />
als Vormund des Hans Franz v. <strong>Davier</strong>, nachgelassenen Sohnes des<br />
weiland Königlich Preußischen Forstmeisters Hans Lebrecht v. <strong>Davier</strong><br />
gegen Sebastian Wilhelm v. <strong>Davier</strong> wegen <strong>der</strong> se<strong>in</strong>em Mündel ver-<br />
erbten Lehnsstammgel<strong>der</strong> <strong>von</strong> 2000 Talern nebst <strong>der</strong> seit 1751 rück-<br />
stelligen Z<strong>in</strong>sen. Am 21. Juli desselben Jahres wurde <strong>der</strong> Streit<br />
dah<strong>in</strong> entschieden, daß Sebastian Wilhelm jährlich Z<strong>in</strong>sen zahlen<br />
und den fehlenden Lehnstamm allmählich ergänzen sollte. Die Witwe<br />
v. <strong>Davier</strong>, welche die Alimentation ihres Sohnes übernommen hatte,<br />
erhielt alljährlich zu diesem Zwecke 37 Taler 12 Groschen.<br />
Der Major Sebastian Wilhelm v. <strong>Davier</strong> war 1735 <strong>von</strong> den<br />
Ständen des Fürstentums Anhalt auf dem Landrechnungstage zu<br />
Dessau zum Landrat erwählt und <strong>von</strong> den sämtlichen Fürsten zu<br />
Anhalt hier<strong>in</strong> gnädigst bestätigt worden. Nach Absterben des Unter-<br />
direktors <strong>der</strong> Landschaft, v. Trotha, wurde er an dessen Stelle auf<br />
dem Landrechnungstage zu Cöthen zun Unterdirektor, das heißt zum<br />
ersten Vertreter o<strong>der</strong> Präsidenten <strong>der</strong> anhaltischen Landstände, er-<br />
wählt und <strong>von</strong> dem Fürsten <strong>in</strong> diesem Amte bestätigt.