Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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56 Die jüngere Garitzer L<strong>in</strong>ie. .<br />
mission entsendete, um mit dem Herrn v. <strong>Davier</strong> auf Garitz e<strong>in</strong>e<br />
Vere<strong>in</strong>barung herbeizuführen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission,<br />
Christian Wilhelm Buben, Mart<strong>in</strong> Hoffmann, Mart<strong>in</strong> Elste, begaben<br />
sich zunächst nach Garitz vor das Haus des Herrn v. <strong>Davier</strong> und ver-<br />
abredeten mit ihm, daß sie nur e<strong>in</strong> wenig nach Krakau h<strong>in</strong> fahren,<br />
bald aber zurückkommen würden, um, wie er es selbst gewünscht<br />
hatte, an dem Orte auf ihn zu warten, an welchem vor e<strong>in</strong>igen<br />
Tagen wie<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Schwe<strong>in</strong>e vom Holzförster gepfändet waren.<br />
Diese Verzögerung <strong>der</strong> Untersuchung war dadurch verursacht, daß<br />
<strong>der</strong> Herr v. <strong>Davier</strong> vorgab, er erwarte noch se<strong>in</strong>en Bru<strong>der</strong>, den er<br />
um Teilnahme an den Verhandlungen se<strong>in</strong>erseits ersucht habe; so-<br />
bald dieser angekommen wäre, wollte er sich mit ihm an dem bezeich-<br />
neten Orte e<strong>in</strong>f<strong>in</strong>den.<br />
Als nun die Ratsdeputation ungefähr um 11 Uhr früh <strong>von</strong><br />
Krakau zurückkehrte und an den Ort kam, wo im verwichenen Sommer<br />
zwischen dem v. <strong>Davier</strong> und dem v. Metzsch Streitigkeiten vorgefallen<br />
waren, fanden die Bürger an den Grenzeichen des Bruchs den <strong>von</strong><br />
<strong>Davier</strong> mit allen se<strong>in</strong>en Untertanen sowie dessen Bru<strong>der</strong>, den Oberst-<br />
wchtmeister v. <strong>Davier</strong> und außerdem den Herrn v. Zerbst, nicht<br />
weit <strong>von</strong> ihnen aber hüteten des v. <strong>Davier</strong> wie se<strong>in</strong>er Untertanen<br />
ganze Herde Schwe<strong>in</strong>e <strong>in</strong> des Rates Bruch. Beim Anblick dieser<br />
offenbar ersichtlich herbeigeführten Grenzverletzung stellten die Mit-<br />
glie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deputation den Herrn v. <strong>Davier</strong> darüber zur Rede, ob<br />
das heiße festhalten am getroffenen Vergleich; müßten aus se<strong>in</strong>em<br />
Verfahren schließen, daß es ihm Erhaltung nachbarlicher Freund-<br />
schaft nicht ankäme.<br />
Auf diesen Vorhalt und nach Anhörung des Holzförsters wegen<br />
<strong>der</strong> <strong>von</strong> ihm vorgenommenen Pfändung äußerte <strong>der</strong> v. <strong>Davier</strong>, die<br />
alten Verträge redeten wohl vom Bruche, aber nicht <strong>von</strong> den hohen<br />
Orten, wo die Eichbäume ständen, dah<strong>in</strong> dürfe er täglich se<strong>in</strong> Vieh<br />
treiben lassen. Der Herr v. Zerbst stimmte ihm <strong>in</strong> dieser Auffassung<br />
bei. Die Ratsdepuration versuchte nun zwar auf Grund <strong>der</strong> alten<br />
Verträge ihre an<strong>der</strong>e Me<strong>in</strong>ung und Ansicht zur Geltung zu br<strong>in</strong>gen,<br />
hatte aber ke<strong>in</strong>en Erfolg damit; <strong>der</strong> Herr v. <strong>Davier</strong> wies vielmehr<br />
se<strong>in</strong>en Hirten an, wenn es denn wirklich ke<strong>in</strong> Recht hätte zu hüten,<br />
so könne ihm doch niemand das Recht <strong>der</strong> Trift unter jenen Eichen<br />
bestreiten, <strong>der</strong> Hirte solle also den Tag über ununterbrochen h<strong>in</strong> und<br />
her treiben unter den Eichen. Nachdem die Deputation noch e<strong>in</strong>mal<br />
feierlich Verwahrung e<strong>in</strong>gelegt, auch dem Holzförster <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en