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Geschichte der Familie von Davier - in Buro

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34 Asmus II. auf Neeken .<br />

Von se<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d uns drei Söhne bekannt geworden:<br />

1. Joachim, 2. Asmus, 3. Hans.<br />

Von diesen Söhnen ist <strong>der</strong> jüngste wahrsche<strong>in</strong>lich zuerst ver-<br />

storben.<br />

Er, Hans, wollte im Jahre 1601 sich an dem Kriegszuge <strong>in</strong> den<br />

Nie<strong>der</strong>landen beteiligen. Er rüstete sich dazu und reiste nach Magde-<br />

burg, um e<strong>in</strong>e Rüstung zu kaufen und e<strong>in</strong>en Gaul. Wie er auf<br />

<strong>der</strong> Rückreise durch Zerbst ritt, strauchelte <strong>der</strong> Gaul, er schlug h<strong>in</strong>,<br />

und dieser, dadurch wild geworden, stürmte mit dem Reiter, <strong>der</strong><br />

se<strong>in</strong>er nicht ganz mächtig war, dah<strong>in</strong>. Dabei ward lei<strong>der</strong> e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es<br />

Mädchen auf <strong>der</strong> Gasse überritten. Das K<strong>in</strong>d war wie<strong>der</strong> gesund<br />

geworden, und Asmus <strong>der</strong> Ältere hatte dem K<strong>in</strong>de 10 Taler geschenkt<br />

und den Arztlohn bezahlt. Nun wurde noch e<strong>in</strong> Strafantrag er-<br />

hoben, <strong>der</strong> unglückliche Reiter, <strong>der</strong> damals schon auf dem Kriegs-<br />

zuge abwesend war, sollte 30 Taler Strafe zahlen. Dagegen legte<br />

Asmus, se<strong>in</strong> Vater, am 2. Februar 1602 Berufung e<strong>in</strong>, <strong>in</strong>dem er<br />

darlegte, er sei ohne genügende Kenntnis des Vorganges, e<strong>in</strong>en<br />

Bericht aber <strong>von</strong> se<strong>in</strong>em Sohne, „dem Gott gnade“ habe er nicht<br />

erhalten. Es sche<strong>in</strong>t also dieser Sohn im Kriege verschollen o<strong>der</strong><br />

umgekommen zu se<strong>in</strong>.<br />

So blieben als Vertreter <strong>der</strong> jüngeren Neekener L<strong>in</strong>ie nur<br />

die beiden Söhne Joachim und Asmus übrig, <strong>von</strong> denen letzterer <strong>in</strong><br />

den Besitz <strong>von</strong> Garitz kam.<br />

Wilhelm v. Re<strong>der</strong>n, Erbsaß auf Garitz, hatte wegen e<strong>in</strong>er <strong>von</strong><br />

den Osterodischen Erben ausgeklagten Schuld e<strong>in</strong>e Summe Geldes,<br />

3000 Taler, jeden Taler zu 24 ganzen Silbergroschen gerechnet, bei<br />

Asmus dem Jüngeren (Sohne Asmus II.) v. <strong>Davier</strong> geliehen und<br />

durch Schuldverschreibung vom heiligen Ostertag 1615 die Rückgabe<br />

Ostern 1618 versprochen. Als Bürgschaft erhielt Asmus v. <strong>Davier</strong><br />

die Osterodischen Urkunden und Ansprüche, außerdem 180 Taler Z<strong>in</strong>sen<br />

jährlich, für den Fall aber, daß <strong>der</strong> Schuldner Ostern 1618 se<strong>in</strong>en<br />

Verpflichtungen nicht nachkommen würde, erhielt <strong>der</strong> Gläubiger den<br />

Rittersitz Garitz und Zubehör zum Pfande. Fürst Rudolf <strong>von</strong> Anhalt-<br />

Zerbst gab am 22. Juni 1615 zu diesen Abmachungen den landes-<br />

herrlichen Lehnskonsens. Da jedoch Wilhelm v. Re<strong>der</strong>n wohl <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Verzweifelung über die schlimme Vermögenslage sich entleibte<br />

und dessen Vater Georg v. Re<strong>der</strong>n sich wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Besitz des <strong>von</strong><br />

ihm e<strong>in</strong>st dem Sohne überlassenen und an Asmus v. <strong>Davier</strong> ver-<br />

pfändeten Gutes setzen wollte, sah sich letzterer genötigt, durch e<strong>in</strong>

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