Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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58 Die jüngere Garitzer L<strong>in</strong>ie. .<br />
Stadt Zerbst, die Bitte weitergab. In dem Anschreiben dazu betonte<br />
sie zwar die volle Verpflichtung des v. <strong>Davier</strong>, für die gesamten<br />
Steuern, auch für die vom Vorwerksgute, aufzukommen, aber sie<br />
wies doch auch auf die beson<strong>der</strong>s schwierigen Verhältnisse h<strong>in</strong>, die hier<br />
obwalteten, und bat nun ebenfalls im Namen des Fürstens: „als<br />
Begehren statt Hochgedachter Sr. Fürstl. Durchl. Wir an euch hier-<br />
mit, ihr wollet euch mit supplicanten dieserwegen güetlichen ver-<br />
gleichen, daß fernere Verordnung zu verfügen nicht nötig se<strong>in</strong> wird.“<br />
Zur Untersuchung <strong>der</strong> Streitfrage, die aufs neue im Jahre 1684<br />
akut geworden war, wurde e<strong>in</strong> Term<strong>in</strong> an Ort und Stelle anberaumt,<br />
auf den 4. Juni. Der Rat verständigte am 2. Juni se<strong>in</strong>en Holz-<br />
förster Michel Dörlitz, im Ratsbruch, daß er sich an dem betreffen-<br />
den Tage bereit halte. Wie <strong>der</strong> Tag endete, ist nicht bekannt, wohl<br />
aber, daß im Jahre 1686, am 6. Juli, e<strong>in</strong> neuer Term<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Sache abgehalten werden musste. Auch dadurch kam e<strong>in</strong>e Entschei-<br />
dung des Streites nicht herbei, denn noch am 1. Juli 1688 erschien<br />
Herr Johann Friedrich v. <strong>Davier</strong> vor dem Rate und klagte über den<br />
Schützen im Ratsbruche, welcher ihm se<strong>in</strong>e Schwe<strong>in</strong>e gepfändet habe.<br />
Die Ursache sei diese: des Schützen Sohn hätte auf ihn geschmälet und<br />
vielerlei Injurien ausgestoßen. Als er dies erfahren hätte, habe er<br />
demselben, da er <strong>in</strong> das Dorf Garitz gekommen, aber <strong>der</strong> Injurien<br />
wegen nicht Rede stehen wollte, e<strong>in</strong> Pferd ausgespannt. Darauf habe<br />
<strong>der</strong> Schütze die ganze Herde Schwe<strong>in</strong>e, die dem Herrn v. <strong>Davier</strong> und<br />
se<strong>in</strong>en Untertanen gehörten, weggetrieben und bis zu den Tage noch<br />
<strong>in</strong> Verwahrung gehalten. Der Kläger war geneigt, das Pferd<br />
herauszugeben, wofern <strong>der</strong> Schütze die Schwe<strong>in</strong>e herausgebe. Er<br />
bat nun den Rat, die Sache zu untersuchen; er hätte schon vor un-<br />
gefähr 14 Tagen wegen <strong>der</strong> Injurien bei dem Herrn Bürgermeister<br />
Rephun geklagt, ohne daß etwas darauf erfolgt sei. Der Holzförster,<br />
<strong>der</strong> noch an demselben Tage sich zum Berichte meldete, bestätigte<br />
die Angaben über die Ausspannung des Pferdes und die Pfändung<br />
<strong>der</strong> Schwe<strong>in</strong>e, behauptete aber, die Pfändung deswegen vorgenommen<br />
zu haben, weil die Schwe<strong>in</strong>e über des Rates Grenze herübergekommen<br />
seien. Auch er bat schließlich um Anberaumung e<strong>in</strong>es ordentlichen<br />
Term<strong>in</strong>s zur Verhandlung. Nachdem noch beide klagenden Parteien<br />
sich zu den Aussagen des Gegners geäußert hatten, erfolgte die<br />
Resolution des Rates, die gepfändeten Sachen sollen gegenseitig<br />
herausgegeben und e<strong>in</strong> Term<strong>in</strong> angesetzt werden.<br />
Am 17. (19.) Februar 1701 starb zu Garitz Herr Karl Friedrich