Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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44 Die ältere Garitzer L<strong>in</strong>ie Neeken .<br />
nung des Verkäufers zu liefern sich verpflichtet hatte. 100 Taler<br />
wurde <strong>der</strong> Tochter des Verkäufers, mit Namen Christ<strong>in</strong>a, zugesichert.<br />
Unter dem Datum Zerbst, den 11. Januar 1639, berichtet Volrat<br />
v. <strong>Davier</strong> an die Fürstlichen Räte über die Verkaufsbed<strong>in</strong>gungen:<br />
„Wan Verkeufers Tochter, Jungfrau Christ<strong>in</strong>e, nach gütlicher Vor-<br />
sehung sich <strong>in</strong> den heiligen Ehestand begeben werde, sollten <strong>der</strong>-<br />
selben <strong>von</strong> <strong>der</strong> Kaufsumme des Gutes Garitz, <strong>der</strong> 4050 Thlr, zu<br />
e<strong>in</strong>er Ehesteuer aus den <strong>Davier</strong>schen Lehn 850 Thlr. Für alle An-<br />
und Zusprache gereichet und gefolget werden: dafern aber <strong>der</strong><br />
Verkäufer nach dem Willen Gottes an<strong>der</strong>weit wie<strong>der</strong>um ver-<br />
ehelichen und das Lehn mit e<strong>in</strong>er neuen Leibzucht wie<strong>der</strong>um belegen<br />
sollte, auf solchen Fall h<strong>in</strong>gegen sie aus dem Lehn verwilligte 800 Thlr.<br />
<strong>der</strong> Tochter Heiratsgut wie<strong>der</strong>um <strong>in</strong>s Lehn fallen, um sollte die<br />
Tochter sich ihres legitimi paterni an ihres Vaters Verlassenschaft<br />
sich <strong>der</strong>selben erholen und vergnüget machen, alles nach Besage rich-<br />
tigen Kaufes, welcher <strong>von</strong> beiden Contrahenten als auch mir als<br />
Agnaten cum conditione vollzogen worden, daß wofern es bei<br />
e<strong>in</strong>mal getroffenem Kauf verbleiben und ke<strong>in</strong>e Neuerung dem<br />
Agnaten zum praejudiz gesuchet werden sollte, wollte ich solennissime<br />
wi<strong>der</strong> obigen Kauf protestiret haben, welches alles <strong>in</strong> fürstlicher<br />
Canzlei im ersten übergebenen Conzept zu besche<strong>in</strong>igen, welches alles<br />
auch <strong>von</strong> beiden Contrahenten auch mir Agnaten . . . . heilige . . . .<br />
erstlich beruhet: <strong>in</strong> Betrachtung wan sich <strong>der</strong> Fal also vorgehen und<br />
zutragen sollte, das me<strong>in</strong> Fetter sich an<strong>der</strong>weit verehelichen solte er<br />
se<strong>in</strong>er drit Toch<strong>der</strong> zu Ergeßlichkeit irem legitimam als e<strong>in</strong> 3000 Thlr.<br />
an ausenstehen<strong>der</strong> Barschaft verleset und sie sich ke<strong>in</strong>er lesion zu<br />
beschweren. Wan nun die fürstlichen Hern Canzler und Hofrete<br />
nach reiflicher Erwegung, erstlichen die Kaufsumma des Guts Garitz<br />
<strong>der</strong> 4000 Thlr. betrachteten und abjihen 950 Thlr., so daß <strong>der</strong> Toch<strong>der</strong><br />
zu Heuratsgut auf begebenen Fal verwilliget und dan me<strong>in</strong> Fetter<br />
sich auch an<strong>der</strong>weit wi<strong>der</strong> verehelichen sollte, weil solches e<strong>in</strong>e heilige<br />
ordnung Gottes ist, und etwa bey sotaner Heurat e<strong>in</strong> tausend Thaler<br />
Mitgift mit se<strong>in</strong>er Sponsa bekommen sollte, mussten hernach dessen<br />
h<strong>in</strong><strong>der</strong>bleiben<strong>der</strong> Witwe 1000 Thlr., ehe sie das Lehn zu bekommen<br />
schuldich, wie<strong>der</strong>um aus me<strong>in</strong>es Fettern Lehn heraus werden, und<br />
dan zum Kegenvermächtnis 1000 Thlr. 10 pro cento Zeit ihres<br />
Lebens verz<strong>in</strong>set werden, nebenst 400 Thlr. zur Behausung, e<strong>in</strong>en<br />
Wispel Rocken, e<strong>in</strong> R<strong>in</strong>t o<strong>der</strong> 10 Thlr., etliche Hammel, etliche Scheffel<br />
Erbsen, Weizen und den Gersten zu Brauen, Holz, Putter, Kese,