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Geschichte der Familie von Davier - in Buro

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Asmus II. auf Neeken.<br />

Asmus II. v. <strong>Davier</strong>, Begrün<strong>der</strong> <strong>der</strong> jüngeren Neekener L<strong>in</strong>ie,<br />

hatte im Jahre 1575 böse Erfahrungen mit e<strong>in</strong>em se<strong>in</strong>er Untertanen,<br />

Peter Hengckel, zu machen. Letzterer hatte e<strong>in</strong>e Zeit zu Neeken unter<br />

dem Gerichte <strong>von</strong> Asmus v. <strong>Davier</strong> gewohnt, dabei die Knechte des<br />

Junkers angestiftet, Korn zu stehlen, welches er ihnen abnahm und<br />

weiter verkaufte. Als diese Hehlerei an den Tag kam, wurde Peter<br />

Hengckel flüchtig. Se<strong>in</strong> Gut wurde auf Fürstlichen Befehl verkauft,<br />

die restierenden Steuern und die Ansprüche Asmus` v. <strong>Davier</strong> <strong>in</strong><br />

Abrechnung gebracht, <strong>der</strong> Rest dem Beklagten zur Verfügung gestellt.<br />

Über den Besitz <strong>der</strong>er v. <strong>Davier</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Steutzer Aue entstand<br />

zu Lebzeiten des Fürsten Joachim Ernst e<strong>in</strong> Streit, <strong>in</strong>dem <strong>von</strong> den<br />

Nei<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Herren v. <strong>Davier</strong> vorgegeben wurde, jene hätten sich<br />

<strong>in</strong> fürstlichen Besitz e<strong>in</strong>geschlichen und sich e<strong>in</strong>en Ort Wiesewachs an-<br />

geeignet. Der Fürst Joachim Ernst ließ durch den Amtmann zu<br />

Zerbst Philipp v. Metsch, Hauptmann zu Roßlau, und den Lehns-<br />

sekretär Jakob Müller die Sache untersuchen und zunächst das streitige<br />

Gebiet besichtigen. Der Beschluß <strong>der</strong> Kommission lautete, <strong>der</strong> Herr<br />

v. <strong>Davier</strong> sollte das Heu, was er bisher auf dem betreffenden Plane<br />

geerntet habe, bezahlen, und da das unmöglich sei, so solle er die<br />

Wiese abtreten.<br />

Die Herren v. <strong>Davier</strong> beriefen sich darauf, sie hätten das Gebiet<br />

<strong>von</strong> ihrem Vater geerbt und es stände auch <strong>in</strong> ihrem Lehnbriefe ver-<br />

zeichnet.<br />

Nun verlangte <strong>der</strong> Lehnsekretär die Vorlegung des betreffen-<br />

den Orig<strong>in</strong>allehnbriefes bei <strong>der</strong> Lehnskanzlei <strong>in</strong> Dessau unter An-<br />

drohung e<strong>in</strong>er Strafe <strong>von</strong> 100 Talern im Falle des Ungehorsams.<br />

Die Herren v. <strong>Davier</strong> brachten auch das Orig<strong>in</strong>al-Dokument<br />

zur Stelle, <strong>der</strong> Lehnssekretär Müller hieß sie dann gehen bis auf<br />

weiteren Befund. Dies letzteren konnte den Ansche<strong>in</strong> erwecken, als<br />

ob es sich wirklich bei <strong>der</strong> Wiese um e<strong>in</strong>en streitigen Besitz handele,<br />

darum wehrten sich die Herren v. <strong>Davier</strong> gegen diese Auffassung

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