Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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Asmus II. auf Neeken.<br />
Asmus II. v. <strong>Davier</strong>, Begrün<strong>der</strong> <strong>der</strong> jüngeren Neekener L<strong>in</strong>ie,<br />
hatte im Jahre 1575 böse Erfahrungen mit e<strong>in</strong>em se<strong>in</strong>er Untertanen,<br />
Peter Hengckel, zu machen. Letzterer hatte e<strong>in</strong>e Zeit zu Neeken unter<br />
dem Gerichte <strong>von</strong> Asmus v. <strong>Davier</strong> gewohnt, dabei die Knechte des<br />
Junkers angestiftet, Korn zu stehlen, welches er ihnen abnahm und<br />
weiter verkaufte. Als diese Hehlerei an den Tag kam, wurde Peter<br />
Hengckel flüchtig. Se<strong>in</strong> Gut wurde auf Fürstlichen Befehl verkauft,<br />
die restierenden Steuern und die Ansprüche Asmus` v. <strong>Davier</strong> <strong>in</strong><br />
Abrechnung gebracht, <strong>der</strong> Rest dem Beklagten zur Verfügung gestellt.<br />
Über den Besitz <strong>der</strong>er v. <strong>Davier</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Steutzer Aue entstand<br />
zu Lebzeiten des Fürsten Joachim Ernst e<strong>in</strong> Streit, <strong>in</strong>dem <strong>von</strong> den<br />
Nei<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Herren v. <strong>Davier</strong> vorgegeben wurde, jene hätten sich<br />
<strong>in</strong> fürstlichen Besitz e<strong>in</strong>geschlichen und sich e<strong>in</strong>en Ort Wiesewachs an-<br />
geeignet. Der Fürst Joachim Ernst ließ durch den Amtmann zu<br />
Zerbst Philipp v. Metsch, Hauptmann zu Roßlau, und den Lehns-<br />
sekretär Jakob Müller die Sache untersuchen und zunächst das streitige<br />
Gebiet besichtigen. Der Beschluß <strong>der</strong> Kommission lautete, <strong>der</strong> Herr<br />
v. <strong>Davier</strong> sollte das Heu, was er bisher auf dem betreffenden Plane<br />
geerntet habe, bezahlen, und da das unmöglich sei, so solle er die<br />
Wiese abtreten.<br />
Die Herren v. <strong>Davier</strong> beriefen sich darauf, sie hätten das Gebiet<br />
<strong>von</strong> ihrem Vater geerbt und es stände auch <strong>in</strong> ihrem Lehnbriefe ver-<br />
zeichnet.<br />
Nun verlangte <strong>der</strong> Lehnsekretär die Vorlegung des betreffen-<br />
den Orig<strong>in</strong>allehnbriefes bei <strong>der</strong> Lehnskanzlei <strong>in</strong> Dessau unter An-<br />
drohung e<strong>in</strong>er Strafe <strong>von</strong> 100 Talern im Falle des Ungehorsams.<br />
Die Herren v. <strong>Davier</strong> brachten auch das Orig<strong>in</strong>al-Dokument<br />
zur Stelle, <strong>der</strong> Lehnssekretär Müller hieß sie dann gehen bis auf<br />
weiteren Befund. Dies letzteren konnte den Ansche<strong>in</strong> erwecken, als<br />
ob es sich wirklich bei <strong>der</strong> Wiese um e<strong>in</strong>en streitigen Besitz handele,<br />
darum wehrten sich die Herren v. <strong>Davier</strong> gegen diese Auffassung