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Geschichte der Familie von Davier - in Buro

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Die Neekener L<strong>in</strong>ier <strong>der</strong>er v. <strong>Davier</strong> 27<br />

Auch dieser Schritt blieb für den Ausgang des Prozesses ohne<br />

Erfolg, denn noch am 16. April mußte Asmus v. <strong>Davier</strong> den Rat<br />

mahnen, des Dr. Vigelius mächtig zu bleiben, damit er durch Ent-<br />

weichen des Doktors <strong>in</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Gericht an se<strong>in</strong>em Prozesse ke<strong>in</strong>en<br />

Schaden erleide. In <strong>der</strong>selben Zeit sche<strong>in</strong>t er dann auf den Gedanken<br />

e<strong>in</strong>er gütlichen Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit dem Doktor gekommen zu<br />

se<strong>in</strong>. Er schreibt deshalb Wilhelm v. Bussleben, er solle doch mit<br />

dem Doktor e<strong>in</strong>en Vergleich wegen Arztlohn, Zehrung und Unkosten<br />

herbeiführen, und drückt die Besorgnis aus, weil England und Frank-<br />

reich sich vertragen hätten, würden Gesellen als E<strong>in</strong>spännige und<br />

Hofleute sich dieses Landes enthalten, daß vielleicht aus dem kle<strong>in</strong>en<br />

e<strong>in</strong> großer Schade werden könnte. Obwohl sich Asmus v. <strong>Davier</strong><br />

Rechtes erbiete, wolle <strong>der</strong> Doktor doch nicht prozessieren, son<strong>der</strong>n<br />

habe bereits mit e<strong>in</strong>igen Hofleuten und E<strong>in</strong>spännigen verhandelt,<br />

ihnen die Sache zu überlassen. Wenn Asmus v. <strong>Davier</strong> nicht selbst<br />

hätte kommen können wegen Verhaftung, Bestrickung und Krank-<br />

heit, so hätte er doch e<strong>in</strong>en Bevollmächtigten zu Wilhelm v. Bussleben<br />

<strong>in</strong> die Stadt Worbis schicken lassen.<br />

Nach nochmaliger Verhandlung mit dem Fürsten im Mai 1559<br />

und <strong>der</strong> erneuten For<strong>der</strong>ung des Asmus v. <strong>Davier</strong> an den Rat, daß<br />

Dr. Vigelius Kaution stellen solle, hören für uns die Akten <strong>in</strong> diesem<br />

Prozesse auf, so daß wir den Ausgang des Handels nicht kennen.

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