Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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Die jüngere Garitzer L<strong>in</strong>ie.<br />
K a r l F r i e d r i c h v. <strong>Davier</strong> aus dem Hause Neeken, Sohn<br />
Volrats des Älteren, ist also Begrün<strong>der</strong> dieser jüngeren Garitzer<br />
L<strong>in</strong>ie. Er war zweimal verheiratet, <strong>in</strong> erster Ehe mit Anna Katha-<br />
r<strong>in</strong>a v. Hanfstengel aus dem Hause Großwülknitz, <strong>in</strong> zweiter Ehe<br />
mit Anna Sibylla v. Giebichenste<strong>in</strong>. Se<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong> waren:<br />
Magdalena Elisabeth, geb. 1646 (?), He<strong>in</strong>rich Ludwig, geb. (?),<br />
N.N. Tochter, geb. 1653, Karl Dietrich, geb. 1654, Sab<strong>in</strong>a Susanna,<br />
geb. 1657, Kathar<strong>in</strong>a Susanna, geb. 1658, Hans Friedrich, geb. 1659,<br />
Asmus Ernestus, geb. 1661, und zwar s<strong>in</strong>d diese K<strong>in</strong><strong>der</strong> erster Ehe;<br />
die zweite Ehe, die Karl Friedrich noch <strong>in</strong> hohem Alter schloß, blieb<br />
k<strong>in</strong><strong>der</strong>los.<br />
Für Karl Friedrich als Besitzer <strong>von</strong> Garitz ergaben sich bald<br />
mit se<strong>in</strong>em Nachbar, dem Rate <strong>der</strong> Stadt Zerbst, welcher Krakau<br />
uns das große, später immer so genannte Ratsbruch besaß, mancher-<br />
lei Streitigkeiten, die sich meist auf Hut und Trift o<strong>der</strong> Grenzver-<br />
letzungen erstreckten. E<strong>in</strong> Streit zwischen beiden Parteien wurde durch<br />
den Vergleich vom 31. Mai 1632 beendet und <strong>von</strong> beiden Parteien<br />
angelobt, nunmehr gute und ehrliche Nachbarschaft halten zu wollen.<br />
Im Jahre 1653 aber lebte <strong>der</strong> alte Grenzstreit mit dem Rate<br />
<strong>von</strong> Zerbst wie<strong>der</strong> auf. Nach dem Berichte des vom Rate angestellten<br />
Holzförsters hatte <strong>der</strong> Schäfer <strong>der</strong> Herrn Karl Friedrich v. <strong>Davier</strong><br />
auf Garitz durch das Ratsbruch getrieben und damit nach Auffassung<br />
des Zerbster Rates sich e<strong>in</strong>er Grenzverletzung schuldig gemacht. Der<br />
Rat hatte <strong>der</strong> Aufrechterhaltung freundnachbarlicher Beziehungen<br />
wegen nichts weiter getan, als daß er dem Herrn v. <strong>Davier</strong> <strong>von</strong><br />
diesem Vorfalle Kenntnis gab, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Erwartung, er werde <strong>von</strong><br />
selbst jede weitere Überschreitung seitens se<strong>in</strong>er Untertanen h<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
Die Erwartung erfüllte sich jedoch nicht, die Streitigkeiten<br />
setzten sich fort. Am 26. Januar 1656 wurde vom Rate e<strong>in</strong>e Kom-