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Geschichte der Familie von Davier - in Buro

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Die ältere Garitzer L<strong>in</strong>ie Neeken 47<br />

wehre e<strong>in</strong> betrüger gewesen, hethe nur dah<strong>in</strong> gesonnen, wie Er Ihn<br />

möchte ümb die anwartung des Guths Gartzes: Er wollte. Daß Ihn<br />

(Goth sey mit unß) so viel teufel auß <strong>der</strong> Erden holeten, alß Er<br />

Haar auf se<strong>in</strong>en kopff gehabt: Worbey Er es den noch nicht bleiben<br />

laßen, son<strong>der</strong>n daß wambs Vorn aufgerissen, und begehret, wan ich<br />

das hetz hette, Ich sollte mich mit Ihme schmeißen, weil Ihn aber<br />

<strong>der</strong> Herr Ambtman zurück gehalten, ist es domahls also darbey<br />

geblieben: Nichts desto weniger, hatt Er ohne unterlaßen mich<br />

<strong>in</strong>vehiret, und vorgegeben, ich wehre doch nur se<strong>in</strong> Meyer, waß<br />

Ich bestellt wollte Er zur rechten Zeit wohl abernden: Auch den<br />

Zimmerman im Dorfe hart dräwlichen verbothen, mihr nicht weiter<br />

zuarbeiten, daß also me<strong>in</strong>en sche<strong>in</strong>en bau liegen, und ich nicht weiß,<br />

wo ich die lieben früchte h<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen soll, weil sonsten ke<strong>in</strong> gelaß<br />

bey dem guth, solche <strong>in</strong>s trockene zuschaffen: Wand an durch solch<br />

des <strong>Davier</strong>s unbesonnen fürnehmen, endlichen e<strong>in</strong> großes übel ent-<br />

stehnn dürffte, dan ich mit mir <strong>in</strong> die lenge alßo nicht wereen lassen<br />

umbgehen, wie Er es etwa mit <strong>der</strong> Withbe und se<strong>in</strong>er Stiffmutter<br />

zuweilen beg<strong>in</strong>net: Alß will Ich gebethen haben, E. Wohll. Gestr:<br />

und Herl. wollen mich bey me<strong>in</strong>em Recht, und abschied schützen und<br />

solchen, <strong>der</strong> Zeith <strong>von</strong> <strong>Davier</strong>n begangenen excess, straffen,: auch<br />

zu verhüthung ungelegenheit, ihn darbey ernstlich <strong>in</strong>hibiren, daß<br />

Er mich <strong>in</strong> dem Guth, biß zu me<strong>in</strong>er abf<strong>in</strong>dung, unperturbiret lasse:<br />

<strong>in</strong> wiedrigen werde Ich getrieben, mich den natürlichen rechte nach,<br />

so gut ich kann, wie<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e ungestüemigkeit zu defendiren: Ich<br />

zweifle aber nicht, es werde noch so viel recht se<strong>in</strong>, ihn zu cohibiren.“<br />

B<strong>in</strong>dauff klgte am 12. März 1656 im Namen se<strong>in</strong>er Ehefrau,<br />

„Asmus v. <strong>Davier</strong>s sel. h<strong>in</strong>terlassener Tochter . . . . nunmehr e<strong>in</strong>-<br />

zigen Tochter und Erb<strong>in</strong>“, gegen Hansen v. Hoyersdorfs nachgelassene<br />

Söhne wegen e<strong>in</strong>er ihrem Vater seit dem 28. Oktober 1616 schuldigen<br />

Summe <strong>von</strong> 200 Talern nebst Z<strong>in</strong>sen.<br />

Die Lehen an Garitz g<strong>in</strong>gen, gemäß den oben erwähnten Be-<br />

stimmungen <strong>der</strong> Lehnbriefe, an Asmuß` Bru<strong>der</strong> Joachim, beziehungs-<br />

weise dessen Erben über. Da aber auch, wie bereits oben unter<br />

Neeken angegeben ist, <strong>von</strong> diesen 1648 niemand mehr übrig war,<br />

mußte <strong>der</strong> dritte Eventualbelehnte, Volrat <strong>der</strong> Ältere zu Neeken, <strong>in</strong><br />

den Genuß <strong>der</strong> Lehen Neeken und Garitz kommen, und da auch dieser<br />

bereits 1647 verstorben war und zwei Söhne, Volrat den Jüngeren<br />

und Karl Friedrich, h<strong>in</strong>terlassen hatte, so g<strong>in</strong>g <strong>der</strong> Lehnbesitz an<br />

Garitz zunächst an beide über. Die Belehnung bei<strong>der</strong> mit Neeken

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