Geschichte der Familie von Davier - in Buro
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Die Breitenhagener L<strong>in</strong>ie.<br />
Hans, <strong>der</strong> Sohn Hansens des Älteren, lebte zu Breitenghagen<br />
und muß dort <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit zwischen dem 22. März 1568 und dem<br />
13. März 1576 gestorben se<strong>in</strong>.<br />
Wir kennen <strong>von</strong> ihm fünf K<strong>in</strong><strong>der</strong>: 1. Wolf, 2. Hans, 3. Mar-<br />
garete, 4. Elisabeth, 5. Gertraut.<br />
Die Töchter Margarete, Elisabeth und Gertraut lebten <strong>in</strong> Bern-<br />
burg unvermählt. Hier hatten sie e<strong>in</strong> Haus, das sie an He<strong>in</strong>rich<br />
Ziche für 100 Gulden jährlicher Term<strong>in</strong>gel<strong>der</strong> verkauft hatten. Da<br />
die Gel<strong>der</strong> vom Käufer nicht pünktlich gezahlt wurden, musste gegen<br />
ihn vorgeschritten und am 1. September 1604 gerichtlich verhandelt<br />
werden, und da <strong>der</strong> Käufer die Berechtigung <strong>der</strong> Ansprüche bestritt,<br />
so wurde am 6. Juni 1605 <strong>von</strong> den Fürstlichen Räten verhandelt.<br />
Nachdem <strong>der</strong> Käufer selbst <strong>in</strong>zwischen verstorben war, wurde den<br />
Vormün<strong>der</strong>n se<strong>in</strong>er Söhne aufgegeben, die restierenden 380 Gulden<br />
den Jungfrauen, weil ke<strong>in</strong>e Quittungen vorhanden, auch nichts <strong>in</strong><br />
den Kaufbrief da<strong>von</strong> geschrieben war, nunmehr b<strong>in</strong>nen zwei<br />
Monaten richtig zu machen.<br />
Wolf v. <strong>Davier</strong>, e<strong>in</strong>st zu Kermen Inhaber des fürstlichen Gutes,<br />
war <strong>in</strong> Geldverlegenheiten geraten, se<strong>in</strong>e Gläubiger hatten gegen<br />
ihn <strong>in</strong> Dessau vor den Hofräten geklagt und den Konkurs eröffnen<br />
lassen. Die Schulden betrugen <strong>in</strong>sgesamt 140 Taler 13 Groschen<br />
6 Pfennige, denen 144 Taler 6 Groschen Aktiva gegenüberstanden,<br />
e<strong>in</strong> Kapital, das <strong>der</strong> Schuldner wegen des Gutes Kermen noch beim<br />
Fürsten stehen hatte. Durch Beschluß <strong>der</strong> Hofräte vom 27. Januar<br />
1582 wurden die Gläubiger <strong>von</strong> dem Kapital befriedigt, <strong>der</strong> Rest<br />
zur Verfügung des Schuldners gestellt.<br />
Hans v. <strong>Davier</strong> <strong>der</strong> Jüngere, Bru<strong>der</strong> Wolfs, muß ebenfalls<br />
zwischen 1568 und 1676 gestorben se<strong>in</strong>.<br />
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