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Geschichte der Familie von Davier - in Buro

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Die Breitenhagener L<strong>in</strong>ie.<br />

Hans, <strong>der</strong> Sohn Hansens des Älteren, lebte zu Breitenghagen<br />

und muß dort <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit zwischen dem 22. März 1568 und dem<br />

13. März 1576 gestorben se<strong>in</strong>.<br />

Wir kennen <strong>von</strong> ihm fünf K<strong>in</strong><strong>der</strong>: 1. Wolf, 2. Hans, 3. Mar-<br />

garete, 4. Elisabeth, 5. Gertraut.<br />

Die Töchter Margarete, Elisabeth und Gertraut lebten <strong>in</strong> Bern-<br />

burg unvermählt. Hier hatten sie e<strong>in</strong> Haus, das sie an He<strong>in</strong>rich<br />

Ziche für 100 Gulden jährlicher Term<strong>in</strong>gel<strong>der</strong> verkauft hatten. Da<br />

die Gel<strong>der</strong> vom Käufer nicht pünktlich gezahlt wurden, musste gegen<br />

ihn vorgeschritten und am 1. September 1604 gerichtlich verhandelt<br />

werden, und da <strong>der</strong> Käufer die Berechtigung <strong>der</strong> Ansprüche bestritt,<br />

so wurde am 6. Juni 1605 <strong>von</strong> den Fürstlichen Räten verhandelt.<br />

Nachdem <strong>der</strong> Käufer selbst <strong>in</strong>zwischen verstorben war, wurde den<br />

Vormün<strong>der</strong>n se<strong>in</strong>er Söhne aufgegeben, die restierenden 380 Gulden<br />

den Jungfrauen, weil ke<strong>in</strong>e Quittungen vorhanden, auch nichts <strong>in</strong><br />

den Kaufbrief da<strong>von</strong> geschrieben war, nunmehr b<strong>in</strong>nen zwei<br />

Monaten richtig zu machen.<br />

Wolf v. <strong>Davier</strong>, e<strong>in</strong>st zu Kermen Inhaber des fürstlichen Gutes,<br />

war <strong>in</strong> Geldverlegenheiten geraten, se<strong>in</strong>e Gläubiger hatten gegen<br />

ihn <strong>in</strong> Dessau vor den Hofräten geklagt und den Konkurs eröffnen<br />

lassen. Die Schulden betrugen <strong>in</strong>sgesamt 140 Taler 13 Groschen<br />

6 Pfennige, denen 144 Taler 6 Groschen Aktiva gegenüberstanden,<br />

e<strong>in</strong> Kapital, das <strong>der</strong> Schuldner wegen des Gutes Kermen noch beim<br />

Fürsten stehen hatte. Durch Beschluß <strong>der</strong> Hofräte vom 27. Januar<br />

1582 wurden die Gläubiger <strong>von</strong> dem Kapital befriedigt, <strong>der</strong> Rest<br />

zur Verfügung des Schuldners gestellt.<br />

Hans v. <strong>Davier</strong> <strong>der</strong> Jüngere, Bru<strong>der</strong> Wolfs, muß ebenfalls<br />

zwischen 1568 und 1676 gestorben se<strong>in</strong>.<br />

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