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Geschichte der Familie von Davier - in Buro

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Die jüngere Garitzer L<strong>in</strong>ie. 57.<br />

<strong>der</strong>artigen Fällen die Schwe<strong>in</strong>e zu pfänden anbefohlen hatte, schieden<br />

die Parteien unverrichteter Sache <strong>von</strong>e<strong>in</strong>an<strong>der</strong>.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Anweisung <strong>der</strong> Deputation verfuhr des Rates Holz-<br />

förster und pfändete die Schwe<strong>in</strong>e des Herrn v. <strong>Davier</strong>, sobald sie<br />

auf dem umstrittenen Grenzgebiete erschienen. Dies veranlasste den<br />

Garitzer Herrn, sich mit e<strong>in</strong>er Vorstellung hierüber an den Fürsten<br />

zu wenden, <strong>der</strong> am 30. Januar dem Rate zur Äußerung vorgelegt<br />

wurde. Auf dessen Darstellung und weitere Klage h<strong>in</strong> erhielt <strong>der</strong><br />

Herr v. <strong>Davier</strong> am 5. Februar die Antwort <strong>der</strong> fürstlichen Regie-<br />

rung, wodurch ihm se<strong>in</strong>e Handlungsweise verwiesen und jede fernere<br />

Turbation bei e<strong>in</strong>er Strafe <strong>von</strong> 30 Goldgulden verboten wurde. Zur<br />

Schlichtung des Streites wurde e<strong>in</strong>e Kommission bestimmt, welche<br />

am 15. Februar den streitigen Ort selbst <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nehmen<br />

sollte. Die Parteien mussten sich durch Revers verpflichten, bis zum<br />

endgiltigen Austrage <strong>der</strong> Sache sich zu bescheiden, die gepfändeten<br />

Sachen und Personen freizugeben, den streitigen Ort selbst nicht zu<br />

betreten.<br />

Ungeachtet dessen hatte <strong>der</strong> v. <strong>Davier</strong> bereits am 8. Februar<br />

die <strong>von</strong> dem Hirten des Zerbster Rates gehüteten Schwe<strong>in</strong>e gepfändet<br />

unter dem Vorgeben, sie hätten die Grenze überschritten, hatte auch<br />

den Hirten, <strong>der</strong> die Schwe<strong>in</strong>e zurücktreiben wollte, mit Gewalt <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>e Gerichte abführen und festsetzen lassen.<br />

Am 15. Februar unterzog sich die fürstliche Kommission, bestehend<br />

aus dem Hofrat Konrad Gerhold und dem Kammerjunker Kasimir<br />

Dietrich Krage, <strong>der</strong> ihr gestellten Aufgabe und nahm den streitigen<br />

Ort <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong>. Sie entschied sich dah<strong>in</strong>, daß dem v. <strong>Davier</strong><br />

wie se<strong>in</strong>en Vorgängern e<strong>in</strong> Hutungsrecht <strong>in</strong> des Rates Bruch nicht<br />

zustehe, nur die Vergünstigung habe er erhalten, wöchentlich e<strong>in</strong>mal,<br />

nämlich Mittwochs, h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>zuteiben, sonst nicht.<br />

Fast e<strong>in</strong> Jahrzehnt nach den geschil<strong>der</strong>ten Ereignissen veranlasste<br />

die Ausschreibung <strong>der</strong> Reichsonera und Türkensteuer e<strong>in</strong>e Vorstellung<br />

Karl Friedrichs v. <strong>Davier</strong> beim Fürsten. Es handelte sich nament-<br />

lich um die Steuer vom Vorwerksgute Krakau, welches zwar wie<strong>der</strong>-<br />

käuflich verkauft war, dessen Steuern aber <strong>der</strong> Verkäufer auf sich<br />

übernommen hatte. Der Herr v. <strong>Davier</strong>, <strong>der</strong> se<strong>in</strong>e wie se<strong>in</strong>er Unter-<br />

tanen Steuerkraft allzusehr <strong>in</strong> Anspruch genommen sah, bat den<br />

Fürsten, Mittel und Wege zu se<strong>in</strong>er Erleichterung <strong>der</strong> Lasten des<br />

Lehngutes zu f<strong>in</strong>den. Die fürstliche Regierung entsprach <strong>der</strong> Bitte<br />

<strong>in</strong>sofern, als sie an den Käufer des Vorwerksgutes, den Rat <strong>der</strong>

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