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Geschichte der Familie von Davier - in Buro

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14 Die Steutzer L<strong>in</strong>ie .<br />

.<br />

und des Vormundes se<strong>in</strong>er Schwester, Kaspar Legat, dah<strong>in</strong> beglichen,<br />

daß Kaspar se<strong>in</strong>er Schwester <strong>von</strong> nun an jährlich zu ihrem Unter-<br />

halte 20 Gulden zu geben verspricht, bis sie ausgestattet würde. In<br />

letzterem Fall solle er ihr gleich se<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Geschwister 150 Gulden<br />

Fürstenmünze zur Ehesteuer geben, dazu die Gerade, über <strong>der</strong>en<br />

Höhe Kathar<strong>in</strong>a mit ihrer Schwester erst sprechen soll, weil Kaspar<br />

angibt, über <strong>der</strong>en Höhe nichts aussagen zu können, da er zur Zeit<br />

<strong>der</strong> Verheiratung se<strong>in</strong>er Schwester im Kriege abwesend gewesen<br />

sei. Über die 70 Gulden, die <strong>von</strong> <strong>der</strong> Mitgift ihrer Mutter her-<br />

rühren <strong>von</strong> Kaspar v. <strong>Davier</strong> <strong>von</strong> Hornburgk zu Brumby nicht will<br />

aufgenommen haben, son<strong>der</strong>n se<strong>in</strong> Vater, sollen bei Hornburgk selbst,<br />

nähere Erkundigungen e<strong>in</strong>gezogen werden. Diese Entscheidung ist<br />

datiert Dessau, den 18. Februar 1578.<br />

Im Jahre 1600 ist Kaspar nachweislich zu Brambe, was viel-<br />

leicht Brambach (bei Neeken) bedeuten soll.<br />

Im Jahre 1622 werden als Eventualbelehnte genannt: Wolf,<br />

Hans <strong>Davier</strong> sel. Sohn zum Breittenhagen und Kaspar <strong>Davier</strong>,<br />

Andres sel. Sohn.<br />

Nach urkundlicher Überlieferung hatte Andreas v. <strong>Davier</strong> zu<br />

Steutz e<strong>in</strong>en Sohn, Kaspar. Als zweiter, älterer Sohn desselben<br />

wird im Konzept e<strong>in</strong>es Lehnbriefes vom Jahre 1568 nach Valent<strong>in</strong><br />

angegeben, aber dieser Name ist erst nachträglich über die Zeile<br />

geschrieben, so daß man über die Richtigkeit des Ansatzes im Zweifel<br />

se<strong>in</strong> kann.

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